--- name: zuschlagskriterien-wertungsschema description: "Zuschlagskriterien und Wertungsschema im Vergabeverfahren ausarbeiten und angreifen: Auftraggeber will rechtsfeste Wertungsmatrix: Zuschlagskriterien und Wertungsschema im Vergabeverfahren ausarbeiten und angreifen: Auftraggeber will rechtsfeste Wertungsmat..." --- # Zuschlagskriterien und Wertungsschema im Vergabeverfahren ausarbeiten und angreifen: Auftraggeber will rechtsfeste Wertungsmatrix ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Zuschlagskriterien und Wertungsschema im Vergabeverfahren ausarbeiten und angreifen: Auftraggeber will rechtsfeste Wertungsmatrix; Bieter will mangelhafte Wertung ruegen. Normen: § 127 GWB (Zuschlag), § 58 VgV (Wertung), § 31 SektVO, § 16 KonzVgV, VOB-A § 16d. Pruefraster: Auftragsbezug, Diskriminierungsverbot, Transparenz, Gewichtung, Unterkriterien, Punktevergabe, Preis-Leistungs-Relation, Lebenszykluskosten § 59 VgV. Output Wertungsmatrix-Entwurf, Pruefvermerk Wertungsruege. Abgrenzung: Eignungspruefung siehe fachanwalt-vergaberecht-eignungspruefung; Ruege siehe fachanwalt-vergaberecht-ruege-vor-zuschlag. ### Zuschlagskriterien und Wertungsschema ## Einstieg 1. Auftraggeber oder Bieter? 2. Lieferung, Dienstleistung, Bau, Konzession? 3. Schwellenwert ueberschritten? (Oberschwelle = GWB/VgV/SektVO/KonzVgV; Unterschwelle = UVgO/VOB-A Abschn. 1) 4. Welche Kriterien liegen bereits in der Bekanntmachung/Auftragsunterlagen? 5. Wertungsmethode bekannt (einfache Punktvergabe, gewichtete Nutzwertanalyse, Preis-Leistungs-Quotient, UFAB)? 6. Ist Zuschlag bereits erteilt? (Dann nur noch Schadensersatzpfad) ## Pruefraster Wertungskriterien ### 1. Auftragsbezug § 127 Abs. 3 GWB Kriterium muss mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Soziale, oekologische, innovative Aspekte sind zulaessig, wenn auftragsbezogen. ### 2. Diskriminierungsverbot § 97 Abs. 2 GWB Keine versteckte Bieterauswahl ueber technische Spezifikationen oder Referenzen, die nur ein bestimmter Bieter erfuellen kann. ### 3. Transparenz § 127 Abs. 5 GWB Kriterien und Gewichtung in Bekanntmachung oder Auftragsunterlagen. Unterkriterien und Gewichtung muessen spaetestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe offengelegt sein (EuGH C-532/06 Lianakis; OLG Duesseldorf VII-Verg 39/15). ### 4. Gewichtung Prozentuale Gewichtung oder Bandbreite zulaessig. Reine Verbalbewertung ohne Gewichtung ist regelmaessig vergaberechtswidrig (BGH X ZR 80/16). ### 5. Preis-Leistungs-Relation Reine Preisvergabe nur in Ausnahmefaellen (§ 58 Abs. 2 VgV: bei standardisierten Leistungen). Sonst wirtschaftlichstes Angebot ueber Nutzwertanalyse oder einfache Richtwertmethode (UFAB). ### 6. Lebenszykluskosten § 59 VgV Anschaffung, Nutzung, Wartung, Entsorgung. Methodische Anforderungen: Daten transparent, Berechnung nachvollziehbar. ## Pruefraster Wertungsdurchfuehrung - Wertungsmatrix vor Angebotsoeffnung festlegen und dokumentieren. - Bewertungspersonen benennen (Vier-Augen-Prinzip). - Einzelbegruendung je Kriterium und Bieter, nicht nur Gesamtnote. - Punktevergabe nachvollziehbar (z. B. Notenskala mit Beschreibung pro Stufe). - Dokumentation Vergabevermerk § 8 VgV. ## Typische Fehler - Schulnotenbewertung ohne Beschreibung der Notenstufen (OLG Duesseldorf VII-Verg 36/17). - Unterkriterien erst nach Angebotsoeffnung definiert. - Preis-Leistungs-Formel mit unrealistischen Spreizungen (Preis wird wertungsneutral). - Referenzanforderungen, die nur Altanbieter erfuellen. - Nachhaltigkeit ohne Auftragsbezug. ## Output-Module ### Wertungsmatrix-Entwurf (Auftraggeber) Tabelle: Kriterium | Gewicht (%) | Unterkriterien | Bewertungsmassstab | Maximalpunktzahl | Begruendung Auftragsbezug. ### Pruefvermerk Wertungsruege (Bieter) 1. Wertungskriterium und Begruendung des Auftraggebers 2. Vergaberechtlicher Massstab 3. Konkreter Fehler 4. Auswirkung auf Wertungsergebnis 5. Antrag im VK-Verfahren ## Vergabe-Workbench-Boost v61.2 - Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage. - Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko. - Fuer Anfaenger: erklaere `Ruge`, `Nachpruefung`, `Stillhaltefrist`, `Eignung`, `Zuschlag`, `Auftragswert` und `Praeklusion` jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter. - Fuer Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage. - Pruefe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate. - Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik. - Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.