--- name: annullierung-oder-verspaetung-einordnen description: "Prüfungslinie für annullierung oder verspaetung einordnen im Fluggastrechte." --- # Annullierung Verspätung oder Nichtbeförderung einordnen ## Drei Hauptkategorien ### 1. Annullierung (Art. 5 VO 261/2004) Der **geplante Flug findet nicht statt** — die Airline streicht ihn. Indikatoren: - Mitteilung der Airline "Flug annulliert / cancelled". - Kein Flug mit der konkreten **Flugnummer und Datum** ist abgehoben. - Passagiere werden auf einen anderen Flug umgebucht oder bekommen die Erstattung. **Auch Annullierung** auch wenn der Flug am **nächsten Tag mit gleicher Flugnummer** stattfindet: - EuGH, Urt. v. 13.10.2011, C-83/10 (Sousa Rodríguez) — eine Umkehr nach Start ohne Erreichen des Zielflughafens ist Annullierung (curia.europa.eu). - EuGH, Urt. v. 9.1.2025, C-394/23 — Vorverlegung um mehr als eine Stunde ist Annullierung (curia.europa.eu). ### 2. Verspätung (Art. 6 VO 261/2004; Sturgeon-Linie) Der **geplante Flug findet statt**, aber: - **Mehr als zwei Stunden Verspätung** bei kurzen Strecken oder **mehr als drei Stunden** bei langen Strecken bei Abflug = Betreuungsleistungen Art. 9 VO 261/2004 (Verpflegung Telefon Hotel etc.). - **Ankunftsverspätung am Endziel ≥ 3 Stunden** = Ausgleichsanspruch wie bei Annullierung (EuGH, Urt. v. 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07, Sturgeon u.a. — curia.europa.eu; bestätigt EuGH, Urt. v. 23.10.2012, C-581/10 und C-629/10, Nelson u.a.). **Wichtig**: Maßgeblich ist die **Ankunftsverspätung am Endziel** — nicht die Abflugverspätung. ### 3. Nichtbeförderung (Art. 4 VO 261/2004) - Klassisch **Overbooking** — die Airline bucht mehr Plätze als verfügbar. - Die Airline verweigert die Beförderung gegen den Willen des Passagiers. - Voraussetzung: rechtzeitiges Erscheinen am Check-in (in der Regel 45 Minuten vor Abflug). - Folge: Ausgleichsanspruch wie bei Annullierung + Wahl Erstattung oder anderweitige Beförderung. **Nicht Nichtbeförderung** wenn Passagier ausgeschlossen wird wegen: - Fehlender Reisedokumente (Pass Visum). - Sicherheitsbedenken. - Fluguntauglichkeit (medizinisch). ## Sonderfälle ### Anschlussflug ohne Anschluss Wenn der **erste Flug innerhalb der EU mit derselben Buchung** verspätet ist und der **Anschlussflug verpasst** wird: - EuGH, Urt. v. 31.5.2018, C-537/17 (Wegener / Royal Air Maroc) und EuGH, Urt. v. 11.7.2019, C-502/18 (CS Flug) — bei einheitlicher Buchung von Anschlussflügen kommt es für den Ausgleichsanspruch auf die Endziel-Ankunftsverspätung an (curia.europa.eu). - Anspruch besteht auch wenn der erste Flug innerhalb der drei-Stunden-Schwelle landete, der Anschlussflug aber verpasst wurde und Endziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreicht wird. ### Ersatzflug am nächsten Tag - **Annullierung** wenn Ersatzflug eine andere Flugnummer hat oder gravierende Änderungen aufweist. - **Verspätung** wenn derselbe Flug nur verschoben und die Identität bewahrt ist (z. B. gleiches Flugzeug gleiche Crew gleiche Strecke). - Konkrete Abgrenzungskriterien aus EuGH-Rechtsprechung (Volltext in curia.europa.eu vor Versand verifizieren). ### Vorverlegung des Flugs - EuGH, Urt. v. 21.12.2021, C-146/20, C-188/20, C-196/20 — Vorverlegung um mehr als eine Stunde ist einer Annullierung gleichzustellen (curia.europa.eu). - Bestätigt: EuGH, Urt. v. 9.1.2025, C-394/23 (curia.europa.eu). ### Umbuchung auf anderen Flug ohne Zustimmung des Passagiers - Falls die Airline den Passagier auf einen anderen Flug umbucht (Codeshare anderen Tag andere Stadt): prüfen ob das wesentliche Änderung ist und damit als Annullierung gewertet wird. ## Prüfraster ``` 1. Hat der geplante Flug exakt wie geplant stattgefunden? - Ja → keine Annullierung; Verspätung prüfen (Schritt 2) - Nein → Schritt 3 2. Welche Ankunftsverspätung am Endziel? - 0 bis unter 3 Stunden → keinen Ausgleichsanspruch nach VO 261; Betreuungsleistungen Art. 9 ggf. bei Abflugverspätung - 3 Stunden oder mehr → Ausgleichsanspruch wie bei Annullierung (EuGH Sturgeon) 3. Wie wurde der Flug geändert? - komplett ausgefallen → Annullierung - durchgeführt aber gravierend abweichend (Datum Flugnummer Zeitpunkt mehr als drei Stunden) → Annullierung - durchgeführt mit geringerer Verspätung → Verspätung prüfen - Passagier wurde am Gate abgewiesen trotz gültigem Ticket → Nichtbefoerderung 4. Stehen außergewöhnliche Umstaende entgegen? → Skill `ausnahmen-aussergewoehnliche-umstaende-pruefen` ``` ## Ausgabe - `einordnung.md` mit: - rechtlicher Kategorie (Annullierung / Verspätung / Nichtbeförderung) - Begründung mit Verweis auf Norm und EuGH-Rechtsprechung - Höhe der voraussichtlichen Ausgleichszahlung (verweist auf Skill `distanz-und-ausgleich-berechnen`) - offenen Fragen zur Klärung mit dem Mandanten - Hinweis auf Skill `ausnahmen-aussergewoehnliche-umstaende-pruefen` zur Prüfung der Ausnahmen. ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - Art. 5 VO 261/2004 - Art. 7 VO 261/2004 - EuGH C-83/10 (Sousa Rodríguez) - Art. 6 VO 261/2004 - Art. 7 VO 261/2004 (analog ab 3h) - EuGH C-402/07 (Sturgeon) - EuGH C-581/10 (Nelson)