--- name: forderungsschreiben-erste-stufe description: "Prüfungslinie für forderungsschreiben erste stufe im Fluggastrechte." --- # Forderungsschreiben — Erste Stufe ## Empfänger - **Operating Carrier** (ausführendes Luftfahrtunternehmen) — Hauptanspruchsgegner nach VO 261/2004. - **Kundenservice-Postfach** der Airline (in Deutschland regelmäßig im Impressum / AGB der Airline angegeben). - **Niederlassung in Deutschland** wenn vorhanden (Zustellungsort). ## Struktur ### 1. Briefkopf ``` [Vor- und Nachname Hauptansprechender] [Strasse Hausnummer] [PLZ Ort] [Tel] [E-Mail] [Datum] An: [Airline-Name] [Kundenservice-Postfach] [Adresse] [Land] Betreff: Forderung Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004 Flug [Flugnummer] vom [Datum] Buchungscode [PNR] ``` ### 2. Sachverhalt knapp ``` Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf den unter dem Buchungscode [PNR] gebuchten Flug [Flugnummer] am [Datum] von [Abflughafen] nach [Zielflughafen] mit Ihrer Fluggesellschaft. Folgende Passagiere waren betroffen: - [Name 1], geboren [Datum 1] - [Name 2], geboren [Datum 2] - [Name 3], geboren [Datum 3] (minderjährig, vertreten durch die unterzeichnenden Erziehungsberechtigten) Vollmachten der Mitreisenden sind beigefuegt (Anlagen K1 K2 ...). Der genannte Flug wurde durch Sie [annulliert / mit X Stunden Verspätung durchgeführt / wir wurden trotz gültigem Ticket nicht befoerdert]. ``` ### 3. Rechtliche Begründung ``` 1. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004 folgt aus [Art. 5 (Annullierung) / Art. 6 + EuGH-Rechtsprechung Sturgeon (Verspätung am Endziel mehr als drei Stunden) / Art. 4 (Nichtbefoerderung)]. 2. Der Flug fiel unter den Anwendungsbereich der VO 261/2004 — Abflug aus einem Mitgliedstaat der Europaeischen Union (Art. 3 Abs. 1 lit. a VO 261/2004). 3. Die Distanz zwischen [Abflughafen] und [Zielflughafen] betraegt nach Grosskreisrechnung [X] km. Dies entspricht der Stufe [1 / 2 / 3] des Art. 7 VO 261/2004 mit einem Ausgleichsanspruch in Höhe von [250 / 400 / 600] EUR pro Passagier. 4. Bei [drei] Passagieren ergibt sich ein Gesamtausgleich von [Gesamtbetrag] EUR. 5. Eine Befreiung wegen außergewöhnlicher Umstaende gemäß Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004 ist nicht ersichtlich. Sie tragen die Beweislast hierfür. [Falls Airline bereits eine Begründung wie technischer Defekt geliefert hat, hinzufügen: Technische Defekte sind nach st. Rspr. des EuGH (Urt. v. 22.12.2008, C-549/07 — Wallentin-Hermann; curia.europa.eu) regelmäßig NICHT als außergewöhnliche Umstaende zu werten.] [Bei Verspätung am Endziel mehr als drei Stunden bei Anschlussflug:] 6. Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung am Endziel der Reise nach EuGH C-11/11 (Folkerts). Die tatsächliche Ankunft am Endziel erfolgte mit [X] Stunden Verspätung gegenüber der geplanten Ankunftszeit. ``` ### 4. Forderung ``` Hiermit fordere ich Sie auf den Gesamtausgleich in Höhe von [X] EUR sowie gegebenenfalls Auslagenersatz für [Hotel Verpflegung Telefon] in Höhe von [Y] EUR — Belege beiliegend — auf folgendes Konto zu überweisen: Inhaber: [Name] IBAN: DE [...] BIC: [...] bis spaetestens [Datum + 14 Tage]. Bei Nichtzahlung werde ich zur weiteren Geltendmachung die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SOEP) anrufen — kostenfrei für Verbraucher (vgl. § 14 Abs. 1 UKlaG). Bei weiterer Erfolglosigkeit werde ich Klage zum zuständigen Amtsgericht erheben mit den hieraus folgenden Mehrkosten (Verzugszinsen Gerichtskosten Anwaltskosten). ``` ### 5. Anlagen ``` Anlagen: K1 Buchungsbestätigung Flug [Flugnummer] vom [Datum] K2 Boardingpaesse aller Passagiere K3 Stoerungsmitteilung der Airline (sofern vorhanden) K4 Belege Auslagen Hotel Verpflegung Telefon K5 Vollmacht [Name Passagier 2] K6 Vollmacht [Name Passagier 3] ``` ### 6. Schluss ``` Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name] ``` ## Versand - **Einschreiben mit Rückschein** — beste Beweisform für Zustellung. - **E-Mail mit Empfangsbestätigung** an das offizielle Kundenservice-Postfach. - **Airline-Reklamationsportal** wenn als Eingangsweg vorgesehen — Eingangsnummer dokumentieren. - Keine Falle: bei einigen Airlines (z. B. Ryanair) ist der ausschließlich vorgegebene Eingangsweg ein Online-Formular; mehrfach versuchen und parallel auch postalisch. ## Verzugszinsen - Bei Nichtzahlung tritt Verzug spätestens mit Fristablauf ein (§ 286 Abs. 1 BGB). - Verzugszinsen Verbraucher 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). - Bei einer Pauschalreise mit Unternehmer-Stellung kann § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte) einschlägig sein — selten relevant für Verbraucher. ## Leitentscheidungen Forderungsschreiben (Stand Mai 2026) Vor Versand jeweils Volltext in curia.europa.eu aufrufen: - EuGH, Urt. v. 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07 (Sturgeon u.a.) — 3-Stunden-Schwelle - EuGH, Urt. v. 22.12.2008, C-549/07 (Wallentin-Hermann) — techn. Defekt kein außergewöhnlicher Umstand - EuGH, Urt. v. 26.2.2013, C-11/11 (Folkerts) — Endziel-Verspätung Anschlussflüge - EuGH, Urt. v. 9.1.2025, C-394/23 — Vorverlegung als Annullierung - EuGH, Urt. v. 16.10.2025, C-399/24 — Blitzschlag ## Ausgabe - `forderung-erste-stufe-.docx` und PDF. - Eintrag in Tagesnotizen — Reaktionsfrist ist vorgemerkt für Mahnung. - Hinweis: bei Reaktion der Airline auf Fall warten und Skill `airline-standardausreden-pruefen` ausführen. ## Anlagen-Übergabe Unmittelbar nach Erstellung des Schreibens den Skill `fluggastrechte-anlagen-bauen` aufrufen. Übergabe-Schema: ```yaml schriftsatz: forderung-erste-stufe-.docx rohbelege_verzeichnis: /belege/ ausgabeverzeichnis: /anlagen/ bundle: true # erzeugt zusätzlich Schriftsatz_mit_Anlagen.pdf schriftgrad_stempel: 12 schrift_stempel: Arial-Bold # Arial 12 FETT oben rechts bezeichnung: "Anlage K" ``` Der Skill `fluggastrechte-anlagen-bauen` liest die im Schriftsatz erwähnten Anlagen in Reihenfolge der Erwähnung, konvertiert jede Rohdatei zu PDF, stempelt oben rechts in Arial 12 FETT (= Helvetica-Bold 12pt) den Bezeichner "Anlage K 1", "Anlage K 2" usw. und benennt die Ausgabedatei nach demselben Schema (`Anlage_K_1.pdf`). Optional wird ein Sammel-PDF mit Schriftsatz vorne und durchlaufenden Lesezeichen erzeugt.