--- name: fristen-und-risikoampel description: "Fristen- und Risikoampel im Fluggastrechte: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?" --- # Fristen- und Risikoampel ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## Schlüsselfristen Fluggastrechte - Ausgleichszahlung VO (EG) 261/2004 Art. 7: pauschal 250/400/600 EUR je nach Flugstrecke, ab Verspätung 3+ Stunden Ankunft (EuGH Sturgeon). - Verjährung Ansprüche aus VO 261/2004 nach nationalem Recht: in Deutschland drei Jahre kenntnisabhängig (§§ 195, 199 BGB; BGH ständige Rspr.). - Montrealer Übereinkommen Art. 35: Klagefrist zwei Jahre ab Ankunft (Ausschlussfrist, nicht hemmbar). - Gepäckverlust/-beschädigung: Anzeige binnen sieben Tagen ab Erhalt (Art. 31 MÜ); Verspätung 21 Tage. - Pauschalreise (§§ 651a ff. BGB): Mängelanzeige unverzüglich; Minderungs-/Schadensersatzanspruch verjährt zwei Jahre nach vereinbartem Reiseende (§ 651j BGB). ## Trade-off - Schlichtung söp e. V. (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) bzw. BAF-Schlichtung vs. Direktklage: Schlichtung kostenlos für Verbraucher, hemmt Verjährung nach § 204 BGB, aber Airline kann Teilnahme ablehnen. - Klage AG Erfüllungsort Abflug/Ankunft (Art. 7 Nr. 1 lit. b EuGVVO; EuGH C-204/08 Rehder): wahlweise Gerichtsstand am Abflug- oder Ankunftsflughafen.