--- name: kaltstart-interview description: "Kaltstart-Interview für das Fluggastrechte-Plugin. Klaert Anwendungsrolle (eigener Fluggastrechte-Anspruch / Vertretung Familie / Mitreisende). Erfasst Buchungsstammdaten Vertragspartner (Airline IATA-Code) und Reiseplan-Konvention. Schreibt das Profil nach ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-de..." --- # /fluggastrechte:fluggastrechte-kaltstart-interview ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Kaltstart Interview** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Fluggastrechte** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Ablauf 1. Datei `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/fluggastrechte/CLAUDE.md` prüfen. 2. Falls befüllt: bestätigen. 3. Andernfalls Interview unten. ## Disclaimer Dieses Plugin unterstützt das eigene Geltendmachen von Fluggastrechten als Verbraucher. Es ist **keine Rechtsberatung**. Bei komplexen Fällen (mehrere Passagiere mit unterschiedlichen Anspruechen Gesellschafts-Bezügen Verspätungs-Lawinen Schlichtungsstelle vor Gericht) anwaltliche Hilfe einholen — z. B. über die Schlichtungsstelle Luftverkehr (SOEP). ## Interview ### 1. Wer nutzt das Plugin - Eigener Fluggast / Mitreisender Familie / Vertretung Bekannter / kleine Anwaltskanzlei? - Anzahl betroffener Personen (Passagiere) pro Fall typisch. ### 2. Buchungsstammdaten - **Name** wie in der Buchung steht (wichtig für Schriftverkehr — Airline-Datenabgleich). - **Bevorzugte Sprache** im Schriftverkehr Deutsch / Englisch. - **Wohnsitz und Adresse** (für Gerichtsstand bei Klage). - **Bevorzugter Zustellweg** der Forderungsschreiben — Post (Einschreiben) oder E-Mail an Airline-Service-Postfach. ### 3. Reiseplan-Konvention - **Buchungsbestätigung** liegt vor (PDF Boardingpass E-Mail). - **Tickets** der Mitreisenden ebenfalls vorhanden (Vollmachten Skill `vollmacht-familienmitglieder`). - **Schlichtungsstelle** SOEP bereits angeschrieben? Wenn ja: SOEP-Verfahren vorhanden. ### 4. Eskalation - Bei Ausbleiben einer Reaktion oder bei Streitstand zur Schlichtungsstelle Luftverkehr **SOEP** (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.) — kostenfrei für Verbraucher. Voraussetzung: keine Klage anhängig. - Bei Erfolglosigkeit Klage zum Amtsgericht — Skill `klage-amtsgericht-fluggast`. ## Ausgabe Profil wird geschrieben. Empfohlene nächste Skills: - `/fluggastrechte:ticket-und-fluginformationen-erfassen` — Daten zum Fall sammeln - `/fluggastrechte:annullierung-oder-verspätung-einordnen` — Rechtskategorie zuordnen - `/fluggastrechte:airline-standardausreden-prüfen` — typische Gegenargumente kennen ## Rechtlicher Rahmen — Überblick - **VO (EG) Nr. 261/2004** — Fluggastrechteverordnung des Europaeischen Parlaments und des Rates. - **EuGH-Rechtsprechung** — Auslegungsmaßstab für alle Mitgliedstaaten. - **BGB §§ 631 ff.** — Reisevertrag bei Pauschalreisen ergänzend. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - **Verjährung** drei Jahre § 195 BGB (Ende Kalenderjahr Kenntnis § 199 Abs. 1 BGB). ## Leitentscheidungen Kaltstart / Eingangsinterview - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Hinweise Auch nach der Brexit-Anpassung gilt die VO 261/2004 in der EU. Fluege ab Drittstaat zu einem EU-Flughafen mit Nicht-EU-Airline fallen **nicht** unter die VO; Fluege ab EU mit Nicht-EU-Airline schon. Prüfkriterium: Art. 3 VO 261/2004. ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) - Art. 5 VO 261/2004 (Annullierung) - Art. 6 VO 261/2004 (Verspätung) - Art. 7 VO 261/2004 (Ausgleichszahlung 250/400/600 EUR) - EuGH C-402/07 (Sturgeon)