--- name: mandantenkommunikation description: "Mandantenkommunikation im Fluggastrechte: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?" --- # Mandantenkommunikation ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## Inhalte Mandantenmemo Fluggastrechte - Anspruchsgrundlage: VO 261/2004 (innerhalb EU), Montrealer Übereinkommen (international), Pauschalreise §§ 651a ff. BGB. - Pauschalbetrag: 250 EUR (Kurzstrecke bis 1.500 km), 400 EUR (Mittelstrecke bis 3.500 km bzw. innereuropäisch über 1.500), 600 EUR (Langstrecke über 3.500 km). - Vorgehen: 1) Anspruchsschreiben an Airline mit kurzer Frist (2-3 Wochen), 2) bei Ablehnung Schlichtung söp/BAF oder Klage AG Abflug/Ankunft, 3) Aufrechnung mit Erstattung Flugticket möglich. - Kostenrisiko: AG-Klage bis 5.000 EUR ohne Anwaltszwang; ab 5.000 EUR LG. RA-Gebühren auf Mandantenseite oft niedriger als Inkasso-Provision (15-30 %). - Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen (Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004): aber eng auszulegen — technische Defekte sind grds. kein außergewöhnlicher Umstand (EuGH Wallentin-Hermann). ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) - Art. 5 VO 261/2004 (Annullierung) - Art. 6 VO 261/2004 (Verspätung) - Art. 7 VO 261/2004 (Ausgleichszahlung 250/400/600 EUR) - EuGH C-402/07 (Sturgeon)