--- name: titulierung-streckung-leitfaden description: "Strategie zur Titulierung einer Forderung und Streckung der Vollstreckung durch Ratenzahlungsvereinbarung notarielle Schuldanerkenntnis oder vollstreckbare Urkunde. Pinpoints ZPO 794 Abs. 1 Nr. 1 Vergleich Nr. 5 notarielle Urkunde BGB 781 Schuldanerkenntnis BGB 311 b. Liefert Vertragsmuster und V..." --- # Titulierung und Streckung Statt eines Urteils kann auch ein Prozessvergleich oder eine notarielle Urkunde Titel werden. Das ist oft schneller und billiger. ## Titel-Katalog ZPO 794 | Titel | Erlangung | Vollstreckbar | |---|---|---| | Endurteil | Klageverfahren | rechtskraeftig oder vorlaeufig | | Versaeumnisurteil | Beklagter saeumig ZPO 330 | ja nach Einspruchsfrist | | Vollstreckungsbescheid | Mahnverfahren ZPO 699 | sofort vorlaeufig | | Prozessvergleich | im Termin oder schriftlich ZPO 794 Abs. 1 Nr. 1 | sofort | | Aussergerichtlicher Vergleich vor Anwalt mit Vollstreckungsunterwerfung | ZPO 796a | sofort | | Notarielle Urkunde mit Unterwerfung | Notar ZPO 794 Abs. 1 Nr. 5 | sofort | | Kostenfestsetzungsbeschluss | nach Hauptsache | sofort | ## Notarielle Schuldanerkenntnisurkunde Vorteile - spaerend Klage Gerichtskosten und Anwaltsgebuehren - sofort vollstreckbar - klarer Tilgungsplan moeglich Nachteile - Notarkosten - Schuldner muss mitwirken ## Muster Tilgungsvereinbarung ``` 1. Der Schuldner erkennt die Hauptforderung von [Hauptsumme] Euro nebst Zinsen in Hoehe von [Zinssatz] aus Paragraph 288 BGB an. 2. Der Schuldner verpflichtet sich zur Zahlung in [Anzahl] monatlichen Raten zu [Ratensumme] Euro jeweils zum [Tag] eines jeden Monats beginnend am [Datum]. 3. Bei Verzug mit zwei aufeinanderfolgenden Raten wird der gesamte Restbetrag ohne weitere Mahnung sofort faellig. 4. Der Schuldner unterwirft sich wegen der Anspruechen aus dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermoegen. [Ort Datum Unterschrift Notar] ``` ## Norm-Pinpoints - BGB 781 Schuldanerkenntnis - ZPO 794 Titel-Katalog - ZPO 796a anwaltlicher Vergleich ## Quellen - [ZPO 794](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__794.html) - [BGB 781](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__781.html)