--- name: verbraucherklage-rdg-grenzen description: "Pruefung was Inkassodienstleister und Rechtsanwaelte gegenueber Verbrauchern duerfen und was nicht. Trennt Inkassoerlaubnis von anwaltlicher Vertretung. Pinpoints RDG 2 RDG 10 RDG 11a Hinweispflicht BGB 312j AGB-Kontrolle 305 ff. Liefert Pruefraster Hinweistexte und Klagestrategie." --- # Verbraucherklage RDG-Grenzen Wenn Glaeubiger ein gewerblicher Inkassodienstleister ist gelten besondere Grenzen gegenueber Verbrauchern. ## Was Inkasso darf RDG 10 | Taetigkeit | Erlaubt | |---|---| | Aussergerichtliche Forderungseinziehung | ja mit Registrierung RDG 10 Abs. 1 Nr. 1 | | Mahnverfahren beantragen | ja | | Vertretung im Klageverfahren | nein nur Rechtsanwaeltin | | Rechtsberatung im Forderungsfall | begrenzt | ## Hinweispflichten gegenueber Verbrauchern - Bezeichnung als Inkassodienstleister - Auftraggeber benennen - Forderungsgrund nennen - Inkassokostenstruktur offenlegen RDG 13a - Hinweis auf Rechte des Schuldners RDG 13a Abs. 1 Nr. 6 ## Inkassokosten bei Verbrauchern RDG 13c hat die Hoehe gedeckelt. Bei Forderungen bis 50 Euro maximal vierundzwanzig Komma drei Euro. Bei groesseren Forderungen Schwellen nach Streitwert. Pauschale 40 Euro BGB 288 Abs. 5 gilt nicht im Verhaeltnis zu Verbrauchern. ## AGB-Kontrolle in Verbrauchervertraegen - BGB 305 Einbeziehung - BGB 305c ueberraschende Klausel - BGB 308 309 verbotene Klauseln - BGB 310 Abs. 3 besonderer Verbraucherschutz ## Klagestrategie | Konstellation | Empfehlung | |---|---| | Inkasso ohne klare RDG-Registrierung | erst Klagefreigabe pruefen | | Verbraucher hat Schluessigkeit bestritten | Substanzpruefung vorm Mahnbescheid | | Schuldner ist Verbraucher mit Wohnsitzwechsel ins Ausland | BrĂ¼ssel Ia VO Verbrauchergerichtsstand | ## Norm-Pinpoints - RDG 2 10 11a 13a 13c - BGB 305 ff - BGB 312j Verbraucher-Schalterpflicht ## Quellen - [RDG 10](https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__10.html) - [BGB 305](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html)