--- name: einstieg-routing description: "Einstieg, Triage und Routing für Forschungszulage FZulG: ordnet Rolle (Unternehmen F&E, BSFZ, Finanzamt), markiert Frist (Antrag jederzeit), wählt Norm (FZulG, EStG § 3 Nr. 26b) und Zuständigkeit (Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)), leitet zum passenden Spezial-Skill." --- # Einstieg und Routing ## Einsatzlage Dieser Einstieg routet **Forschungszulage Antragstellung** vom ersten Sachverhalt zu Rollen, Fristen, zuständiger Stelle, passendem Spezialpfad und nächstem Arbeitsprodukt. ## Fachlandkarte dieses Plugins - `abgrenzung-adaptiver-antrag` — Abgrenzung Adaptiver Antrag - `abgrenzung-compliance` — Abgrenzung Compliance - `ablehnung-nachbesserung-einspruch` — Ablehnung Nachbesserung Einspruch - `adaptiver-dokumentenmatrix` — Adaptiver Dokumentenmatrix - `adaptiver-dokumentenmatrix-und-lueckenliste` — Adaptiver Dokumentenmatrix und Lueckenliste - `antrag-zahlen-schwellen-und-berechnung` — Antrag Zahlen Schwellen und Berechnung - `antrag-zahlen-schwellenwerte` — Antrag Zahlen Schwellenwerte - `antragstellung-auszahlung-beihilfen` — Antragstellung Auszahlung Beihilfen - `auftragsforschung-vertragsgestaltung` — Auftragsforschung Vertragsgestaltung - `auszahlung-internationaler-bezug` — Auszahlung Internationaler Bezug - `auszahlung-internationaler-bezug-und-schnittstellen` — Auszahlung Internationaler Bezug und Schnittstellen - `beihilfen-beweislast-darlegungslast` — Beihilfen Beweislast Darlegungslast - `beihilfen-beweislast-und-darlegungslast` — Beihilfen Beweislast und Darlegungslast - `anschluss-routing` — Anschluss Routing - `dokumente-intake` — Dokumente Intake ## Normenanker Arbeitsfokus: **Einstieg und Routing**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 1 FZulG` — Anspruchsberechtigung. - `§ 2 Abs. 1 FZulG` — begünstigtes F&E-Vorhaben. - `§ 3 FZulG` — förderfähige Aufwendungen. - `§ 4 FZulG` — Höhe der Zulage. - `§ 5 FZulG` — Antrag. - `§ 6 FZulG` — Bescheinigung. - `§ 10 FZulG` — Festsetzung/Auszahlung. - `§ 90 Abs. 1 AO` — Mitwirkung und Belege. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Arbeitsweg - Rolle und Ziel klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp wird gebraucht (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Stellungnahme), welches Verfahren oder Dokument liegt vor? - Eilfristen isolieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens- und materiellen Fristen pflichtmäßig vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren. - Fachpfad wählen: zentrale Anker im Forschungszulage Antragstellung sind FZulG. Anhand des Sachverhalts in einen Sach-Cluster routen und den passenden Spezial-Skill aus der Fachlandkarte oben benennen. - Zuständige Stelle bestimmen: Mandant, Gegner, zuständiges Gericht oder Behörde, etwaige Sachverständige oder beauftragte Stellen. - Nur die Rückfragen stellen, die die nächste Weiche tatsächlich ändern. ## Qualitätsanker - Normen und Rechtsprechung nach `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` behandeln. - Wenn eine Spezialfrage sichtbar wird, den passenden Skill nennen und kurz erklären, warum genau dieser Arbeitsgang passt. - Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.