--- name: finanzamt-quellenkarte description: "Finanzamt Quellenkarte: Quellenprüfung; Normenstand, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor einer tragenden Aussage verifiziert." --- # Finanzamt Quellenkarte ## Einsatzlage Diese Quellenkarte sichert im Bereich **Forschungszulage Antragstellung** tragende Normen, Rechtsprechung, Behördenpraxis, Register, Formulare und aktuelle Leitlinien ab. ## Suchraster - `abgrenzung-adaptiver-antrag` - `allgemein-workflow-chronologie-workflow-fristen` - `antragstellung-auszahlung-beihilfen-beweislast` - `bemessungsgrundlage-interessen-bsfz-definition` - `forsch-bsfz-pruefung-spezial` - `forsch-konzernverbund-forschung-spezial` - `forsch-projektbeschreibung-bauleiter` - `forsch-stundenaufzeichnung-fz-ablehnung-bemessungsgrundlage` - `forsch-stundenaufzeichnung-leitfaden` - `forschungszulage-insolvenzlage-red-portaltexte` - `fz-ablehnung-nachbesserung-einspruch` - `fz-auftragsforschung-vertragsgestaltung` ## Prüfroute 1. Normenstand über amtliche oder frei zugängliche Primärquellen sichern. 2. Rechtsprechung nach passendem Gericht, Datum, Aktenzeichen und Entscheidungsform suchen. 3. Behördenpraxis, Formulare, Verwaltungshinweise und Register nur mit Quellenstand ausgeben. 4. Ergebnis als Quellenmatrix dokumentieren: Aussage, Quelle, Stand, Tragweite, Unsicherheit. ## Normenanker Arbeitsfokus: **Finanzamt Quellenkarte**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 5 FZulG` — Antrag auf Forschungszulage. - `§ 10 FZulG` — Festsetzung und Auszahlung der Zulage. - `§ 155 Abs. 1 AO` — Steuerbescheid/Festsetzung. - `§ 164 AO` — Vorbehalt der Nachprüfung. - `§ 347 Abs. 1 AO` — Einspruchsstatthaftigkeit. - `§ 355 Abs. 1 AO` — Einspruchsfrist. - `§ 361 Abs. 2 AO` — Aussetzung der Vollziehung. - `§ 69 Abs. 3 FGO` — gerichtliche Aussetzung der Vollziehung. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Fehlerbremse - Keine BeckRS- oder juris-Blindzitate aus Modellwissen. - Keine Literaturfundstellen behaupten, die nicht aus Nutzerquelle oder frei prüfbarer Quelle stammen. - Bei dynamischen Materien immer sagen, ob der Stand live geprüft wurde. - Quellenhygiene: `references/quellenhygiene.md`; Zitierweise: `references/zitierweise.md`.