--- name: ausloesendes-ereignis-erfassen description: "Erfasst den Anlass der Fortbestehensprognose. Typische Auslöser sind Hinweis des Steuerberaters nach § 102 StaRUG Hinweis des Wirtschaftsprüfers Bekanntwerden negativen Eigenkapitals Bilanzaufstellung mit negativem EK Liquiditaetsengpass Gesellschafterhinweis eigene Sorge des Geschäftsführers. Do..." --- # Auslösendes Ereignis erfassen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: IDW S 11 12-Monats-Prognose ab Stichtag, § 15a InsO 6 Wochen bei Überschuldung, Drei-Wochen-Liquiditätsstockungs-Test, jährliche Aktualisierung. - Tragende Normen verifizieren: InsO § 19 Abs. 2 (zweistufige Prüfung), IDW S 11 (Anforderungen), IDW PS 800, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 2 (Going Concern), BGH II ZR 296/05 (Drei-Wochen-Lücke), StaRUG §§ 1, 102 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Restrukturierungsberater, IV (falls beauftragt), Bank, Gesellschafter. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Fortbestehensprognose-Bericht, Integrierte Planung (P&L, BS, CF) 12+ Monate, Stresstest-Szenarien, Sanierungskonzept IDW S 6, Sanierungsgutachten, GF-Erklärung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Zweck Die Fortbestehensprognose ist kein Selbstzweck — sie ist die Antwort auf einen konkreten Anlass. Der Anlass wird dokumentiert weil **er Beweis ist**: bei späteren Haftungsfragen (§ 15b InsO, § 43 GmbHG, § 826 BGB ggue Gläubigern) zeigt die Dokumentation dass der Geschäftsführer **zeitnah** auf Anzeichen reagiert hat. ## Typische Auslöser ### 1. Hinweis des Steuerberaters nach § 102 StaRUG Seit 01.01.2021 hat der Steuerberater eine **Hinweispflicht**: wenn ihm bei der Bilanzaufstellung Anhaltspunkte für einen möglichen Insolvenzeröffnungsgrund auffallen muss er den Mandanten darauf hinweisen. - Datum des Hinweises (schriftlich / mündlich / im Gespräch) - Wortlaut wenn schriftlich - Konkrete Anhaltspunkte die der StB genannt hat - Quittierung des Hinweises durch den Mandanten ### 2. Hinweis des Wirtschaftsprüfers Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften (mittelgroße oder große KapGes nach § 267 HGB) kann der Prüfer im Rahmen des Jahresabschlusses einen **Hinweis zur Going-Concern-Annahme** geben oder den Bestätigungsvermerk einschraenken oder versagen. ### 3. Eigene Feststellung bei der Bilanzaufstellung - **Eigenkapital negativ** (Aktiva kleiner als Passiva). - **Wesentliche stille Lasten** im Status (z. B. Pensionsrückstellungen außerbilanziell). - **Erhebliche außergewöhnliche Verluste** im laufenden Geschäftsjahr. ### 4. Liquiditätsengpass - Mahnungen Gerichtsbeschlüsse oder Zahlungsverzug bei wesentlichen Gläubigern. - Kreditlinie ausgeschoepft Kontoüberziehung. - Lohn- und Gehaltszahlungen knapp. - Steuer- und Sozialversicherungsabgaben nicht puenktlich. ### 5. Gesellschafterhinweis - Brief oder E-Mail des Gesellschafters mit Sorge über Lage. - Gesellschafterbeschluss zur Prüfung der Fortbestehensprognose. ### 6. Eigene Sorge des Geschäftsführers - Subjektive Wahrnehmung dass die Lage kritisch wird. - Wichtig: auch ohne externen Hinweis muss der Geschäftsführer aktiv prüfen — Sorgfaltspflicht § 43 GmbHG, § 93 AktG. ### 7. Externes Ereignis - Wegfall Hauptkunde. - Kreditlinien-Kündigung der Bank. - Markteinbruch. - Insolvenz eines wesentlichen Lieferanten / Abnehmers. ## Dokumentation ```yaml fall-id: FP-2026-0001 stichtag-pruefung: 2026-05-20 ausloeser: typ: hinweis-steuerberater # hinweis-steuerberater / hinweis-wp / eigene-feststellung-bilanz / liquiditätsengpass / gesellschafterhinweis / eigene-sorge / externes-ereignis datum: 2026-05-15 hinweisgeber: Steuerberater Mueller, Kanzlei XYZ mitteilungsform: schriftlich # schriftlich / muendlich / e-mail wortlaut: | "Nach Aufstellung des Jahresabschlusses 2025 ergibt sich ein negatives Eigenkapital von 82.000 EUR. Wir weisen Sie nach § 102 StaRUG auf die Pflicht zur Prüfung einer Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO hin." konkrete-anhaltspunkte: - Eigenkapital negativ 82.000 EUR Stichtag 31.12.2025 - SuSa weist Lieferantenverbindlichkeiten 410.000 EUR (Vorjahr 180.000) - Sozialversicherungsbeitraege drei Monate offen 45.000 EUR reaktion-geschaeftsfuehrung: erste-reaktion-am: 2026-05-20 schritte: - Beauftragung Erstellung Fortbestehensprognose - Aktivierung Plugin fortbestehensprognose - Termin mit Insolvenzanwalt vereinbart für 2026-05-27 als Sicherheit ``` ## Pflichthinweis Frist Mit Eintritt der **Insolvenzreife** (Zahlungsunfähigkeit § 17 oder Überschuldung § 19 InsO) beginnen die Antragsfristen des § 15a InsO. **Die Fortbestehensprognose ist nicht zu verwechseln mit dieser Frist** — sie ist die Prüfung **ob** Überschuldung trotz negativen Bilanzbildes verneint werden kann. - Frist Zahlungsunfähigkeit: **drei Wochen** (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO). - Frist Überschuldung: **sechs Wochen** (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO seit SanInsFoG 2021). Im Zweifel **vor Ablauf der Frist** Insolvenzanwalt zu Rate ziehen. ## Ausgabe - `ausloesendes-ereignis.yaml` mit allen Pflichtfeldern. - Erste Risikobewertung (grün / gelb / rot). - Empfehlung: bei rot direkt zu `wenn-prognose-negativ-naechste-schritte` und Insolvenzanwalt einschalten — diese Prüfung kann fortgesetzt werden aber nicht ohne anwaltliche Begleitung. ## Aktuelle Leitentscheidungen — Ausloesende Ereignisse - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Paragrafenkette Ausloesende Ereignisse § 102 StaRUG (Warnpflicht Rechtsberater) → § 19 InsO (Ueberschuldung als Eröffnungsground) → § 15a InsO (Antragspflicht 3/6 Wochen) → § 15b InsO (Haftung GF) → § 43 GmbHG (Sorgfaltspflicht) ## Triage — Ausloesende Ereignisse 1. **Wer hat das Signal gesandt?** Steuerberater (§ 102 StaRUG), Wirtschaftspruefer, eigene Erkenntnis GF, Bank-Gespraech? 2. **Datum des Signals?** Tag-genau dokumentieren → Beginn der Haftungszeit-Uhr. 3. **Schriftliche Dokumentation?** E-Mail, Aktenvermerk, Protokoll vorhanden? 4. **Sofortmassnahmen?** Liquiditaetsplanung starten, Anwalt einschalten, Steuerberater beauftragen?