--- name: starug-beweislast-stundung-red-zwoelf description: "StaRUG: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung im Fortbestehensprognose." --- # StaRUG: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: IDW S 11 12-Monats-Prognose ab Stichtag, § 15a InsO 6 Wochen bei Überschuldung, Drei-Wochen-Liquiditätsstockungs-Test, jährliche Aktualisierung. - Tragende Normen verifizieren: InsO § 19 Abs. 2 (zweistufige Prüfung), IDW S 11 (Anforderungen), IDW PS 800, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 2 (Going Concern), BGH II ZR 296/05 (Drei-Wochen-Lücke), StaRUG §§ 1, 102 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Restrukturierungsberater, IV (falls beauftragt), Bank, Gesellschafter. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Fortbestehensprognose-Bericht, Integrierte Planung (P&L, BS, CF) 12+ Monate, Stresstest-Szenarien, Sanierungskonzept IDW S 6, Sanierungsgutachten, GF-Erklärung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Spezialwissen: StaRUG: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung - **Normen-/Quellenanker:** StaRUG, InsO, IDW. ## Fallweichen Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch? 4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt? 5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage? ## Arbeitsworkflow 1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen. 2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **StaRUG** prüfen. 3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen. 4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben. 5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist. ## Beweislast/Darlegungslast Fortbestehensprognose und StaRUG - **Positive Fortbestehensprognose:** Schuldner trägt die Darlegungslast im Anfechtungs- und Haftungsprozess. Sie ist substantiiert mit Zahlen, Annahmen, Belegen und Plausibilisierung darzulegen (BGH ständige Rspr.). - **§ 1 StaRUG:** Geschäftsleiter müssen Krisenfrüherkennung dokumentieren; Verstoß löst Haftung nach §§ 43 GmbHG, 93 AktG aus. Die Dokumentation ist gerichtsfest aufzubewahren (Akten, Protokolle, Beschlüsse). - **§ 18 InsO drohende Zahlungsunfähigkeit:** Schwelle für StaRUG-Zugang (§ 29 StaRUG); Liquiditätsplan über idR 24 Monate, der zeigt, dass mehr Verbindlichkeiten als Mittel anfallen. - **Maßstab "überwiegende Wahrscheinlichkeit":** Für die positive Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO gilt die "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Fortführung als Bewertungsmaßstab (BGH ständige Rspr.). - **Sekundäre Darlegungslast:** Trägt der Insolvenzverwalter im Anfechtungsprozess Anhaltspunkte für Insolvenzreife vor, muss der Anfechtungsgegner substantiiert zu Annahmen und Quellen der Prognose vortragen. - **Praxis:** Annahmenkatalog mit Datum, Quelle, Schwankungsbreite und Sensitivitätsanalyse ist die belastbarste Form der Substantiierung. Lose Behauptungen ("Wir hatten genug Auftragsbestand") reichen nicht.