--- name: wenn-prognose-negativ-naechste-schritte description: "Wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfaellt — Eskalations- und Pflichtenkatalog für den Geschäftsleiter: Antragspflicht § 15a InsO sechs Woche..." --- # Wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfaellt — Eskalations- und Pflichtenkatalog für den Geschäftsleiter ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: IDW S 11 12-Monats-Prognose ab Stichtag, § 15a InsO 6 Wochen bei Überschuldung, Drei-Wochen-Liquiditätsstockungs-Test, jährliche Aktualisierung. - Tragende Normen verifizieren: InsO § 19 Abs. 2 (zweistufige Prüfung), IDW S 11 (Anforderungen), IDW PS 800, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 2 (Going Concern), BGH II ZR 296/05 (Drei-Wochen-Lücke), StaRUG §§ 1, 102 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Restrukturierungsberater, IV (falls beauftragt), Bank, Gesellschafter. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Fortbestehensprognose-Bericht, Integrierte Planung (P&L, BS, CF) 12+ Monate, Stresstest-Szenarien, Sanierungskonzept IDW S 6, Sanierungsgutachten, GF-Erklärung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. **Fokus:** Wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfaellt — Eskalations- und Pflichtenkatalog für den Geschäftsleiter. Antragspflicht § 15a InsO sechs Wochen bei Überschuldung drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit. Zahlungsverbot § 15b InsO. Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO mit StaRUG-Option. Einbindung Insolvenzanwalt zwingend. Prüfung Selbstantrag oder Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren oder StaRUG-Restrukturierungsplan. ### Wenn die Prognose negativ ist — nächste Schritte ## Disclaimer (Schlüsselstelle) Wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfällt liegt **insolvenzrechtliche Überschuldung** nach § 19 InsO vor. Die Antragspflicht beginnt zu laufen. **Ohne Insolvenzanwalt** sollte ab diesem Punkt nicht weitergearbeitet werden. Jede Tagesverzoegerung kann zur **strafrechtlichen Haftung** nach § 15a Abs. 4 InsO und zur **zivilrechtlichen Haftung** nach § 15b InsO führen. ## Sofortmaßnahmen — innerhalb 24 Stunden ### 1. Insolvenzanwalt einschalten - Insolvenzanwalt aus dem Profil (Skill `fortbestehensprognose-kaltstart-interview`). - Termin innerhalb der nächsten 48 Stunden. - Vorlage: vollständige Prognosedokumentation aus Skill `prognose-dokumentation-stichtag`. ### 2. Zahlungsverhalten anpassen — § 15b InsO Mit Eintritt der Insolvenzreife dürfen **keine Zahlungen** mehr geleistet werden die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind. Ausnahmen (§ 15b Abs. 1 InsO): - Zahlungen die zur Erhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlich sind. - Zahlungen die im Rahmen ordentlicher Geschäftstätigkeit unvermeidbar sind. - Zahlungen aus zweckgebundener Treuhand (Sozialversicherungsbeitraege Lohnsteuer). **Praktisch**: - Sozialversicherungsbeitraege Arbeitnehmer-Anteil: **weiter abführen** (§ 266a StGB Pflicht zur Abführung). - Lohn- und Gehaltszahlung: weiter (sonst gefährden der Betrieb). - Lohnsteuer abführen. - Umsatzsteuer Voranmeldungen abgeben (auch wenn keine Zahlung erfolgt). - Bezahlung von Lieferanten nur nach Abstimmung mit Insolvenzanwalt — Risiko § 15b InsO. ### 3. Frist § 15a InsO | Insolvenzgrund | Frist nach Eintritt | |---|---| | Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO | drei Wochen (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO) | | Überschuldung § 19 InsO | sechs Wochen (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO seit SanInsFoG 2021) | | Drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO | **keine Antragspflicht** — aber Antragsoption | **Achtung**: Die Frist beginnt mit **Eintritt** des Insolvenzgrunds — nicht mit Kenntnis. Im Streit ist das objektive Datum maßgeblich. ## Mittelfristige Optionen (zusammen mit Insolvenzanwalt) ### Option A — Regelinsolvenzantrag - Selbstantrag § 15 InsO. - Antrag durch Insolvenzanwalt vorbereitet. - Bei Eröffnung: Insolvenzverwalter übernimmt. ### Option B — Eigenverwaltungsantrag (§ 270 ff. InsO) - Geschäftsleitung bleibt im Amt (Sachwalter wird bestellt). - Voraussetzungen Eigenverwaltungsplan strenge Bonitätsanforderung. ### Option C — Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) - Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung **vor** Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. - Bescheinigung eines erfahrenen Sanierungsanwalts oder WPs erforderlich (Aussichten auf Sanierung). - Antrag auf Schutzschirm zur Erarbeitung eines Insolvenzplans. ### Option D — StaRUG-Restrukturierungsrahmen - Nur bei **drohender** Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO (24-Monats-Prognose) — **nicht** bei akuter Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. - Restrukturierungsplan mit Gläubiger-Mehrheiten. - Restrukturierungsbeauftragter durch Restrukturierungsgericht. - Bescheinigung nach §§ 50 51 StaRUG (IDW S 9) wird empfohlen. ## Prüfraster Auswahl Verfahren ```yaml verfahren-pruefraster: zahlungsunfaehigkeit-eingetreten: frist: drei-Wochen optionen: - Regelinsolvenzantrag (Selbstantrag) - Eigenverwaltung (wenn Voraussetzungen erfüllt) - Schutzschirmverfahren nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit BEVOR Zahlungsunfähigkeit eintrat ausgeschlossen: StaRUG (zu spaet) überschuldung-eingetreten-aber-zahlungsfähig: frist: sechs-Wochen optionen: - Regelinsolvenzantrag - Eigenverwaltung - Schutzschirmverfahren pruefung-staerug: nur wenn drohende Zahlungsunfähigkeit separat festgestellt werden kann (Prognose 24 Monate negativ) drohende-zahlungsunfaehigkeit: frist: keine optionen: - StaRUG-Restrukturierungsrahmen (bevorzugt) - Eigenantrag § 18 InsO mit Eigenverwaltung - Schutzschirmverfahren ``` ## Beratungsbedarf In jedem Fall: - **Insolvenzanwalt** (Skill `insolvenzrecht` aus dem entsprechenden Plugin) - **Wirtschaftsprüfer** bei IDW S 11 / S 9 Bescheinigung - **Sanierungsberater** wenn Sanierungskonzept IDW S 6 erforderlich ## Eskalation an Insolvenzanwalt Schreiben an Insolvenzanwalt: ``` Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Geschäftsführer der [Firma]. Nach Erstellung der Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO zum Stichtag [Datum] habe ich das Ergebnis dass die Prognose negativ ausfaellt. Damit liegt insolvenzrechtliche Überschuldung vor. Stichtag: [Datum] Anlass: [siehe Fortbestehensprognose Anlage] Ergebnis: insolvenzrechtliche Überschuldung Frist § 15a InsO: bis [Datum + sechs Wochen] Ich bitte um umgehende Terminvereinbarung zur Prüfung des weiteren Vorgehens (Regelinsolvenz / Eigenverwaltung / Schutzschirmverfahren / ggf. StaRUG). Anlagen: - Fortbestehensprognose mit allen Anlagen (Datum [...]) - Bilanz [Jahr] - Aktuelle BWA SuSa - 12-Monats-Liquiditätsplan - Sanierungsbausteine-Empfehlung Mit freundlichen Grüßen [Geschäftsführer] ``` ## Auch im Zweifel Wenn nicht klar ist ob die Prognose negativ ist (Grenzfall): **lieber Anwalt einschalten** als die Frist verstreichen lassen. Die Anwaltsgebuehr ist deutlich geringer als die persönliche Haftung. ## Ausgabe - `eskalation-an-insolvenzanwalt-.docx` als Mitteilung. - Termin im Kalender innerhalb 24 Stunden. - Status-Eintrag im Sanierungsbausteine-Tracker: "Prüfung negativ — Eskalation eingeleitet". - Ende dieses Plugin-Workflows; Fortführung im Plugin `insolvenzrecht` durch Insolvenzanwalt. ## Aktuelle Leitentscheidungen — Negative Prognose und Handlungspflichten (Stand Mai 2026) - **BGH II ZR 206/22 vom 23.07.2024** — Fortwirkende Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers für Neugläubigerschäden; Amtsniederlegung "auf der Flucht" schützt nicht. - **BGH 5 StR 287/24 vom 27.02.2025** — Faktische Geschäftsführung erfasst auch Hintermänner im Firmenbestattermodell. - **BGH IV ZR 66/25 vom 19.11.2025** — D&O-Versicherer trägt für jede einzelne Zahlung Darlegungs- und Beweislast für positive Kenntnis; § 15a / § 15b InsO nicht koppelbar. - **BGH IX ZR 285/14 vom 26.01.2017** und **BGH IX ZR 56/22 vom 29.06.2023** — Berater-Hinweispflicht (Insolvenzvertiefungsschaden, Drittschutzwirkung). ## Paragrafenkette Negative Prognose § 19 InsO (Ueberschuldung wenn Prognose negativ) → § 15a InsO (Antragspflicht 3/6 Wochen) → § 15b InsO (Zahlungsverbot) → § 43 GmbHG (Haftung GF) → §§ 283 ff. StGB (Bankrott-Strafbarkeit) → §§ 29 ff. StaRUG (letzte Chance StaRUG) ## Triage — Sofortmassnahmen bei negativer Prognose 1. **Insolvenzanwalt sofort einschalten!** Frist § 15a InsO laeuft ab heute: 6 Wochen (Ueberschuldung), 3 Wochen (ZU). Sofort-Kalender-Alarm. 2. **Zahlungen einfrieren?** § 15b InsO: keine Zahlungen die Masse schmälern; Masselohn und Betriebskosten OK; Gesellschafterrueckzahlungen VERBOTEN. 3. **StaRUG-Option pruefen:** Drohende ZU § 18 InsO? Dann StaRUG-Restrukturierungsplan als Alternative zum Insolvenzantrag. 4. **Dokumentation sichern:** Alle Unterlagen für Insolvenzantrag vorbereiten: Verzeichnisse, Bilanzen, Glaeubigerliste, Antrag-Vorläufer.