--- name: zusammenfuehren description: "Führt alle Bausteine zusammen — bilanzieller Status Annahmen Plausibilisierung 12-Monats-Liquiditaet Sensitivitaetsszenarien — und bewertet ob die Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO positiv ist. Massstab ueberwiegende Wahrscheinlichkeit dass das Unternehmen im Prognosezeitraum zahlungsfä..." --- # Fortbestehensprognose zusammenführen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: IDW S 11 12-Monats-Prognose ab Stichtag, § 15a InsO 6 Wochen bei Überschuldung, Drei-Wochen-Liquiditätsstockungs-Test, jährliche Aktualisierung. - Tragende Normen verifizieren: InsO § 19 Abs. 2 (zweistufige Prüfung), IDW S 11 (Anforderungen), IDW PS 800, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 2 (Going Concern), BGH II ZR 296/05 (Drei-Wochen-Lücke), StaRUG §§ 1, 102 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Restrukturierungsberater, IV (falls beauftragt), Bank, Gesellschafter. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Fortbestehensprognose-Bericht, Integrierte Planung (P&L, BS, CF) 12+ Monate, Stresstest-Szenarien, Sanierungskonzept IDW S 6, Sanierungsgutachten, GF-Erklärung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Maßstab § 19 Abs. 2 InsO seit SanInsFoG 2021: "Die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich" — Prognosezeitraum **zwölf Monate**. **Überwiegend wahrscheinlich** bedeutet **mehr als 50 Prozent** Wahrscheinlichkeit (klassische BGH-Rspr. zur Vorhersage; bestätigt durch IDW S 11). ### Operativ — was bedeutet das? Die abstrakte Wahrscheinlichkeitsformel ist methodisch durch die **Zahlungsfähigkeitsprognose** zu fuellen. Die Fortbestehensprognose ist genau dann positiv wenn das Unternehmen über den Zwölf-Monats-Horizont mit überwiegender Wahrscheinlichkeit **nicht in die Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO gerät**. Das bedeutet konkret: - In jedem Zeitabschnitt der zwölf Monate müssen **mindestens 90 Prozent** der dann fälligen Verbindlichkeiten aus den verfügbaren Mitteln (Liquiditätsbestand plus Kreditlinie plus rechtzeitig erzielbare Zufluesse) gedeckt werden können. - Maßstab: BGH-Linie zum 10-%-/3-Wochen-Schema (Zahlungsstockung vs. Zahlungsunfähigkeit). Konkrete Aktenzeichen vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de mit Datum und Randnummer verifizieren. Wenn die Liquiditätsplanung in jedem Zeitabschnitt diese Schwelle einhaelt — auch im plausibilisierten Negativ-Szenario — ist die Fortbestehensprognose **positiv**. Wenn die Schwelle in einem oder mehreren Zeitabschnitten oder über laengere Phasen reisst und auch durch Sanierungsbausteine nicht verbindlich geschlossen werden kann ist die Prognose **negativ**. Die "mehr als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit" der Prognose ist also nicht abstrakt zu vermuten sondern aus dem Liquiditätsplan und seiner Sensitivitaet abzuleiten: über das Basis-Szenario hinaus muss auch das **plausible Negativ-Szenario** die Schwelle einhalten — andernfalls reicht die Wahrscheinlichkeit nicht aus. ## Abgrenzung zur Sanierungsfähigkeit Die positive Fortbestehensprognose ist nicht automatisch ein tragfähiges Sanierungskonzept. Sie beantwortet primär die insolvenzrechtliche Zahlungsfähigkeitsfrage. Sanierungsfähigkeit geht weiter: - **Fortbestehensprognose:** Kann das Unternehmen im Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich zahlungsfähig bleiben? - **Sanierungsfähigkeit:** Ist das Unternehmen nach Maßnahmen wieder dauerhaft wettbewerbs-, rendite- und finanzierungsfähig? - **Sanierungskonzept:** Verbindet Ausgangslage, Krisenursachen, Leitbild, Maßnahmen, integrierte GuV-/Bilanz-/Liquiditätsplanung, Szenarien und Dokumentation. Wenn der Nutzer Bankgespräch, StaRUG, Schutzschirm, Eigenverwaltung, Insolvenzplan oder Sanierungskonzept nennt, nach der Fortbestehensprognose ausdrücklich den Sanierungsfähigkeits-Check empfehlen. Eine einmalige Finanzierungszusage kann die Fortbestehensprognose tragen, aber trotzdem kein nachhaltig saniertes Geschäftsmodell ergeben. ## Prüfablauf ### Schritt 1 — Bilanzielle Überschuldung gegeben? Aus Skill `bilanzieller-status-aufnehmen`: - Bilanzielle Überschuldung gegeben? Wenn nein: § 19 InsO nicht erfüllt — Fortbestehensprognose **nicht erforderlich** (aber häufig sinnvoll als Krisendokumentation). - Wenn ja: weiter zu Schritt 2. ### Schritt 2 — Annahmen plausibilisiert? Aus Skill `annahmen-belastbarkeit-plausibilisieren`: - Annahmen überwiegend **realistisch** oder **konservativ**? - Maximal eine oder zwei **ambitionierte** Annahmen die nicht tragend sind? - **Nicht-belastbare** Annahmen ausgeschlossen? Wenn die Annahmen die das Ergebnis tragen ambitioniert oder nicht-belastbar sind: Prognose **nicht positiv**. ### Schritt 3 — Liquidität über 12 Monate positiv Aus Skill `liquiditaet-12-monate`: - **Basis-Szenario** positiv über alle zwölf Monate? - **Negativ-Szenario** mit zumutbaren Maßnahmen abdeckbar? - **Stress-Szenario** zumindest mit zusätzlichen Maßnahmen (Patronatserklärung Gesellschafterdarlehen) abdeckbar? ### Schritt 4 — Gesamtbewertung Drei mögliche Ergebnisse: #### A. Prognose positiv - Bilanzbild trotz Überschuldung positiv (stille Reserven Rangrücktritt). - Liquidität über zwölf Monate positiv im Basis-Szenario und im Negativ-Szenario. - Annahmen plausibel und überwiegend belegt. - Sanierungsmaßnahmen falls noch erforderlich umgesetzt oder vertraglich gesichert. **Folge**: Keine insolvenzrechtliche Überschuldung nach § 19 Abs. 2 InsO. Antragspflicht entfaellt insoweit. **Aber**: Zahlungsfähigkeit § 17 InsO und drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO bleiben **eigene** Prüfungspunkte — siehe Plugin `insolvenzrecht`. #### B. Prognose positiv mit Sanierungsmaßnahmen - Ohne Maßnahmen waere die Prognose negativ. - Mit konkreten umsetzbaren Maßnahmen ist die Prognose positiv. **Folge**: Maßnahmen müssen tatsächlich umgesetzt werden. Skill `sanierungsbausteine-vorschlagen` mit konkreten Vorschlägen. **Wichtig**: Maßnahmen müssen **rechtzeitig** umgesetzt und **verbindlich** sein: - Patronatserklärung **schriftlich unterzeichnet** und vom Patron einsehbar. - Gesellschafterdarlehen **mit qualifiziertem Rangrücktritt** notariell. - Stundungsvereinbarungen **schriftlich** mit Gläubigern. - Forderungsverzichte **schriftlich** ggf. mit Besserungsschein. #### C. Prognose negativ - Liquidität über zwölf Monate **nicht sicherstellbar**. - Sanierungsmaßnahmen reichen nicht. - Keine ausreichende Patronage- / Gesellschafterstuetzung. **Folge**: - **Insolvenzrechtliche Überschuldung gegeben** (§ 19 InsO). - **Antragspflicht** sechs Wochen nach Eintritt § 15a Abs. 1 S. 2 InsO. - **Sofort Insolvenzanwalt** einschalten — Skill `wenn-prognose-negativ-naechste-schritte`. - Prüfung **drohende Zahlungsunfähigkeit** § 18 InsO mit StaRUG-Option (Prognosezeitraum 24 Monate). ## Stichtag und Dokumentation Die Prognose ist immer auf den **Stichtag des Tages** zu beziehen an dem sie erstellt wird. Das Verhältnis Stichtag → 12 Monate ist rollierend. ```yaml prognose-zusammenfassung: prognose-id: FP-2026-0001 stichtag: 2026-05-20 geschaeftsleiter: Mueller, Hans (GF GmbH XYZ) prognose-horizont: 2026-06 bis 2027-05 bilanzbild: bilanzielle-ueberschuldung: ja (Höhe 82000 EUR) insolvenzrechtliche-bilanzbasis: positiv (133000 EUR) rangruecktritt: Gesellschafterdarlehen 120000 EUR stille-reserven: 175000 EUR liquiditaet: basis-szenario: positiv negativ-szenario: positiv knapp (Endbestand Monat 11 bei 8000 EUR) stress-szenario: negativ ohne Patronatserklärung positiv mit annahmen-belastbarkeit: realistisch: 7 konservativ: 2 ambitioniert: 1 (Kostensenkung Standortschliessung) nicht-belastbar: 0 sanierungsmassnahmen-erforderlich: ja konkret-belegt: - Patronatserklärung Hauptgesellschafter 200000 EUR (unterzeichnet) - Gesellschafterdarlehen 120000 EUR mit Rangrücktritt (notariell) - Stundungsvereinbarungen Lieferanten (schriftlich von 5 Lieferanten) noch-offen: - Stundung Bank Tilgung (in Verhandlung — noch nicht schriftlich) ergebnis: positiv-mit-maßnahmen bewertung-wahrscheinlichkeit: überwiegend (mehr als 50 Prozent) pflicht-ueberpruefung: vierteljaehrlich oder bei wesentlicher Änderung ``` ## Sonderfall — der konkrete Tag der Erstellung zählt - Die Prognose ist **stichtagsbezogen**. - Bei einer wesentlichen Änderung der Annahmen (Wegfall Hauptkunde Verlust Kreditlinie) muss die Prognose **neu erstellt** werden. - Bei vierteljaehrlicher Routineprüfung — Dokumentation der laufenden Prüfung als Beweis für aktive Pflichterfüllung des Geschäftsleiters. ## Ausgabe - `prognose-zusammenfassung.md` mit Stichtag Bewertung Beleg-Status. - Weiterleitung an: - `sanierungsbausteine-vorschlagen` wenn Maßnahmen erforderlich. - `wenn-prognose-negativ-naechste-schritte` wenn Ergebnis negativ. - `prognose-dokumentation-stichtag` zur abschließenden Dokumentation. ## Aktuelle Leitentscheidungen — Zusammenfuehren der Prognose (Stand Mai 2026) - **BGH IX ZR 285/14 vom 26.01.2017** — Steuerberater haftet bei verfehlter Fortbestehensprognose auf Insolvenzvertiefungsschaden. - **BGH IX ZR 56/22 vom 29.06.2023** — Drittschutzwirkung der Hinweis- und Warnpflicht des Beraters zugunsten des (faktischen) GF. - **BGH II ZR 206/22 vom 23.07.2024** — Fortwirkende Haftung des ausgeschiedenen GF; bei negativer Prognose nach Amtsniederlegung weiterhin Haftungsexposition. - Konkrete BGH-Linie zu IDW S 11-konformer Prognose-Plausibilität und qualifiziertem Rangrücktritt vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de verifizieren. ## Paragrafenkette Prognose-Zusammenfuehren § 19 Abs. 2 InsO (Fortbestehensprognose als zweite Stufe Ueberschuldung) → IDW S 11 Rn. 60-90 (Ergebnis und Dokumentation) → § 15a InsO (Antragspflicht bei negativer Prognose) → § 15b InsO (Haftungsrisiko) ## Triage — Prognose-Ergebnis 1. **Positiv (Prognose grueen)?** → Dokumentieren (IDW S 11 Vorlage), Wiedervorlage in 3 Monaten, Sanierungsbausteine weiterverfolgen. 2. **Knapp positiv (mit Massnahmen)?** → Massnahmen konkretisieren und terminieren; Sicherheitsmarge pruefen. 3. **Negativ?** → Sofort `wenn-prognose-negativ-naechste-schritte` ausfuehren; Anwalt einschalten; Antragspflicht pruefen.