--- name: franchise-kuendigung-und-nachvertragliche-wettbewerb description: "Franchise: Kuendigung und nachvertragliche Wettbewerbsklausel. Skill behandelt ordentliche und ausserordentliche Kuendigung Vertragsstrafe nachvertragliches Wettbewerbsverbot Karenzentschaedigung und Geheimhaltungspflicht. BGH-Linie zur Wirksamkeit. Liefert Pruefraster im Franchiserecht." --- # Franchise Kuendigung Und Nachvertragliche Wettbewerb ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 1, 2, 18, 19, 20, 33, 35, 36, AEUV Art. 101, 102, FKVO 139/2004; BGB §§ 311 ff., 305 ff., HGB §§ 84 ff., MarkenG, EU-Vertikal-GVO 2022/720, WettbR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Normanker - BGB §§ 314, 323, 241 Abs. 2, 242, 280, 305 ff.: Dauerschuldverhältnis, Pflichtverletzung, Abmahnung, AGB-Kontrolle. - HGB § 90a nur als Orientierung für nachvertragliche Wettbewerbsverbote, wenn Schutzbedürfnis, Dauer, Raum und Entschädigung tatsächlich vergleichbar sind. - GeschGehG §§ 2, 4, 6 ff. für Know-how, Handbuch, Rezepturen, Lieferantenlisten, Kalkulationen und Systemdaten. - Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO (EU) 2022/720 für Wettbewerbsverbote, Bezugsbindungen und Gebietsschutz. - ZPO §§ 935, 940 für Eilrechtsschutz, wenn Marken, Know-how, Kundendaten oder irreführende Fortnutzung sofort gestoppt werden sollen. ## Kuendigung ### Ordentlich - Vertragsdauer in der Regel 5-10 Jahre. - Verlaengerungsmechanismus. - Kündigungsfrist, Optionsrechte, Standort-Amortisation, Investitionsschutz und Rückbaukosten konkret berechnen. ### Ausserordentlich - Wichtige Gruende: Vertragsverstoss, Insolvenz, Verletzung der Standardpflichten. - Abmahnung und Nachfrist dokumentieren, außer sie ist wegen endgültiger Leistungsverweigerung, Vertrauensbruch oder akuter Systemgefährdung entbehrlich. - Typische Gründe: Nichtzahlung, Schwarzumsätze, Qualitätsverstöße, unzulässige Drittprodukte, Markenmissbrauch, Datenabgriff, systemschädigende öffentliche Kommunikation. ## Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ### Voraussetzungen - Sachlich erforderlich zum Schutz des Franchisegebers. - Räumlich auf Standort, Liefergebiet oder Kundenkreis begrenzt; keine pauschale Branchensperre ohne Schutzgut. - Zeitlich eng begrenzen; bei Orientierung an der Vertikal-GVO regelmäßig höchstens ein Jahr und nur für überlassene Räumlichkeiten/Grundstücke bzw. know-how-bezogene Schutzlagen. - Karenzentschädigung, wenn die Klausel wirtschaftlich handelsvertreterähnlich wirkt oder ohne Entschädigung unverhältnismäßig wird. - Know-how-Schutz kann länger wirken als Wettbewerbsverbot, muss dann aber als Geheimhaltung und nicht als faktische Berufssperre formuliert werden. ### Wirkungslosigkeit - Zu weite Klauseln sind AGB- und kartellrechtlich besonders angreifbar; keine geltungserhaltende Reduktion einplanen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle zitieren. ## Geheimhaltung - Schutz des Know-How dauerhaft. - GeschGehG anwendbar. - Geheimnisse konkretisieren: Handbuch, Kalkulation, Lieferantenkonditionen, Rezepturen, Trainingsunterlagen, Softwarezugänge, Leadlisten. - Rückgabe/Löschung technisch beweisbar machen: Zugriffsabschaltung, Datenträgerliste, Löschprotokoll, eidesstattliche Versicherung nur als letztes Mittel. ## Pruefraster 1. Ordentliche oder ausserordentliche Kuendigung? 2. Wettbewerbsverbot raeumlich/zeitlich angemessen? 3. Karenzentschaedigung? 4. Geheimhaltung? 5. Marken-/Domain-/Social-Media-Fortnutzung? 6. Kundendaten und DSGVO-Rollen nach Exit geklärt? 7. Eilantrag nötig oder reicht Übergabeplan?