--- name: franchise-verguetungsmodelle-initial-laufend description: "Franchise: Verguetungsmodelle initial und laufend. Skill klaert die Struktur Initial Fee Royalties Marketing Fund Software Fee und ihre AGB-rechtliche Behandlung. Aktuelle Diskussion zur Pflicht zur Marketingfondbeitragsverwendung. Liefert Klauselentwurf im Franchiserecht." --- # Franchise Verguetungsmodelle Initial Laufend ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 1, 2, 18, 19, 20, 33, 35, 36, AEUV Art. 101, 102, FKVO 139/2004; BGB §§ 311 ff., 305 ff., HGB §§ 84 ff., MarkenG, EU-Vertikal-GVO 2022/720, WettbR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Norm- und Risikoanker - BGB §§ 305 ff., besonders §§ 307 bis 309: Transparenz, unangemessene Benachteiligung, überraschende Klauseln, einseitige Leistungsänderung. - BGB §§ 138, 242, 311 Abs. 2, 280: Übervorteilung, Treu und Glauben, vorvertragliche Aufklärung, Schadensersatz bei unrealistischen Rentabilitätsangaben. - HGB-Handelsvertreterrecht nur analog prüfen, wenn die Franchisebeziehung tatsächlich vertriebsähnlich organisiert ist; keine automatische Gleichsetzung. - Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO (EU) 2022/720 bei Preisbindung, Bezugsbindung, Gebietsschutz, Onlinevertrieb und Wettbewerbsverboten. - Umsatzsteuer, Quellensteuer und Auslandsbezug gesondert prüfen, wenn Leistungen konzernintern oder grenzüberschreitend erbracht werden. ## Initial Fee - Einmalige Eintrittsgebuehr. - Aufschlüsseln nach Know-how-Paket, Schulung, Standortanalyse, Eröffnungssupport, Handbuchzugang, IT-Onboarding. - AGB-rechtlich riskant, wenn die Gebühr wirtschaftlich keine nachvollziehbare Gegenleistung hat oder Rückzahlungsausschlüsse jede Leistungsstörung ausblenden. - Erstattungsklauseln bei Nicht-Eröffnung, Widerruf/Anfechtung, behördlichem Scheitern oder fristloser Kündigung als eigene Szenarien formulieren. ## Royalties (Laufende Gebühren) - Prozent vom Umsatz. - Mindesthoehen. - Erfolgsabhaengige Komponenten. - Umsatzdefinition präzisieren: netto/brutto, Gutscheine, Storno, Plattformumsätze, Lieferdienste, verbundene Unternehmen, lokale Sonderaktionen. - Mindestgebühren nur mit Ramp-up, Standortreife und Härtefall-/Force-Majeure-Mechanik prüfen. ## Marketing Fund - Beitrag für gemeinsame Werbung. - Zweckbindung, Budgetprozess, Umlageschlüssel, Auskunftsanspruch, Restmittel, lokale Kampagnen und Auditrecht regeln. - Keine konkrete Entscheidung aus Modellwissen zitieren. Wenn Rechtsprechung zur Fondsverwendung benötigt wird, nur mit Datum, Aktenzeichen und frei zugänglicher Quelle aufnehmen. ## Software Fee - IT-Infrastruktur. - Skalierbarkeit mit Standortgroesse. - Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Cybersecurity, POS-Datenzugriff, Exit-Datenexport und Preisänderungsklausel mitprüfen. ## Pruefraster 1. Verguetungsstruktur klar? 2. Marketing-Fund transparent verwendet? 3. Mindesthoehen angemessen? 4. AGB-Risiko? 5. Kartellrechtliches Risiko aus Preisvorgaben, Bezugsbindung oder Onlinebeschränkung? 6. Reporting und Audit verhältnismäßig? 7. Exit- und Rückzahlungsszenario geregelt?