--- name: master-franchise-internationalisierung description: "Master-Franchise-Struktur für internationale Expansion prüfen: Mehrebenenverhältnis Franchisegeber/Master-Franchisenehmer/Sub-Franchisenehmer, Markenlizenzkette, Anwendbares Recht nach Rom-I-VO, Kartellrecht im Auslandsmarkt und Disclosure-Pflichten im Franchiserecht." --- # Franchiserecht: Master-Franchise und Internationalisierung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 1, 2, 18, 19, 20, 33, 35, 36, AEUV Art. 101, 102, FKVO 139/2004; BGB §§ 311 ff., 305 ff., HGB §§ 84 ff., MarkenG, EU-Vertikal-GVO 2022/720, WettbR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall Ein deutsches Franchiseunternehmen möchte sein System international über einen Master-Franchisenehmer in einem Zielland etablieren. Alternativ möchte ein ausländisches System über einen deutschen Master-Franchisenehmer nach Deutschland expandieren. Beide Fälle erfordern die rechtliche Strukturierung des Mehrebenenverhältnisses. ## Erste Schritte 1. Master-Franchise-Struktur entwerfen: Wer hat welche Rechte und Pflichten auf der Geber-, Master- und Sub-Franchisenehmersebene? 2. Markenlizenzkette absichern: Franchisegeber lizenziert an Master, Master an Sub; alle Ebenen brauchen klare Lizenzverträge und Qualitätskontrollrechte. 3. Anwendbares Recht bestimmen: Art. 3 und 4 Rom-I-VO; Rechtswahlklausel und Grenzen zwingender Vorschriften im Zielland. 4. Kartellrechtliche Einordnung: Dreiecksbeziehung kann komplexere vertikale Ketten bilden; Vertikal-GVO und nationales Kartellrecht des Ziellandes prüfen. 5. Disclosure-Pflichten in Zielländern: USA (FDD nach FTC-Rule), Frankreich (Loi Doubin), Australien (Franchising Code). 6. Steuerliche Struktur der Lizenzgebührzahlungen im Mehrebenenverhältnis klären. ## Rechtsrahmen - Art. 3 und 4 Rom-I-VO: Anwendbares Recht auf internationale Franchiseverträge - Art. 9 Rom-I-VO: Zwingende Vorschriften des Ziellandes (Eingriffsnormen) - Art. 2 und 3 Vertikal-GVO EU 2022/720: Gruppenfreistellung für vertikale Kettensysteme - §§ 14 ff. MarkenG und EUIPO-Markenanmeldung: Internationale Markenschutzstrategie - WIPO-Vertrag zum internationalen Markenschutz (Madrider Markenabkommen) - §§ 311 Abs. 2 BGB und ausländische Disclosure-Regeln: Vorvertragliche Aufklärung auf mehreren Ebenen ## Prüfraster - Sind die Rechte und Pflichten der drei Systemebenen klar und widerspruchsfrei definiert? - Hat der Franchisegeber direkten Zugriff auf die Sub-Franchisenehmer bei Qualitätsproblemen des Masters? - Ist die Marke im Zielland eingetragen und rechtssicher auf den Master lizenziert? - Welches Recht gilt für den Master-Franchise-Vertrag und für die Sub-Franchise-Verträge? - Sind lokale zwingende Vorschriften (Disclosure, Mindestfristen, Kündigungsschutz) des Ziellandes berücksichtigt? - Besteht eine Regelung, was passiert, wenn der Master insolvent wird oder den Vertrag verletzt (Direktrecht der Sub-Franchisees beim Geber)? - Sind Lizenzgebührzahlungen zwischen Ebenen steueroptimal und unter Beachtung der OECD-Transfer-Pricing-Regeln strukturiert? ## Fallstricke - Sub-Franchiseverträge des Masters entsprechen nicht den Standards des Hauptvertrags; System verliert Kohärenz und Qualitätskontrolle. - Marke im Zielland ist nicht eingetragen oder wird durch lokalen Wettbewerber benutzt. - Master-Franchise-Vertrag enthält keine Direktrecht-Klausel; bei Insolvenz des Masters sind Sub-Franchisees schutzlos. - Lokale Disclosure-Pflichten werden ignoriert; Franchiseverträge im Zielland sind anfechtbar. ## Quellen - https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32008R0593 - https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R0720 - https://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html - https://gesetze-im-internet.de/bgb/__311.html - https://www.wipo.int/madrid/en/ - https://dejure.org/gesetze/GWB/1.html ## Vertiefung Master-Franchise-Systeme sind typisch für internationale Expansion, weil sie dem Franchisegeber erlauben, mit einem einzigen Vertragspartner (dem Master) ein ganzes Territorium zu erschliessen. Das Mehrebenenverhältnis schafft jedoch komplexe Haftungsstrukturen: Der Franchisegeber haftet nicht direkt gegenüber Sub-Franchisenehmern, es sei denn, er hat eine direkte Rechtsbeziehung mit diesen etabliert. Das anwendbare Recht auf Master-Franchiseverträge bestimmt sich nach Art. 3 und 4 Rom-I-VO. Ohne Rechtswahl gilt das Recht des Staates, in dem der Franchisegeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Art. 9 Rom-I-VO ermöglicht es den Gerichten, zwingende Vorschriften eines anderen Staates (z. B. Disclosure-Pflichten) anzuwenden. ## Praxishinweise - Direktrecht-Klausel des Franchisegebers gegenüber Sub-Franchisenehmern bei Insolvenz oder Versagen des Masters vertraglich verankern. - Markenanmeldung im Zielland vor Abschluss des Master-Franchisevertrags sicherstellen. - Lokale Disclosure-Pflichten im Zielland recherchieren (spezifisches Franchiserecht in über 20 Ländern). - Steuerliche Struktur der Lizenzgebührzahlungen (Master zahlt Sub-Royalties; Master zahlt an Franchisegeber) optimieren. - Sub-Franchiseverträge auf Übereinstimmung mit dem Master-Franchisevertrag prüfen; Abweichungen dokumentieren. ## Abgrenzung und Einordnung Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz. ## Abgrenzung und Einordnung