--- name: loeschungsantrag-dpma-mandantenmemo description: "Löschungsantrag beim DPMA vorbereiten: fehlende Schutzfähigkeit, Stand der Technik, unzulässige Erweiterung, Antrag, Begründung und Kosten im Gebrauchsmusterrecht." --- # Loeschungsantrag Dpma ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: GebrMG § 5 Neuheitsschonfrist 6 Monate, § 11 Schutzdauer 10 Jahre (3+3+2+2), § 23 Löschungsantrag jederzeit, § 25 Abzweigung aus Patentanmeldung 2 Monate nach Abschluss. - Tragende Normen verifizieren: GebrMG §§ 1, 3, 5, 11, 13, 14, 15, 24, PatG §§ 14, 21, 24, 139, 140a, 140b analog, EPÜ (für Verzweigungsanmeldung), DesignG (Abgrenzung) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anmelder, Erfinder, Patentanwalt, DPMA-Gebrauchsmusterstelle, BPatG-Beschwerdesenat, LG (Verletzungsklage). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Gebrauchsmusteranmeldung, Schutzschrift, Löschungsantrag, Verletzungsklage, Recherchebericht, Schutzfähigkeitsgutachten, Abzweigungserklärung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Wann dieser Skill hilft Ein Gebrauchsmuster soll angegriffen werden. ## Prüfpunkte - Sachverhalt und Rolle sauber erfassen: Wer handelt, wer ist Rechteinhaber, wer ist Gegner, welches Produkt oder welche Kollektion ist betroffen? - Fristen, Registerstand, Veröffentlichungen, Vertragslage und Beweisunterlagen früh sichern. - Materielle Prüfung und Verfahrensstrategie trennen: Ein gutes Ergebnis sagt nicht nur, ob etwas möglich ist, sondern wie man es belegt, vorbereitet und durchsetzt. - Unsichere Tatsachen offen markieren und mit präzisen Rückfragen schließen. ## Konkrete Norm-Anker ### Norm - **§ 15-18 GebrMG**: Loeschungsverfahren beim DPMA. ### Loeschungsgruende 1. **§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GebrMG**: Schutzgegenstand nicht schutzfaehig (§§ 1-3 GebrMG nicht erfuellt — kein erfinderischer Schritt, nicht neu, ausgeschlossener Gegenstand). 2. **§ 15 Abs. 1 Nr. 2 GebrMG**: nicht widerrechtlich entnommen. 3. **§ 15 Abs. 1 Nr. 3 GebrMG**: Schutzgegenstand geht ueber den Inhalt der Anmeldung hinaus. ### Verfahren 1. Loeschungsantrag schriftlich an DPMA — formfrei aber strukturiert. 2. DPMA stellt Antrag dem Inhaber zu — § 17 GebrMG. 3. Inhaber hat **1 Monat** Widerspruchsfrist; bei Schweigen Loeschung kraft Saeumnis (§ 17 GebrMG). 4. Bei Widerspruch muendliche Verhandlung vor Patentabteilung. ### Beschwerde - Gegen Loeschungsentscheidung Beschwerde zum BPatG (§ 18 GebrMG). - Rechtsbeschwerde zum BGH (§ 18 GebrMG iVm § 100 PatG). ### Strategie - Gegenangriff im Verletzungsverfahren typisch. - Aussetzung des Verletzungsverfahrens beim ZPO-Gericht moeglich, wenn Loeschung erhebliche Erfolgsaussicht hat. ## Quellen-Hardening - Normen, Amtsinformationen, Registerdaten, Formulare, Gebühren und Fristen vor belastbarer Ausgabe live in den offiziellen Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und amtlicher oder frei zugänglicher Quelle verwenden. - Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. - Ausländisches Recht nur als Struktur, Risiko- und Local-Counsel-Briefing ausgeben, wenn keine aktuelle lokale Prüfung vorliegt.