--- name: geldwaesche-pep-hochrisikoland-risikoanalyse description: "Verstaerkte KYC-Prüfung für PEP politisch exponierte Personen Hochrisikolaender und komplexe Strukturen nach GwG. Anwendungsfall Kunde ist PEP oder kommt aus Hochrisikoland und verstaerkte Sorgfaltspflichten greifen. Normen § 15 GwG verstaerkte Sorgfaltspflichten § 1 Abs. 12 GwG PEP-Definition FA..." --- # PEP, Hochrisikoland und verstärkte Sorgfalt ## Arbeitsbereich Verstaerkte KYC-Prüfung für PEP politisch exponierte Personen Hochrisikolaender und komplexe Strukturen nach GwG. Anwendungsfall Kunde ist PEP oder kommt aus Hochrisikoland und verstaerkte Sorgfaltspflichten greifen. Normen § 15 GwG verstaerkte Sorgfaltspflichten § 1 Abs. 12 GwG PEP-Definition FATF Hochrisikoliste EU-Delegierte VO. Prüfraster PEP Familienangehoerige nahestehende Personen Hochrisikolaender Nominees Treuhandstrukturen Enhanced Due Diligence. Output Verstaerkte KYC-Akte mit PEP-Begründung EDD-Dokumentation Freigabe auf Leitungsebene. Abgrenzung zu geldwäsche-kyc-onboarding und geldwäsche-sanktionsscreening. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: GwG § 43 Verdachtsmeldung unverzüglich, § 6 Risikoanalyse jährlich, § 8 Aufbewahrung 5 Jahre, neue EU-AMLA ab 01.07.2025 operativ. - Tragende Normen verifizieren: GwG §§ 1-59, EU-Geldwäsche-RL (5. und 6. AML), EU AML-Paket 2024 (VO 2024/1624, RL 2024/1640, AMLA-VO), KWG, ZAG, BörsG, BaFin-AuA, FATF-Empfehlungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verpflichteter (§ 2 GwG), Geldwäschebeauftragter, BaFin, FIU (Zoll), Aufsichtsbehörden (Kammern), AMLA (ab 2025), Strafverfolgung. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Risikoanalyse, KYC-Akte, Verdachtsmeldung an FIU, Schulungsdokumentation, Geldwäschebeauftragter-Bestellung, BaFin-Meldungen, Sanktionslisten-Check — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn 1. Ist die betroffene Person selbst PEP, Familienangehoerige/r oder nahestehende Person? 2. Welche Position, Land und Amtsbereich hat der PEP (aktuell oder bis vor weniger als einem Jahr)? 3. Ist ein Hochrisikoland nach FATF-Liste oder EU-Delegierter Verordnung betroffen? 4. Welche verstaerkte Due Diligence wurde bereits durchgefuehrt und was fehlt noch? ## Aktuelle Rechtsprechung und Behördenpraxis - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen - § 15 GwG — Verstaerkte Sorgfaltspflichten: PEP, nahestehende Personen, Hochrisikotransaktionen - § 1 Abs. 12 GwG — Definition PEP - §§ 14-16 GwG — Vereinfachte und normale Sorgfalt: Abgrenzung - EU-Delegierte VO (EU) 2022/229 — Hochrisikodritt-Länderliste ## Normfokus und Praxis (PEP/EDD) - PEP-Definition § 1 Abs. 12 GwG: politische Funktionen (Staatsoberhaupt, Minister, Parlamentarier, Verfassungsrichter, Botschafter, Generäle, Vorstandsmitglieder staatlicher Unternehmen) plus Familienangehörige (§ 1 Abs. 13 GwG) und nahestehende Personen (§ 1 Abs. 14 GwG). 12-Monats-Nachlauf nach Ende der Funktion (§ 15 Abs. 5 GwG). - Pflichten EDD (§ 15 Abs. 4 GwG): Zustimmung Vorgesetzter, Klärung Vermögensherkunft und Geldherkunft, verstärkte laufende Überwachung; bei PEP-Kunden zwingend Senior Management Approval (i. d. R. C-Level oder MLRO). - Hochrisikoland: konsolidierte Liste EU (Delegierte VO (EU) 2024/1657 ersetzt frühere Listen — stets aktuelle EUR-Lex-Quelle prüfen) und FATF-Black/Grey-List (Hochrisiko-/Beobachtungs­länder). Verstärkte Sorgfalt zwingend bei Geschäftsbeziehung/Transaktion mit Bezug zu diesen Ländern (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG). - Konzern-Roll-out: Gruppenweite Compliance nach § 9 GwG — einheitliche PEP-Datenbank, Drittanbieter (Refinitiv World-Check, Dow Jones, LexisNexis) mit dokumentierter Datenqualität. - Praktiker-Tipp: PEP-Treffer nicht automatisch ablehnen — sondern Fact-Check (richtige Person? Alias?), Senior Approval mit Memo "Warum trotz PEP-Status Geschäftsbeziehung tragbar", regelmäßiges Refresh (mind. einmal pro Jahr, bei kritischem Profil halbjährlich). Mittelherkunft mit Belegen (Steuerbescheid, Verkaufsurkunde, Erbschein) — nicht nur Selbstauskunft. ## Wann verwenden - wenn ein neues AML/KYC-, GwG-, Sanktions- oder Compliance-Thema aufgenommen wird - wenn Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Länder, Produkte oder Vertriebskanäle risikobasiert geprüft werden müssen - wenn ein Alert, Treffer, Behördenkontakt, Verdachtsmoment, Pressefall oder Remediation-Projekt vorliegt ## Rückfragen, wenn unklar - Welche Branche, Rolle und Aufsichtszuständigkeit hat der Mandant? - Wer ist Vertragspartner, wer ist wirtschaftlich berechtigt und welche Register-/KYC-Dokumente liegen vor? - Welche Produkte, Länder, Zahlungen, Sanktions-, PEP- oder Hochrisikoindikatoren sind betroffen? - Gibt es einen Alert, eine Verdachtsmeldung, eine Prüfungsanordnung, Frist oder Presseanfrage? - Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden? ## Typische Fehler vermeiden - Keine KYC-Freigabe ohne dokumentierte Identifizierung, Zweck, UBO, Risikoeinstufung und offene Nachweise. - Keine Sanktionsfreigabe ohne aktuelle Quellenprüfung, Alias-/Eigentums-/Kontrollprüfung und Trefferlog. - Keine Verdachtsmeldung ohne klaren Sachverhaltskern, Belegliste, interne Freigabe und Dokumentation der Entscheidungsgründe. - Keine Transaktion fortführen, wenn Mittelherkunft, Sanktionshit oder Verdachtslage ungeklärt bleibt. - Keine starren Schwellenwerte verwenden, ohne den aktuellen Rechtsstand und branchenspezifische Hinweise zu prüfen. - Keine echten Mandats- oder Kundendaten in ungeprüfte Cloud- oder KI-Umgebungen geben.