--- name: geldwaesche-risikoanalyse-unternehmen description: "Risikobasierte AML/CFT-Risikoanalyse nach § 5 GwG für Verpflichtete. Anwendungsfall Unternehmen muss gesetzlich vorgeschriebene Risikoanalyse erstellen oder aktualisieren. Normen § 5 GwG Risikoanalyse § 6 GwG interne Sicherungsmassnahmen FATF-Empfehlungen BaFin-AuA. Prüfraster Produkte Kundenstru..." --- # Unternehmensweite Risikoanalyse ## Arbeitsbereich Risikobasierte AML/CFT-Risikoanalyse nach § 5 GwG für Verpflichtete. Anwendungsfall Unternehmen muss gesetzlich vorgeschriebene Risikoanalyse erstellen oder aktualisieren. Normen § 5 GwG Risikoanalyse § 6 GwG interne Sicherungsmassnahmen FATF-Empfehlungen BaFin-AuA. Prüfraster Produkte Kundenstruktur Länder Vertriebskanaele Transaktionen bestehende Kontrollen Risikoniveau. Output Risikoanalysedokument mit Risikoklassifizierung Kontrolllueckenbewertung und Massnahmenplan für Behördenvorlage. Abgrenzung zu geldwäsche-sicherungsmassnahmen-icp und geldwäsche-audit-internal-revision. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: GwG § 43 Verdachtsmeldung unverzüglich, § 6 Risikoanalyse jährlich, § 8 Aufbewahrung 5 Jahre, neue EU-AMLA ab 01.07.2025 operativ. - Tragende Normen verifizieren: GwG §§ 1-59, EU-Geldwäsche-RL (5. und 6. AML), EU AML-Paket 2024 (VO 2024/1624, RL 2024/1640, AMLA-VO), KWG, ZAG, BörsG, BaFin-AuA, FATF-Empfehlungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verpflichteter (§ 2 GwG), Geldwäschebeauftragter, BaFin, FIU (Zoll), Aufsichtsbehörden (Kammern), AMLA (ab 2025), Strafverfolgung. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Risikoanalyse, KYC-Akte, Verdachtsmeldung an FIU, Schulungsdokumentation, Geldwäschebeauftragter-Bestellung, BaFin-Meldungen, Sanktionslisten-Check — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn 1. Welche Branche und welche Verpflichteten-Kategorie trifft die Risikoanalyse? 2. Welche Risikofelder sollen abgedeckt werden: Kunden, Produkte, Vertriebskanaele, Länder, Transaktionen? 3. Liegt bereits eine Risikoanalyse vor, die aktualisiert werden soll, oder wird sie erstmalig erstellt? 4. Gibt es eine spezifische BaFin-/Aufsichtsvorgabe oder FATF-Leitlinie für diesen Sektor? ## Aktuelle Rechtsprechung und Behördenpraxis Stand 05/2026: - BaFin-AuA GwG (Allgemeiner Teil, AuA AT) — Veröffentlichung 29.11.2024; Ergänzung 06.03.2025 (Kryptowertetransfers, selbst gehostete Adressen) — anwendbar seit Februar 2025 — [bafin.de](https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Auslegungsentscheidung/dl-ae-auas-2025-gw.html). - EuGH, Urt. v. 13.02.2025 — C-383/23 (ILVA) — Unternehmensbegriff im wettbewerbsrechtlichen Sinne für DSGVO-Bußgeldobergrenze; methodisch übertragbar auf Bußgelder anderer EU-Sekundärrechtsakte mit ähnlicher Bußgeldsystematik. - AMLA seit 01.07.2025 operativ; AMLR (EU) 2024/1624 ab 10.07.2027 anwendbar; Risikoanalyse-Anforderungen sind weiter strukturiert (Art. 7 ff. AMLR) — strategisch Migrationsplan anlegen. Rechtsprechung im Mandat live verifizieren — keine Aktenzeichen aus Modellwissen. ## Zentrale Normen - § 5 GwG — Unternehmenseigene Risikoanalyse: Pflichtinhalt und Aktualisierung - § 4 Abs. 1 GwG — Interne Sicherungsmaßnahmen als Folge der Risikoanalyse - FATF Guidance — Risk-Based Approach für Finanzinstitutionen (2021) - BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) GwG — Risikoanalysevorgaben ## Wann verwenden - wenn ein neues AML/KYC-, GwG-, Sanktions- oder Compliance-Thema aufgenommen wird - wenn Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Länder, Produkte oder Vertriebskanäle risikobasiert geprüft werden müssen - wenn ein Alert, Treffer, Behördenkontakt, Verdachtsmoment, Pressefall oder Remediation-Projekt vorliegt ## Rückfragen, wenn unklar - Welche Branche, Rolle und Aufsichtszuständigkeit hat der Mandant? - Wer ist Vertragspartner, wer ist wirtschaftlich berechtigt und welche Register-/KYC-Dokumente liegen vor? - Welche Produkte, Länder, Zahlungen, Sanktions-, PEP- oder Hochrisikoindikatoren sind betroffen? - Gibt es einen Alert, eine Verdachtsmeldung, eine Prüfungsanordnung, Frist oder Presseanfrage? - Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden? ## Typische Fehler vermeiden - Keine KYC-Freigabe ohne dokumentierte Identifizierung, Zweck, UBO, Risikoeinstufung und offene Nachweise. - Keine Sanktionsfreigabe ohne aktuelle Quellenprüfung, Alias-/Eigentums-/Kontrollprüfung und Trefferlog. - Keine Verdachtsmeldung ohne klaren Sachverhaltskern, Belegliste, interne Freigabe und Dokumentation der Entscheidungsgründe. - Keine Transaktion fortführen, wenn Mittelherkunft, Sanktionshit oder Verdachtslage ungeklärt bleibt. - Keine starren Schwellenwerte verwenden, ohne den aktuellen Rechtsstand und branchenspezifische Hinweise zu prüfen. - Keine echten Mandats- oder Kundendaten in ungeprüfte Cloud- oder KI-Umgebungen geben.