--- name: geldwaesche-schulung-awareness description: "Zielgruppengerechte AML/KYC-Schulungen und Awareness-Massnahmen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG. Anwendungsfall jaehrliche Pflichtschulung muss durchgeführt oder neue Mitarbeiter eingearbeitet werden. Normen § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG Schulungspflicht BaFin-Mindestanforderungen FATF-Empfehlungen. Prüfraster..." --- # Schulung und Awareness ## Arbeitsbereich Zielgruppengerechte AML/KYC-Schulungen und Awareness-Massnahmen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG. Anwendungsfall jaehrliche Pflichtschulung muss durchgeführt oder neue Mitarbeiter eingearbeitet werden. Normen § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG Schulungspflicht BaFin-Mindestanforderungen FATF-Empfehlungen. Prüfraster Zielgruppen Inhalte Red-Flag-Karten Tests Teilnahmeprotokolle Auffrischungskonzept. Output Schulungspaket mit Kursinhalt Tests Teilnahmeprotokoll und E-Learning-Konzept. Abgrenzung zu geldwäsche-sicherungsmassnahmen-icp und geldwäsche-audit-internal-revision. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: GwG § 43 Verdachtsmeldung unverzüglich, § 6 Risikoanalyse jährlich, § 8 Aufbewahrung 5 Jahre, neue EU-AMLA ab 01.07.2025 operativ. - Tragende Normen verifizieren: GwG §§ 1-59, EU-Geldwäsche-RL (5. und 6. AML), EU AML-Paket 2024 (VO 2024/1624, RL 2024/1640, AMLA-VO), KWG, ZAG, BörsG, BaFin-AuA, FATF-Empfehlungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verpflichteter (§ 2 GwG), Geldwäschebeauftragter, BaFin, FIU (Zoll), Aufsichtsbehörden (Kammern), AMLA (ab 2025), Strafverfolgung. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Risikoanalyse, KYC-Akte, Verdachtsmeldung an FIU, Schulungsdokumentation, Geldwäschebeauftragter-Bestellung, BaFin-Meldungen, Sanktionslisten-Check — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn 1. Welche Zielgruppe soll geschult werden: Frontoffice, Compliance, Revisoren oder Geschaeftsfuehrung? 2. Welche Schulungsform ist gefragt: Praesenzschulung, E-Learning, Quiz, Fallstudie oder Auffrischungserinnerung? 3. Gibt es aktuelle Red Flags oder Vorfaelle, die in die Schulung eingearbeitet werden sollen? 4. Muss die Schulung Teilnahme und Pruefung protokollieren (Nachweis für Aufsicht)? ## Aktuelle Rechtsprechung und Behördenpraxis - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen - § 4 Abs. 3 GwG — Mitarbeiterschulung als Pflichtbestandteil interner Sicherungsmaßnahmen - § 7 GwG — Geldwäschebeauftragter hat Schulungsverantwortung - BaFin AuA GwG Abschn. 4.3 — Mindestanforderungen an AML-Schulungen - § 6 Abs. 3 Nr. 1 GwG — Schulung als Teil des risikobasierten Ansatzes ## Wann verwenden - wenn ein neues AML/KYC-, GwG-, Sanktions- oder Compliance-Thema aufgenommen wird - wenn Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Länder, Produkte oder Vertriebskanäle risikobasiert geprüft werden müssen - wenn ein Alert, Treffer, Behördenkontakt, Verdachtsmoment, Pressefall oder Remediation-Projekt vorliegt ## Rückfragen, wenn unklar - Welche Branche, Rolle und Aufsichtszuständigkeit hat der Mandant? - Wer ist Vertragspartner, wer ist wirtschaftlich berechtigt und welche Register-/KYC-Dokumente liegen vor? - Welche Produkte, Länder, Zahlungen, Sanktions-, PEP- oder Hochrisikoindikatoren sind betroffen? - Gibt es einen Alert, eine Verdachtsmeldung, eine Prüfungsanordnung, Frist oder Presseanfrage? - Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden? ## Typische Fehler vermeiden - Keine KYC-Freigabe ohne dokumentierte Identifizierung, Zweck, UBO, Risikoeinstufung und offene Nachweise. - Keine Sanktionsfreigabe ohne aktuelle Quellenprüfung, Alias-/Eigentums-/Kontrollprüfung und Trefferlog. - Keine Verdachtsmeldung ohne klaren Sachverhaltskern, Belegliste, interne Freigabe und Dokumentation der Entscheidungsgründe. - Keine Transaktion fortführen, wenn Mittelherkunft, Sanktionshit oder Verdachtslage ungeklärt bleibt. - Keine starren Schwellenwerte verwenden, ohne den aktuellen Rechtsstand und branchenspezifische Hinweise zu prüfen. - Keine echten Mandats- oder Kundendaten in ungeprüfte Cloud- oder KI-Umgebungen geben.