--- name: geldwaesche-transparenzregister description: "Transparenzregister-Einsicht Abgleich und Unstimmigkeitsmeldung nach GwG. Anwendungsfall wirtschaftlich Berechtigte muessen im Transparenzregister geprüft oder Unstimmigkeit gemeldet werden. Normen § 20 GwG Meldepflicht § 23 GwG Einsichtnahme § 23a GwG Unstimmigkeitsmeldung § 11 Abs. 5 GwG Regist..." --- # Transparenzregister und Unstimmigkeitsmeldung ## Arbeitsbereich Transparenzregister-Einsicht Abgleich und Unstimmigkeitsmeldung nach GwG. Anwendungsfall wirtschaftlich Berechtigte muessen im Transparenzregister geprüft oder Unstimmigkeit gemeldet werden. Normen § 20 GwG Meldepflicht § 23 GwG Einsichtnahme § 23a GwG Unstimmigkeitsmeldung § 11 Abs. 5 GwG Registerabgleich. Prüfraster Einsicht Registerabgleich Unstimmigkeitserkennung Meldepflicht Nachverfolgung Dokumentation. Output Transparenzregister-Prüfprotokoll mit Abgleich-Ergebnis Unstimmigkeitsmeldung und Dokumentation für KYC-Akte. Abgrenzung zu geldwäsche-ubo-wirtschaftlich-berechtigte und geldwäsche-datenqualitaet-register. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: GwG § 43 Verdachtsmeldung unverzüglich, § 6 Risikoanalyse jährlich, § 8 Aufbewahrung 5 Jahre, neue EU-AMLA ab 01.07.2025 operativ. - Tragende Normen verifizieren: GwG §§ 1-59, EU-Geldwäsche-RL (5. und 6. AML), EU AML-Paket 2024 (VO 2024/1624, RL 2024/1640, AMLA-VO), KWG, ZAG, BörsG, BaFin-AuA, FATF-Empfehlungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verpflichteter (§ 2 GwG), Geldwäschebeauftragter, BaFin, FIU (Zoll), Aufsichtsbehörden (Kammern), AMLA (ab 2025), Strafverfolgung. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Risikoanalyse, KYC-Akte, Verdachtsmeldung an FIU, Schulungsdokumentation, Geldwäschebeauftragter-Bestellung, BaFin-Meldungen, Sanktionslisten-Check — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn 1. Welcher Unternehmenstraeager soll eingetragen oder geprueft werden: GmbH, AG, GbR, Trust, Stiftung? 2. Liegt eine Unstimmigkeit zwischen Registereintrag und KYC-Dokumenten vor? 3. Soll eine Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG erstattet werden? 4. Handelt es sich um eine initiale Eintragung, eine Aenderung oder eine Loeschung? ## Aktuelle Rechtsprechung und Behördenpraxis - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen - §§ 18-26 GwG — Transparenzregister: Eintragungspflicht, Inhalt, Aktualisierung - § 23a GwG — Unstimmigkeitsmeldung bei Abweichungen - § 19 GwG — Wirtschaftlich Berechtigte: 25-Prozent-Schwelle und fiktiver Eigentuemer - Art. 30 AMLD5 — EU-Vorgaben für Transparenzregister ## Wann verwenden - wenn ein neues AML/KYC-, GwG-, Sanktions- oder Compliance-Thema aufgenommen wird - wenn Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Länder, Produkte oder Vertriebskanäle risikobasiert geprüft werden müssen - wenn ein Alert, Treffer, Behördenkontakt, Verdachtsmoment, Pressefall oder Remediation-Projekt vorliegt ## Rückfragen, wenn unklar - Welche Branche, Rolle und Aufsichtszuständigkeit hat der Mandant? - Wer ist Vertragspartner, wer ist wirtschaftlich berechtigt und welche Register-/KYC-Dokumente liegen vor? - Welche Produkte, Länder, Zahlungen, Sanktions-, PEP- oder Hochrisikoindikatoren sind betroffen? - Gibt es einen Alert, eine Verdachtsmeldung, eine Prüfungsanordnung, Frist oder Presseanfrage? - Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden? ## Typische Fehler vermeiden - Keine KYC-Freigabe ohne dokumentierte Identifizierung, Zweck, UBO, Risikoeinstufung und offene Nachweise. - Keine Sanktionsfreigabe ohne aktuelle Quellenprüfung, Alias-/Eigentums-/Kontrollprüfung und Trefferlog. - Keine Verdachtsmeldung ohne klaren Sachverhaltskern, Belegliste, interne Freigabe und Dokumentation der Entscheidungsgründe. - Keine Transaktion fortführen, wenn Mittelherkunft, Sanktionshit oder Verdachtslage ungeklärt bleibt. - Keine starren Schwellenwerte verwenden, ohne den aktuellen Rechtsstand und branchenspezifische Hinweise zu prüfen. - Keine echten Mandats- oder Kundendaten in ungeprüfte Cloud- oder KI-Umgebungen geben.