--- name: agio-und-kapitalruecklage description: "Echtes (korporatives) und unechtes (schuldrechtliches) Agio in der GmbH bei Gründung und Kapitalerhöhung; § 3 Abs. 2 GmbHG als Anker; § 272 Abs. 2 Nr. 1 vs. Nr. 4 HGB; Sachagio im Rahmen des qualifizierten Anteilstauschs nach § 21 UmwStG; steuerliches Einlagekonto § 27 KStG; Differenzierung nach..." --- # Agio und Kapitalrücklage in der GmbH ## Arbeitsbereich Echtes (korporatives) und unechtes (schuldrechtliches) Agio in der GmbH bei Gründung und Kapitalerhöhung; § 3 Abs. 2 GmbHG als Anker; § 272 Abs. 2 Nr. 1 vs. Nr. 4 HGB; Sachagio im Rahmen des qualifizierten Anteilstauschs nach § 21 UmwStG; steuerliches Einlagekonto § 27 KStG; Differenzierung nach Fälligkeit bei Kapitalerhöhung; Eintragungshindernis vs. Unwirksamkeit. Lädt bei Mandaten zu VC-Finanzierungsrunden Holding-Strukturierungen Sachagio-Einbringungen und Satzungsformulierungen mit Aufgeld. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachlicher Kern — Gesellschaftsrecht und Corporate Law - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Agio und Kapitalrücklage in der GmbH` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** GmbHG §§ 3, 5, 13, 15, 16, 30, 34, 35, 40, 43, 46, 47, 49 ff.; AktG §§ 76, 93, 111, 119, 130, 243 ff.; HGB §§ 105 ff., 161 ff.; MoPeG/GesRÄndG-Folgen; UmwG; FamFG/Registerrecht; GWB/Fusionskontrolle bei Transaktionen. - **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 08.11.2022 - II ZR 91/21 (zutreffende Gesellschafterliste/Listenstreit); BGH, Beschluss vom 18.03.2025 - II ZB 11/24 (Registerordner/Gesellschafterliste, Prüfungsumfang); BGH, Urteil vom 11.12.2006 - II ZR 166/05 und Urteil vom 12.04.2016 - II ZR 275/14 (Treuepflicht, Zustimmungspflichten); BGH, Urteil vom 30.09.2025 - II ZR 154/23 (Drittvergleich/verdeckte Vermögenszuwendung, Organ-/Beschlusskontrolle). - **Arbeitsmodus:** Erst Gesellschaftsform, Organ, Beschlussweg, Vertretung, Registerlage, wirtschaftliches Ziel und Minderheitenposition sortieren; dann Treuepflicht, Kapitalerhaltung, Haftung, Transaktions-Closing und Beweis-/Vollzugsrisiko prüfen. - **Outputpflicht:** Beschluss-/Listenmatrix, Register-To-do, Board-/Beiratsvorlage, Closing-CP-Liste, Treuepflicht-Red-Team, Geschäftsführerhaftungsmemo oder Mandanten-Decision-Paper. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Fachkern: Agio und Kapitalrücklage in der GmbH - **Normen-/Quellenanker:** GmbHG, AktG, HGB, BGB, UmwG, MoPeG, FamFG/Registerrecht, Gesellschafterliste, Beschlussmängel, Treuepflicht und Organhaftung. - **Entscheidende Weiche:** Gesellschaftsform, Organrolle, Beschluss/Vertrag, Registerwirkung, Minderheitenschutz, Haftung und Frist getrennt prüfen. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Triage zu Beginn Vor der Bearbeitung folgende Fragen klären: 1. **Stadium:** Gründung (§ 3 Abs. 2 GmbHG zwingend) oder Kapitalerhöhung (Differenzierung nach Fälligkeit)? 2. **Art des Agios:** Bar-Agio oder Sach-Agio? Beim Sachagio sind die Anforderungen des § 5 Abs. 4 GmbHG analog zu berücksichtigen. 3. **Charakter:** Echtes (korporatives) oder unechtes (schuldrechtliches) Agio? Entscheidet über § 272 Abs. 2 Nr. 1 vs. Nr. 4 HGB und über Kapitalbindung. 4. **Fälligkeit:** Wird das Agio bis zur Eintragung der Kapitalerhöhung geleistet (Fall 1) oder erst danach (Fall 2)? Entscheidet über Erfordernis der Satzungsaufnahme. 5. **Steuerlicher Kontext:** Holding-Strukturierung oder qualifizierter Anteilstausch nach § 21 UmwStG? Buchwertfortführung gewünscht? 6. **Mandanteninteresse:** Welche Bilanzwirkung soll das Agio entfalten — sofortige steuerliche Wirksamkeit, spätere steuerneutrale Rückgewähr, oder beides? ## Zentrale Normen § 3 Abs. 2 GmbHG (besondere Bestimmungen Nebenleistungspflichten) — § 5 Abs. 1 GmbHG (Stammkapital mindestens 25.000 EUR) — § 5 Abs. 4 GmbHG (Sachgründungsbericht Sacheinlagefestsetzung) — § 53 Abs. 2 GmbHG (notarielle Beurkundung Satzungsänderung) — § 55 GmbHG (Kapitalerhöhung gegen Einlagen) — § 56 GmbHG (Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen) — § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB (Kapitalrücklage Beträge bei Ausgabe über Nennbetrag) — § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (andere Zuzahlungen) — § 27 KStG (steuerliches Einlagekonto) — § 21 UmwStG (qualifizierter Anteilstausch Buchwertfortführung) — § 30 GmbHG (Kapitalerhaltung) — §§ 58 ff. GmbHG (Kapitalherabsetzung) ## Grundbegriff Agio (Aufgeld) Das Agio ist der Aufpreis auf den Nennbetrag der übernommenen Stammeinlage. Es wird vom übernehmenden Gesellschafter zusätzlich zur Nennbetragsleistung erbracht. Bilanziell fließt es nicht in das gezeichnete Kapital (Stammkapital), sondern in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 HGB. Bei einer Series-A-Finanzierungsrunde mit Ausgabebetrag 287,77 EUR pro Geschäftsanteil und Nennbetrag 1,00 EUR ist das Agio 286,77 EUR pro Anteil — also rund 99,7 Prozent der Investition. Das ist nicht atypisch, sondern Standardmuster bei VC-finanzierten GmbHs. ## Echtes vs. unechtes Agio | Kriterium | Echtes (korporatives) Agio | Unechtes (schuldrechtliches) Agio | |---|---|---| | Rechtsgrund | Gesellschaftsrechtlich (Satzung Kapitalerhöhungsbeschluss) | Schuldrechtliche Nebenabrede | | Bilanzposten | § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB | § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (andere Zuzahlungen) | | Kapitalbindung | Ja | Geringer | | Steuerliches Einlagekonto | Ja § 27 KStG | Ja § 27 KStG ebenfalls | | Anschaffungskosten beim Gesellschafter | Ja erhöht AK (BFH I R 53/08) | Ja erhöht AK (st. Rspr.) | | Wirksamkeit bei Gründung ohne Satzungsaufnahme | Unwirksam | Unbeachtlich (rein schuldrechtlich) | | Standardgestaltung bei VC | Ja | Nein | Für VC-Runden mit Holding-Struktur und qualifiziertem Anteilstausch ist regelmäßig das echte Agio erforderlich. Die Buchwertfortführung nach § 21 UmwStG setzt voraus, dass das Sachagio korporativ wirksam wird. ## Gründungsstadium: § 3 Abs. 2 GmbHG zwingend Bei der Gründung ist das echte Agio eine Nebenleistungspflicht im Sinne des § 3 Abs. 2 GmbHG und muss zwingend in den Gesellschaftsvertrag (Satzung) aufgenommen werden. Die fehlende Aufnahme führt zur Unwirksamkeit der Agioverpflichtung. Maßgebliche Rechtsprechung: BGH, Urt. v. 15.10.2007 — II ZR 216/06, GmbHR 2008, 147. Praktisch besonders relevant bei der Etablierung von Holding-Strukturen, in denen die Tochter-GmbH durch Bargründung mit gleichzeitiger Sachagio-Einbringung von Anteilen entsteht. Der Sachagio-Gegenstand ist als Nebenleistung in der Satzung festzusetzen. ## Kapitalerhöhung: Differenzierung nach Fälligkeit § 3 Abs. 2 GmbHG gilt sachlich nicht nur bei Gründung sondern dauerhaft (Strukturnorm). Gleichwohl ist die Aufnahme in den aktualisierten Satzungstext bei der Kapitalerhöhung differenziert zu beurteilen. **Parallele zur Sachkapitalerhöhung:** Obwohl § 5 Abs. 4 GmbHG bei der Gründung die Festsetzung des Sacheinlagegegenstandes als Wirksamkeitsvoraussetzung verlangt ist nach allgemeiner Meinung bei der Sachkapitalerhöhung die Aufnahme in den Kapitalerhöhungsbeschluss und die Übernahmeerklärung ausreichend. Eine Wiedergabe im aktualisierten Satzungswortlaut ist nicht erforderlich weil der Kapitalerhöhungsbeschluss selbst satzungsändernde Wirkung entfaltet. Vgl. BGH BGHZ 80, 129. **Fall 1 — Agio bis Eintragung fällig und geleistet:** Eine Aufnahme in den Satzungstext wäre rechtshistorische Reminiszenz ohne normativen Mehrwert. Die Nebenleistungspflicht ist erloschen — kein Regelungsgegenstand mehr für die Satzung. Keine Aufnahme in den Satzungstext erforderlich. **Fall 2 — Agio erst nach Eintragung fällig:** Die Nebenleistungspflicht besteht über die Eintragung hinaus fort. § 3 Abs. 2 GmbHG greift ratione materiae. Aufnahme in den aktualisierten Satzungstext systematisch geboten. ## Rechtsfolge bei Nichtaufnahme im Fall 2 Anders als im Gründungsfall führt die fehlende Aufnahme nicht zur Unwirksamkeit der Agioverpflichtung sondern lediglich zu einem Eintragungshindernis beim Handelsregister. Begründung: - Der Kapitalerhöhungsbeschluss entfaltet inklusive Agio-Begründung satzungsändernde Wirkung kraft eigener Rechtsnatur (§ 53 Abs. 2 GmbHG). - Der Beschluss ist im Registerordner einsehbar — dem Publizitätsgedanken ist Genüge getan. - Eine Nichtigkeitsfolge wäre unverhältnismäßig da ein formwirksamer notariell beurkundeter Beschluss vorliegt. Praxisempfehlung: Im Fall 2 die Aufnahme in den Satzungstext vorsorglich vornehmen um Eintragungshindernisse zu vermeiden. Im Fall 1 die Aufnahme entbehrlich aber unschädlich. ## Steuerliche Behandlung Das Agio fließt unabhängig davon ob echtes oder unechtes Agio in das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG. Spätere Rückzahlungen aus der Kapitalrücklage gelten als steuerneutrale Einlagenrückgewähr und unterliegen nicht der Kapitalertragsbesteuerung. Beim Gesellschafter erhöht das Agio die Anschaffungskosten der Beteiligung an der GmbH. Maßgebliche Rechtsprechung: - BFH Urt. v. 27.05.2009 — I R 53/08 BFHE 226, 500, BStBl II 2010, 1004 (Aufgeld als Anschaffungskosten ausschließlich des neu erworbenen Anteils nicht der Altanteile). - BFH Urt. v. 03.05.2023 — IX R 12/22 (Überpari-Emission Bestätigung kein § 42 AO-Missbrauch). Beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG ermöglicht das Sachagio die Buchwertfortführung ohne dass die einzubringenden Anteile vollständig in Stammkapital umgesetzt werden müssen. Das vermeidet hohes kapitalbindendes Stammkapital und erhält gleichwohl die Steuerneutralität. Die Finanzverwaltung knüpft an die materielle gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit an nicht an die formale Satzungsredaktion (UmwSt-Erlass v. 11.11.2011 BStBl. I 2011, 1314, Rn. 21.09 ff.). ## Wirtschaftliche Funktion Das Agio ist nicht ein bloß rechentechnischer Posten sondern erfüllt simultan mehrere wirtschaftliche Funktionen: 1. **Bewertungsdifferenz Verkehrswert vs. Nennwert.** Das Agio bildet die Differenz zwischen dem niedrigen Nennbetrag und dem hohen Verkehrswert ab und schützt Altgesellschafter vor wirtschaftlicher Verwässerung. 2. **Verwässerungsschutz und Quotensteuerung.** Mit einem Agio lässt sich die Beteiligungsquote des Neugesellschafters von der Höhe der Investition entkoppeln. 3. **Eigenkapitalstärkung ohne starre Kapitalbindung.** Das Agio fließt in die Kapitalrücklage und unterliegt den §§ 30, 58 ff. GmbHG nicht im selben Ausmaß wie das Stammkapital. 4. **Steueroptimierung.** Erfassung im Einlagekonto § 27 KStG und spätere steuerneutrale Rückgewähr. 5. **Vermeidung der Stammkapital-Inflation.** Würde der gesamte Investitionsbetrag als Stammkapital gezeichnet hätte die GmbH ein künstlich aufgeblähtes Stammkapital das dauerhaft der Kapitalbindung des § 30 GmbHG unterläge. 6. **Signalwirkung.** Die Höhe des Agios dokumentiert die Pre-Money-Bewertung und ist Bezugspunkt für künftige Finanzierungsrunden ESOP-Ausgabepreise und Anti-Dilution-Berechnungen. 7. **Bezugsrechtsschutz.** Bei Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss ist ein angemessenes Agio regelmäßig zwingend (Kali+Salz BGHZ 71, 40). ## Praxismuster Formulierungen **Kapitalerhöhungsbeschluss bei Fall 1 (Agio bei Closing fällig):** Das Stammkapital wird um EUR 18.069 von EUR 30.000 auf EUR 48.069 erhöht durch Ausgabe von 18.069 neuen Geschäftsanteilen zu je EUR 1,00. Der Ausgabebetrag je neuem Geschäftsanteil beträgt EUR 287,77 und setzt sich zusammen aus dem Nennbetrag von EUR 1,00 und einem Agio von EUR 286,77. Das Agio ist in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB einzustellen. Der Ausgabebetrag einschließlich des Agios ist mit Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister zur Zahlung fällig. **Satzungsbestimmung bei Fall 2 (Agio nach Eintragung fällig):** In den neu zu fassenden § 3a der Satzung ist aufzunehmen: Die Übernehmer der im Kapitalerhöhungsbeschluss vom [Datum] ausgegebenen neuen Geschäftsanteile sind verpflichtet zusätzlich zum Nennbetrag ein Aufgeld (Agio) je Geschäftsanteil in Höhe von EUR 286,77 in die Kapitalrücklage zu leisten. Die Fälligkeit des Agios ist im Kapitalerhöhungsbeschluss geregelt. Die Aufnahme dieser Bestimmung in die Satzung erfolgt zur Vermeidung von Eintragungshindernissen. **Liquidationspräferenz-Klausel:** Die Inhaber der Series-A-Geschäftsanteile haben im Falle der Auflösung der Gesellschaft eines Verkaufs aller wesentlichen Vermögensgegenstände oder eines Kontrollwechsels Anspruch auf vorrangige Zahlung in Höhe des einfachen Ausgabebetrags (Nennbetrag zuzüglich Agio) je Series-A-Geschäftsanteil. Nicht: in Höhe des einfachen Nennbetrags. Letzteres wäre für den Investor wirtschaftlich katastrophal. ## US-Term-Sheet-Übersetzung | US-Begriff | Deutsche Entsprechung | |---|---| | Original Purchase Price (OPP) | Ausgabebetrag je Geschäftsanteil | | Original Issue Price | Ausgabebetrag je Geschäftsanteil | | Par Value | Nennbetrag § 5 Abs. 2 GmbHG | | Additional Paid-In Capital (APIC) | Kapitalrücklage § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB | | Premium over par | Agio Aufgeld | | Liquidation Preference 1x OPP | Einfache Liquidationspräferenz auf den Ausgabebetrag | | Anti-Dilution adjustment to OPP | Anti-Dilution-Anpassung des Ausgabebetrags (mit Folgewirkung für die Liquidationspräferenz) | Häufige Übersetzungsfehler: - Original Purchase Price wird mit Kaufpreis übersetzt. Falsch — bei Kapitalerhöhung werden Anteile emittiert nicht verkauft. Ausgabebetrag. - Liquidation Preference 1x OPP wird als 1x Nennbetrag interpretiert. Falsch — das wären bei einer Series-A-Runde mit hohem Agio nur 0,3 Prozent der Investition. Korrekt: Nennbetrag plus Agio. ## Anfängerfehler - Annahme das Agio sei nur Buchhaltung. Falsch — bei Gründung zwingend nach § 3 Abs. 2 GmbHG bei Kapitalerhöhung mit nachgelagerter Fälligkeit ebenfalls. - Einordnung des echten Agios als § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Falsch — echtes Agio ist Nr. 1. Nr. 4 ist für sonstige Zuzahlungen. - Annahme bei der Kapitalerhöhung müsse jedes Agio zwingend in den Satzungstext. Falsch — nur bei Fall 2 (nachgelagerte Fälligkeit) und auch dort als Eintragungshindernis nicht als Unwirksamkeitsgrund. - Verwechslung von Sachagio und Sacheinlage. Sacheinlage ist die Aufbringung des Nennbetrags durch eine Sache (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Sachagio ist die Aufbringung des Aufgelds durch eine Sache zusätzlich zur Bareinlage des Nennbetrags. Praktisch relevant beim qualifizierten Anteilstausch. - Annahme das Agio sei eine verdeckte Einlage wenn die Summe aus Nennbetrag und Agio den Verkehrswert übersteigt. Falsch — st. Rspr. des BFH (I R 53/08 IX R 12/22): Aufgeld ist Anschaffungskosten des neu erworbenen Anteils auch bei Überpari-Emission. ## Aktuelle Rechtsprechung - BGH Urt. v. 15.10.2007 — II ZR 216/06 GmbHR 2008, 147 (Sachagio bei Gründung § 3 Abs. 2 GmbHG zwingend). - BGH Urt. v. 16.02.1981 — II ZR 168/79 BGHZ 80, 129 (Sachkapitalerhöhung Beschluss mit satzungsändernder Wirkung). - BGH Urt. v. 13.03.1978 — II ZR 142/76 BGHZ 71, 40 (Kali+Salz Bezugsrechtsausschluss sachliche Rechtfertigung). - BFH Urt. v. 27.05.2009 — I R 53/08 BFHE 226, 500 BStBl II 2010, 1004 (Aufgeld als Anschaffungskosten des neu erworbenen Anteils nicht der Altanteile). - BFH Urt. v. 03.05.2023 — IX R 12/22 (Überpari-Emission Bestätigung I R 53/08 kein § 42 AO-Missbrauch). - BFH Urt. v. 14.03.2007 — I R 35/05 BFHE 218, 97 BStBl II 2008, 253 (Aufgeld bei Sacheinlage). - Rechtsprechung: keine weitere Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht Entscheidungsform Datum Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Verwaltungspraxis - UmwSt-Erlass v. 11.11.2011 BStBl. I 2011, 1314 Rn. 21.09 ff. (qualifizierter Anteilstausch und Sachagio). - BMF-Schreiben zum steuerlichen Einlagekonto § 27 KStG (laufend aktualisiert). ## Literatur - Bayer in Lutter/Hommelhoff GmbHG 21. Aufl. 2023 § 5 Rn. 32 ff. - Fastrich in Noack/Servatius/Haas GmbHG 23. Aufl. 2022 § 5 Rn. 41. - J. Vetter in MüKoGmbHG 4. Aufl. 2022 § 3 Rn. 109 ff. - Lieder in MüKoGmbHG 4. Aufl. 2022 § 55 Rn. 71 ff. - Roth in Roth/Altmeppen GmbHG 10. Aufl. 2021 § 3 Rn. 41. - Scholz GmbHG § 3 (14. Aufl. 2027 Verlag Dr. Otto Schmidt im Erscheinen — Differenzierung nach Fälligkeit bei Kapitalerhöhung). - Schwandtner Das Agio im GmbH- und Aktienrecht 2006 Duncker & Humblot. - Baums Agio und sonstige Zuzahlungen im Aktienrecht ILF Working Paper No. 124. - Zöllner/Fastrich in Baumbach/Hueck GmbHG 22. Aufl. 2019 § 55 Rn. 14. ## Prüfungsschritte für die Mandatsbearbeitung 1. Stadium klären — Gründung oder Kapitalerhöhung? 2. Charakter klären — echtes (korporatives) oder unechtes (schuldrechtliches) Agio? 3. Fälligkeit klären — Fall 1 (bis Eintragung) oder Fall 2 (nach Eintragung)? 4. Bei Sachagio — Werthaltigkeitsprüfung nach § 5 Abs. 4 GmbHG analog organisieren. 5. Satzungsentwurf prüfen — bei Fall 2 Aufnahme in Satzungstext. 6. Kapitalerhöhungsbeschluss prüfen — Ausgabebetrag Nennbetrag Agio Fälligkeit korrekt formuliert? 7. Übernahmeerklärung prüfen — Verweisstruktur sauber? 8. Liquidationspräferenz prüfen — Bezugsgröße Ausgabebetrag nicht Nennbetrag? 9. Steuerliche Behandlung mit Steuerberater abstimmen — § 27 KStG § 21 UmwStG. 10. Senior-Review vor Notartermin. ## Outputs - Memo zur Strukturierung der Kapitalerhöhung mit Agio. - Satzungstext mit oder ohne Aufnahme des Agios je nach Fall. - Kapitalerhöhungsbeschluss-Entwurf mit klarer Differenzierung Nennbetrag Agio. - Übernahmeerklärung-Entwurf. - Steuerliche Stellungnahme zum Einlagekonto und zur Buchwertfortführung. - Mandantengerechte Erläuterung der wirtschaftlichen Funktion des Agios. ## Senior-Review-Gate Kein Agio-Konstrukt geht an den Notar bevor der Senior es abgezeichnet hat. Insbesondere bei Holding-Strukturierung und qualifiziertem Anteilstausch ist ein gemeinsamer Termin mit Steuerberater Notar und Investor Counsel obligatorisch — die Schnittstellen zwischen Gesellschaftsrecht Steuerrecht Bilanzrecht und Notariat sind hier eng und fehleranfällig. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 48 GmbHG - § 40 GmbHG - § 246 AktG - § 43 GmbHG - § 47 GmbHG - § 108 AktG - § 20 GwG - § 53 GmbHG - § 15 GmbHG - § 130 AktG - § 5 GmbHG - § 107 AktG ### Leitentscheidungen - BGH II ZR 25/82 - BFH I R 53/08