--- name: evvollzug-neu-005-ordnungsmittelantrag-vollstreckung-unterlassun description: "EV-Vollzug: Ordnungsmittelantrag nach § 890 ZPO bei Verstoß gegen Unterlassungstitel aus einstweiliger Verfügung. Tatbestandsvoraussetzungen, Antragsinhalt, Höhe Ordnungsgeld, Verschuldensmaßstab und typische Verteidigungsstrategien des Schuldners im Gewerblicher Rechtsschutz." --- # EV-Vollzug 005: Ordnungsmittelantrag (§ 890 ZPO) nach Unterlassungstitel ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Zweck und Mandatsbezug Dieser Skill behandelt den **Ordnungsmittelantrag nach § 890 ZPO** als das zentrale Vollstreckungsinstrument bei Unterlassungsverfügungen im gewerblichen Rechtsschutz. Der Schuldner hat gegen eine rechtskräftige oder vollzogene Unterlassungsverfügung verstoßen – jetzt muss der Antragsteller die Einhaltung erzwingen. Mandatsbezug: Markeninhaber hat Unterlassungsverfügung gegen Verletzer erwirkt und vollzogen; Verletzer nutzt das Zeichen weiter. Oder: UWG-Antragsteller hat EV gegen unlauteren Wettbewerber; Wettbewerber stellt nach Verfügungszustellung weiter dieselbe irreführende Werbung ein. ## Rechtlicher Rahmen ### Zentrale Normen - **§ 890 Abs. 1 ZPO** – Vollstreckung eines Unterlassungsurteils durch Ordnungsgeld (bis 250.000 EUR) oder Ordnungshaft (bis sechs Monate pro Verstoß). - **§ 890 Abs. 2 ZPO** – Androhungsgebot: Ordnungsmittel dürfen nur vollstreckt werden, wenn sie vorab angedroht wurden; die Androhung erfolgt regelmäßig durch die Unterlassungsverfügung selbst oder einen separaten Androhungsbeschluss. - **§ 891 ZPO** – Verfahren bei Ordnungsmittelantrag: Antrag des Gläubigers, rechtliches Gehör des Schuldners, Beschluss des Vollstreckungsgerichts. - **§ 928 ZPO** – Anwendbarkeit der allgemeinen Vollstreckungsvorschriften auf EV. - **§ 936 ZPO** – Anwendbarkeit der Arrestvorschriften. ### Voraussetzungen des Ordnungsmittelantrags | Voraussetzung | Inhalt | Prüfpunkt | |---|---|---| | Vollstreckbarer Unterlassungstitel | Vollzogene EV oder rechtskräftiges Urteil | Zustellurkunde vorhanden? | | Androhung der Ordnungsmittel | Im Tenor der EV enthalten oder separater Beschluss | Tenor lesen | | Zuwiderhandlung | Konkreter Verstoß nach Zustellung der EV | Beleg: Screenshot, Zeuge, Testkauf | | Verschulden | Schuldner hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt | Schuldner muss sich entlasten | | Antrag beim Vollstreckungsgericht | Schriftlicher Antrag mit Belegen | Form und Zuständigkeit prüfen | ## Kaltstart in 5 Fragen 1. **Titelnachweis:** Liegt vollzogene EV mit Zustellurkunde vor? Enthält der Tenor eine Ordnungsmittelandrohung? 2. **Verstoßbeleg:** Wann, wo und wie genau hat der Schuldner gegen die Unterlassung verstoßen? Welche Belege liegen vor? 3. **Zeitpunkt:** War der Verstoß nach der Zustellung der EV an den Schuldner? 4. **Zuständigkeit:** Welches Gericht hat die EV erlassen? Ordnungsmittelantrag an dasselbe Gericht (§ 891 ZPO)? 5. **Output:** Antragsschriftsatz, Checkliste Beleglage, Memo zur Höhe des Ordnungsgeldes? ## Prüfprogramm ### Schritt 1 – Titel und Androhung prüfen - Tenor der EV auf Androhungspassage prüfen: „Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht." - Fehlt die Androhung im Tenor, muss vor dem Ordnungsmittelantrag ein separater Androhungsbeschluss beantragt werden (§ 890 Abs. 2 ZPO). - Prüfen, ob EV durch Widerspruch oder Berufung aufgehoben wurde – dann kein Ordnungsmittelantrag. ### Schritt 2 – Zuwiderhandlung dokumentieren - **Datum und Uhrzeit** des Verstoßes genau festhalten (wichtig für Verschuldensfrage). - **Beweismittel:** - Screenshot mit Datum, URL, Metadaten - Testkauf mit Quittung - Zeuge mit schriftlicher Erklärung - eidesstattliche Versicherung des Antragstellers - Verstoß muss **nach** Zustellung der EV an Schuldner erfolgt sein; Datum der Zustellurkunde ist Bezugspunkt. - Mehrere Verstöße getrennt dokumentieren; jeder Verstoß kann gesondert geahndet werden. ### Schritt 3 – Antragsschrift verfassen Pflichtbestandteile: 1. Bezeichnung des Vollstreckungsgerichts 2. Rubrum (Gläubiger, Schuldner) 3. AZ der EV 4. Datum der Zustellung der EV (mit Bezug auf Zustellurkunde) 5. Konkrete Darstellung der Zuwiderhandlung mit Datum 6. Beweismittel als Anlage 7. Antrag: „Es wird beantragt, gegen den Schuldner wegen Zuwiderhandlung gegen den Beschluss des [Gericht] vom [Datum] – AZ [AZ] – ein Ordnungsgeld in Höhe von mindestens [X] EUR, ersatzweise Ordnungshaft, festzusetzen." ### Schritt 4 – Ordnungsgeldhöhe einschätzen - Keine gesetzliche Tabelle; Gericht übt Ermessen aus. - Faktoren: Schwere des Verstoßes, Umsatz des Schuldners, Wiederholungsgefahr, Vorsatz/Fahrlässigkeit. - Richtwerte in IP-Verfahren: 5.000–50.000 EUR für einfachen Verstoß; bei Unternehmen mit hohem Umsatz bis 250.000 EUR. - Empfehlung im Antrag: Konkreten Betrag nennen; Gericht kann abweichen, aber Orientierungsrahmen setzen. ### Schritt 5 – Schuldnerverteidigung antizipieren Typische Einwände des Schuldners: - **Kein Verschulden:** Mitarbeiter habe ohne Wissen gehandelt; Gegenargument: Organisationsverschulden. - **Titel deckt Verstoß nicht ab:** Verstoßverhalten fällt nicht unter Unterlassungsgebot; prüfen, ob Tenor weit genug formuliert. - **Verstoß vor Zustellung:** Prüfen: Wurde Verstoß wirklich erst nach Zustellungsdatum begangen? - **Einstellung des Vertriebs:** Schuldner behauptet, Verstoß eingestellt zu haben; Belege für Fortsetzung beschaffen. ## Nachgelagerte Schritte - **Ordnungsgeld-Beschluss:** Einzahlung des Ordnungsgeldes an Staatskasse; kein direkter Nutzen für Gläubiger. - **Unterlassungsklage in der Hauptsache:** Falls EV nur einstweilig – muss Hauptsacheklage innerhalb Frist erhoben werden (Abschlussschreiben beachten → evvollzug-neu-007). - **Wiederholter Verstoß:** Jeder erneute Verstoß führt zu neuem Ordnungsmittelantrag; kumulativ möglich. ## Output-Module - **Antragsschriftsatz-Vorlage:** Vollständiger Mustertext mit Platzhaltern. - **Belegliste Verstoß:** Datum, Art des Verstoßes, Beweismittel, Anlage-Nummer. - **Ordnungsgeld-Einschätzungsmatrix:** Umsatz, Schwere, Vorsatz, Wiederholung → empfohlene Höhe. - **Antizipierte Verteidigung:** Tabelle Schuldnereinwand / Gegenargument. ## Anschluss-Skills - `evvollzug-neu-001` – Vollziehungsfrist und Parteizustellung - `evvollzug-neu-007` – Abmahnung, Abschlussschreiben und Hauptsache - `unterlassungsverlangen` – Unterlassungserklärung als Alternative zum Gerichtsverfahren - `verletzungs-triage` – Erstentscheidung bei IP-Verletzung