--- name: gewr-einstweilige-dpma-spezial-fristen description: "Einstweilige Verfügung im gewerblichen Rechtsschutz: Verfügungsanspruch, Verfügungsgrund, Dringlichkeit, Glaubhaftmachung und Antragsgestaltung bei Marke, Patent, UWG und Urheberrecht. Praxisfür Antragsteller und Antragsgegner im Gewerblicher Rechtsschutz." --- # GewR: Einstweilige Verfügung – Eilverfahren Spezial ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Zweck und Mandatsbezug Dieser Skill behandelt das **einstweilige Verfügungsverfahren im gewerblichen Rechtsschutz** als zentrales Instrument zur schnellen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen bei Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen. Er deckt die Antragstellerseite (Verfügungsanspruch formulieren, Dringlichkeit begründen, glaubhaft machen) und die Antragsgegnerseite (Widerspruch, Schutzschrift, Dringlichkeitsselbstwiderlegung) ab. Mandatsbezug: Markeninhaber entdeckt Verletzung und will sofort handeln; Patentinhaber sieht konkurrierendes Produkt auf Messe; UWG-Anspruchsteller reagiert auf irreführende Werbung; Abgemahnter will EV verhindern. ## Rechtlicher Rahmen ### Zentrale Normen - **§§ 935, 940 ZPO** – Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund als Doppelvoraussetzung der einstweiligen Verfügung. - **§ 937 Abs. 2 ZPO** – Beschlussverfügung ohne mündliche Verhandlung bei Dringlichkeit. - **§ 920 ZPO** – Glaubhaftmachung; eidesstattliche Versicherung als zentrales Beweismittel. - **§ 938 ZPO** – Ermessen des Gerichts bei Ausgestaltung des Tenors. - **§ 14 MarkenG** – Unterlassungsanspruch bei Markenverletzung. - **§ 139 PatG** – Unterlassungsanspruch bei Patentverletzung. - **§ 42 DesignG** – Unterlassungsanspruch bei Designverletzung. - **§ 97 UrhG** – Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzung. - **§ 8 UWG** – Unterlassungsanspruch bei unlauterem Wettbewerb. ### Die Doppelvoraussetzung im Überblick | Element | Inhalt | Beweismittel | |---|---|---| | Verfügungsanspruch | Materiell-rechtlicher Anspruch (Unterlassung) | Schutzrechtsurkunde, Verletzungsnachweis | | Verfügungsgrund | Dringlichkeit; drohende Rechtsverletzung oder Erschwerung der Rechtsbefriedigung | Zeitverlauf, Erstkenntnis, eidesstattliche Versicherung | | Glaubhaftmachung | Überwiegende Wahrscheinlichkeit beider Elemente | Eidesstattliche Versicherung + Belege | ## Kaltstart in 6 Fragen 1. **Schutzrechtsposition:** Welches Schutzrecht (Marke, Patent, Design, Urheberrecht, UWG-Anspruch)? Eingetragen, angemeldet oder unregistriert? 2. **Verletzungshandlung:** Was genau macht der Verletzer? Seit wann? Belege vorhanden? 3. **Dringlichkeit:** Wann wurde Verletzung erstmals bekannt? (Dringlichkeit selbst widerlegt bei zu langem Zuwarten) 4. **Vorangegangene Abmahnung:** Abmahnung bereits gesendet? Reaktion erhalten oder Frist abgelaufen? 5. **Gerichtswahl:** Welches Gericht soll angerufen werden? Warum (Gerichtspraxis, Zuständigkeit)? 6. **Output:** Antragsschriftsatz-Entwurf, Glaubhaftmachungs-Checkliste, eidesstattliche Versicherung oder Strategie-Memo? ## Prüfprogramm ### Schritt 1 – Verfügungsanspruch prüfen **Markenrecht:** - Schutzrecht: Eingetragene Marke (DPMA/EUIPO)? Priorität? Klassen? - Verletzungstatbestand: Identität (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), Verwechslungsgefahr (Nr. 2), Bekanntheitsschutz (Nr. 3)? - Rechteinhaber: Eigentümer oder exklusiver Lizenznehmer mit Klagerecht? **Patentrecht:** - Eingetragenes Patent: Patentrolle, Ansprüche geprüft? - Patentverletzung: wortsinngemäß oder äquivalent? - Arbeitnehmererfindung: ArbnErfG-Überleitung geprüft? **UWG:** - Wettbewerbshandlung, Mitbewerbereigenschaft, Spürbarkeit (§ 3 UWG)? - Fallgruppe: Irreführung (§§ 5, 5a UWG), vergleichende Werbung (§ 6 UWG), aggressive Werbung (§ 4a UWG)? **Urheberrecht:** - Schutzfähiges Werk? Urheberschaft/Lizenznehmereigenschaft? - Verletzungshandlung: § 16 (Vervielfältigung), § 17 (Verbreitung), § 19a (öffentliche Zugänglichmachung)? ### Schritt 2 – Verfügungsgrund (Dringlichkeit) - Gesetzliche Dringlichkeitsvermutung: Im MarkenG, UWG und UrhG gibt es teils Vermutungen. - **Dringlichkeitsfrist:** Je nach Gericht 4–8 Wochen ab Kenntnis; Hamburger Praxis: 4 Wochen; Münchner Praxis: 6–8 Wochen. - Kenntnis-Zeitpunkt: Wenn Antragsteller von Verletzung wusste und zu lange gewartet hat → Selbstwiderlegung. - Eidesstattliche Versicherung zur Erstkenntnis: Datum der Kenntniserlangung, wie erlangt. ### Schritt 3 – Glaubhaftmachungspaket zusammenstellen - Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers: Sachverhalt, Erstkenntnis, Unterlassung nicht zuzumuten. - Anlagen: Screenshot (mit Datum), Produktfoto, Messeprotokoll, Kaufbeleg. - Schutzrechtsurkunde oder Registerauszug (DPMA-Markenregister, Patentrolle). - Recherche-Ergebnis: Priorität, Schutzdauer, Klassen. - Verletzungsanalyse: Wortsinngemäß oder äquivalent (Patent); Verwechslungsgefahr-Prüfung (Marke). ### Schritt 4 – Antragsgestaltung **Tenor-Formulierung:** - Präzise, nicht zu weit und nicht zu eng. - Konkrete Verletzungshandlung beschreiben; abstraktere Formulierungen nur im Rahmen des Kernbereichs. - Ordnungsmittelandrohung im Tenor beantragen (§ 890 Abs. 2 ZPO). **Streitwertangabe:** - Marke: je nach Bekanntheit und Umsatz 50.000–500.000 EUR. - Patent: oft höher; Lizenzumsatz als Orientierung. - UWG: oft 15.000–50.000 EUR für einfachen Verstoß. **Sicherheitsleistung:** Antrag auf Absehen von Sicherheitsleistung stellen; Gericht hat Ermessen. ### Schritt 5 – Abmahnung vor EV? - Keine gesetzliche Pflicht zur Abmahnung vor EV-Antrag; aber Abmahnung kann Wiederholungsgefahr beseitigen. - Wenn Abmahnung: Reaktionsfrist muss abgelaufen sein oder Abgemahnter muss abgelehnt haben. - Ohne Abmahnung: Direkter EV-Antrag möglich; Abmahnung kann nachgeholt werden (§ 93 ZPO-Problematik beachten). ## Antragsgegnerperspektive - **Widerspruch (§ 924 ZPO):** Erzwingt mündliche Verhandlung; Kernverteidigung. - **Schutzschrift:** Präventiv vor EV-Antrag einreichen (→ evvollzug-neu-008). - **Dringlichkeitsselbstwiderlegung rügen:** Wenn Antragsteller zu lange gewartet hat. - **Verfügungsanspruch angreifen:** Schutzrecht ungültig, kein Verstoß, Erschöpfung, Verwirkung. ## Typische Fallen - **Dringlichkeitsselbstwiderlegung:** Antragsteller weiß seit Monaten von Verletzung und wartet; EV scheitert. - **Zu weit formulierter Tenor:** Gericht lehnt ab oder schränkt erheblich ein; Kosten des Antragstellers. - **Falsches Gericht:** Örtliche Zuständigkeit fehlt; EV abgewiesen. - **Eidesstattliche Versicherung unvollständig:** Keine Angabe zur Erstkenntnis; Verfügungsgrund nicht glaubhaft gemacht. - **Kein Schutzrechtsnachweis beigefügt:** Registerauszug fehlt; EV zurückgestellt. ## Output-Module - **Antragsschriftsatz-Vorlage:** Rubrum, Antrag mit Ordnungsmittelandrohung, Begründung, Anlagen. - **Eidesstattliche Versicherung:** Muster mit Erstkenntnis-Angabe. - **Glaubhaftmachungs-Checkliste:** Schutzrecht, Verletzung, Dringlichkeit, Beweismittel. - **Tenor-Formulierungs-Beispiele:** Marke, Patent, UWG mit Mustertexten. ## Quellenregel - [§ 935 ZPO – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/ZPO/935.html) - [§ 14 MarkenG – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html) - [§ 139 PatG – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/PatG/139.html) - [§ 8 UWG – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UWG/8.html) - Rechtsprechung zur Dringlichkeitsfrist: openjur.de, bgh.de; Gericht und Datum immer angeben. - Keine BeckRS-Blindzitate. ## Anschluss-Skills - `evvollzug-neu-001` – Vollziehung der EV - `evvollzug-neu-008` – Schutzschrift (Gegenseite) - `schutzschrift-eilverfuegung` – Schutzschrift-Entwurf - `verletzungs-triage` – Erstentscheidung bei IP-Verletzung