--- name: gewr-geschaeftsgeheimnisgesetz description: "Geschäftsgeheimnisschutz nach GeschGehG: Schutzvoraussetzungen, angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, Verletzungshandlungen, Unterlassung, Schadensersatz und einstweiliger Rechtsschutz. Abgrenzung zu UWG und Strafrecht im Gewerblicher Rechtsschutz." --- # GewR: Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) – Spezial ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Zweck und Mandatsbezug Behandelt den **Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG** (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, in Kraft seit 26.04.2019) als eigenständigen Rechtsbaustein im gewerblichen Rechtsschutz. Das GeschGehG hat die frühere Rechtslage nach §§ 17–19 UWG a.F. abgelöst und neue Anforderungen an den Schutz eingeführt – insbesondere die Pflicht zu „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen". Mandatsbezug: Mitarbeiter verlässt Unternehmen und nimmt Kundendaten mit; Wettbewerber hat Zugang zu Produktionsrezepturen erlangt; Auftragnehmer nutzt vertrauliche Konstruktionszeichnungen ohne Erlaubnis. Oder: Unternehmen erhält Abmahnung wegen angeblicher GeschGehG-Verletzung. ## Rechtlicher Rahmen ### Zentrale Normen - **§ 2 GeschGehG** – Definition des Geschäftsgeheimnisses: Information, die (1) geheim ist, (2) kommerziellen Wert hat und (3) angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen unterliegt. - **§ 3 GeschGehG** – Erlaubte Handlungen; kein Schutz für eigenständig entwickelte Informationen, Reverse Engineering unter Voraussetzungen. - **§ 4 GeschGehG** – Verbotene Handlungen: unbefugter Erwerb, Nutzung, Offenlegung. - **§ 5 GeschGehG** – Ausnahmen: Aufdeckung von Rechtsverstoß (Whistleblower), Ausübung von Meinungsfreiheit. - **§ 6 GeschGehG** – Unterlassungsanspruch. - **§ 10 GeschGehG** – Schadensersatz. - **§ 20 GeschGehG** – Straf- und Bußgeldvorschriften. - **Richtlinie (EU) 2016/943** – Trade Secrets Directive; Grundlage des GeschGehG. ### Schutzvoraussetzungen nach § 2 Nr. 1 GeschGehG | Element | Inhalt | Prüfpunkt | |---|---|---| | Geheimheit | Information nicht allgemein bekannt oder leicht zugänglich | Marktwissen, Fachpublikation, offene Quellen? | | Kommerzieller Wert | Wirtschaftlicher Wert der Geheimhaltung | Wettbewerbsvorteil? Lizenzierbar? | | Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen | Aktive Schritte des Inhabers | NDA, Zugangsbeschränkung, Verschlüsselung, Schulung | ## Kaltstart in 5 Fragen 1. **Informationsart:** Was soll geschützt werden? Kundenliste, Rezeptur, Quellcode, Konstruktionszeichnung, Geschäftsstrategie? 2. **Geheimhaltungsmaßnahmen:** Welche Maßnahmen wurden ergriffen? NDA, IT-Zugangsschutz, physischer Zugangsschutz, Mitarbeiterschulung? 3. **Verletzungshandlung:** Was hat der Verletzer getan? Entwendet, weitergegeben, genutzt? 4. **Beziehung zum Verletzer:** Ehemaliger Mitarbeiter, Auftragnehmer, Wettbewerber, Einbrecher? 5. **Output:** Unterlassungsantrag (EV), Schadensersatz-Memo, Checkliste Geheimhaltungsmaßnahmen oder Abmahnung? ## Prüfprogramm ### Schritt 1 – Schutzfähigkeit prüfen **Geheimheit:** - Information nicht in Fachzeitschriften, Patentschriften oder im Internet verfügbar? - Kein „allgemeines Branchenwissen" der Mitarbeiter? - Nicht durch Reverse Engineering einfach gewinnbar (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG)? **Kommerzieller Wert:** - Unternehmen spart Kosten/erzielt Erlöse durch Geheimhaltung? - Lizenzierungspotential vorhanden? - Wettbewerber würde profitieren? **Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen (critical!):** - **Vertragliche Maßnahmen:** NDA mit Mitarbeitern und Vertragspartnern; Vertraulichkeitsklauseln. - **Technische Maßnahmen:** Passwortschutz, Verschlüsselung, Zugriffsberechtigungen. - **Organisatorische Maßnahmen:** Need-to-know-Prinzip, Schulungen, Kennzeichnung als „vertraulich". - **Physische Maßnahmen:** Abgesicherter Serverraum, verschlossene Schränke. - Fehlen angemessener Maßnahmen: **Kein Schutz nach § 2 GeschGehG** – auch wenn Information wertvoll war. ### Schritt 2 – Verletzungshandlung nach § 4 GeschGehG **Verbotener Erwerb (§ 4 Abs. 1 GeschGehG):** - Unbefugter Zugriff auf Computer, Dateien, Räumlichkeiten. - Mitnahme von Unterlagen ohne Erlaubnis. **Verbotene Nutzung/Offenlegung (§ 4 Abs. 2 GeschGehG):** - Nutzung in neuem Unternehmen; Weitergabe an Wettbewerber. - Auch: Drittperson, die weiß, dass Information unerlaubt erlangt wurde (§ 4 Abs. 3 GeschGehG). **Ausnahmen prüfen (§ 5 GeschGehG):** - Whistleblowing zur Aufdeckung von Rechtsverstoß: schutzlos. - Meinungsfreiheit, Pressefreiheit: Interessenabwägung. - Ausübung gesetzlicher Rechte (z.B. Betriebsratsinformationsrecht). ### Schritt 3 – Einstweilige Verfügung - Verfügungsanspruch: §§ 6 ff. GeschGehG (Unterlassung, Herausgabe). - Verfügungsgrund: Dringlichkeit, drohende irreversible Offenbarung. - Glaubhaftmachung: Nachweis der Schutzvoraussetzungen + Verletzungshandlung + Geheimhaltungsmaßnahmen. - Besonderheit: § 16 GeschGehG – Vertraulichkeitsschutz im Verfahren; Gericht kann Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit führen. ### Schritt 4 – Schadensersatz und Herausgabe - § 10 GeschGehG: Schadensersatz bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung. - Berechnungsmethoden: Tatsächlicher Schaden, entgangener Gewinn, Lizenzanalogie. - § 7 GeschGehG: Herausgabe des Verletzergewinns. - § 8 GeschGehG: Vernichtung und Rückruf der verletzenden Produkte. ### Schritt 5 – Arbeitnehmer-Sonderfall - Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: §§ 74 ff. HGB; muss gesondert vereinbart sein. - Mitnahme von Arbeitgeberunterlagen: § 4 Abs. 1 GeschGehG; aber: eigene Notizen, Erfahrungswissen zulässig. - Abgrenzung: „persönliches berufliches Wissen" vs. konkrete Unternehmensgeheimnisse. - Strafrecht: § 20 GeschGehG; parallel zu zivilrechtlichen Ansprüchen. ## Typische Fallen - **Fehlende Geheimhaltungsmaßnahmen:** Kein NDA, keine Zugangsbeschränkung → kein GeschGehG-Schutz trotz wertvoller Information. - **Information war öffentlich:** Patentschrift, Fachpublikation, offene Quellen → Geheimheit fehlt. - **Whistleblower-Ausnahme übersehen:** Mitarbeiter hat Rechtsverstoß aufgedeckt; kein Anspruch. - **Verjährung:** Ansprüche nach § 9 GeschGehG verjähren in 3 Jahren (§ 195 BGB); Fristbeginn beachten. - **Verwechslung mit Strafrecht:** GeschGehG und § 20 GeschGehG gelten nebeneinander; Strafanzeige ≠ Abmahnung. ## Output-Module - **Schutzfähigkeits-Checkliste:** Geheimheit, kommerzieller Wert, Geheimhaltungsmaßnahmen. - **Maßnahmen-Audit:** Vorhandene vs. empfohlene Geheimhaltungsmaßnahmen. - **EV-Antrag-Skizze:** Verfügungsanspruch §§ 6 ff. GeschGehG, Glaubhaftmachungspaket. - **Abmahnung Muster GeschGehG:** Verletzungshandlung, Anspruchsgrundlage, Unterlassungsaufforderung. ## Anschluss-Skills - `gewr-einstweilige-verfuegung-eilverfahren-spezial` – EV-Antrag - `verletzungs-triage` – Erstentscheidung - `unterlassungsverlangen` – Unterlassungserklärung - `spezial-rechtsschutz-tatbestand-beweis-und-belege` – Tatbestand und Beweis