--- name: rechtsschutz-review-sonderfall-source-red-team-korrektur description: "Tatbestand, Beweis und Belegaufbau im gewerblichen Rechtsschutz: Wie IP-Verletzungen tatbestandsmäßig erfasst, Beweise gesichert und Belege für Abmahnung, EV und Klage aufbereitet werden. Checklisten für Marke, Patent, UWG und Urheberrecht im Gewerblicher Rechtsschutz." --- # Spezial: Tatbestand, Beweis und Belegaufbau im IP-Recht ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Zweck und Mandatsbezug Behandelt die **tatbestandsmäßige Erfassung und Beweissicherung** bei IP-Verletzungen – die Grundlage für jede Abmahnung, jeden EV-Antrag und jede Klage. Wer gut belegt, gewinnt; wer Tatbestandsmerkmale nicht präzise erfasst, riskiert Zurückweisung des Antrags, Kostenfolgen und Verlust des Verfahrens. Mandatsbezug: Anwalt hat Mandantenhinweis auf Verletzung; muss jetzt strukturiert den Tatbestand erfassen und Beweise sichern. Oder: EV-Antrag wird vorbereitet; Glaubhaftmachungspaket muss vollständig sein. ## Grundstruktur: Tatbestand im IP-Recht ### Allgemeines Prüfungsschema Jede IP-Verletzung folgt demselben Grundschema: 1. **Schutzrecht:** Besteht, ist valide, gehört dem Antragsteller. 2. **Verletzungshandlung:** Tatbestandsmäßige Handlung des Verletzers. 3. **Keine Einwilligung / Lizenz:** Handlung ohne Erlaubnis des Schutzrechtsinhabers. 4. **Zurechnung:** Täterschaft oder Teilnahme des Verletzers. 5. **Kein Rechtfertigungsgrund:** Keine Erschöpfung, kein Schranken, keine Ausnahme. ## Tatbestandschecklisten nach Rechtsgebiet ### Markenrecht – § 14 Abs. 2 MarkenG **Schutzrecht:** - [ ] Marke eingetragen beim DPMA/EUIPO? Registerauszug mit aktuellem Datum? - [ ] Anmelder = Kläger/Antragsteller oder exklusiver Lizenznehmer mit Klagerecht? - [ ] Schutzdauer nicht abgelaufen? Jahresgebühren/Verlängerungsgebühren bezahlt? - [ ] Keine Löschungsklage anhängig? **Verletzungshandlung:** - [ ] Zeichen des Verletzers identifiziert (Screenshot, Produktphoto, Werbematerial)? - [ ] Verletzungshandlung nach § 14 Abs. 3 MarkenG (Anbringen, Anbieten, Einführen...)? - [ ] Benutzt im geschäftlichen Verkehr (nicht privat)? - [ ] Benutzt für Waren/Dienstleistungen (nicht dekorativ)? **Ähnlichkeit:** - [ ] Zeichenähnlichkeit (schriftbildlich, klanglich, begrifflich)? - [ ] Warenähnlichkeit (Canon-Kriterien)? - [ ] Verwechslungsgefahr im Rahmen der Gesamtabwägung? ### Patentrecht – § 9 PatG **Schutzrecht:** - [ ] Patent eingetragen, Patentschrift mit Ansprüchen vorhanden? - [ ] Patent noch in Kraft? Jahresgebühren bezahlt? - [ ] Kein Einspruchsverfahren oder Nichtigkeitsklage mit aufschiebender Wirkung? - [ ] Kläger ist Inhaber oder exklusiver Lizenznehmer? **Verletzungshandlung:** - [ ] Alle Merkmale des Hauptanspruchs im Verletzungsobjekt? - [ ] Wortsinngemäß oder äquivalent? - [ ] Verletzungshandlung nach § 9 PatG: Herstellen, Anbieten, in Verkehr bringen, Gebrauchen, Einführen? - [ ] Im Inland (Deutschland) oder im Schutzland (EP-Patent)? **Kein Rechtfertigungsgrund:** - [ ] Kein Vorbenutzungsrecht (§ 12 PatG)? - [ ] Keine Forschungsausnahme (§ 11 Nr. 2 PatG)? - [ ] Keine Erschöpfung (§ 10a PatG)? ### UWG – §§ 3, 5, 8 UWG **Anspruchsberechtigung:** - [ ] Mitbewerbereigenschaft: Mandant und Verletzer stehen in Wettbewerbsverhältnis? - [ ] Oder: Klageberechtigter Verband (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG)? **Verletzungshandlung:** - [ ] Geschäftliche Handlung des Verletzers (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG)? - [ ] Tatbestand: Irreführung (§ 5), Unterlassen (§ 5a), Rechtsbruch (§ 3a), Nachahmung (§ 4 Nr. 3)? - [ ] Spürbarkeit (§ 3 Abs. 1 UWG)? **Verletzungsbeleg:** - [ ] Screenshot mit vollständiger URL, sichtbares Datum? - [ ] Testkauf mit Beleg? - [ ] Werbematerial (Flyer, Katalog, E-Mail)? ### Urheberrecht – §§ 97, 97a UrhG **Schutzrecht:** - [ ] Werkart: Text, Musik, Bild, Software, Film, Datenbankwerk? - [ ] Schöpfungshöhe ausreichend (§ 2 Abs. 2 UrhG)? - [ ] Urheber = Kläger oder Lizenznehmer mit Klagerecht? - [ ] Schutzdauer: 70 Jahre p.m.a. (§ 64 UrhG) noch nicht abgelaufen? **Verletzungshandlung:** - [ ] Konkrete Verletzungshandlung: § 16 (Vervielfältigung), § 17 (Verbreitung), § 19a (Zugänglichmachung)? - [ ] Ohne Einwilligung oder gesetzliche Schranke (§§ 44a ff. UrhG)? - [ ] Nachweis der Identität oder substantiellen Ähnlichkeit? ## Beweissicherung: Technisches Vorgehen ### Screenshots als Beweismittel - [ ] Vollständige URL in der Adressleiste sichtbar. - [ ] Datum und Uhrzeit durch Betriebssystemuhr oder manuelle Notiz dokumentiert. - [ ] Metadaten (EXIF) des Screenshots erhalten (nicht bearbeitet). - [ ] Alternativ: Wayback Machine (archive.org) für zeitgestempelte Kopie. - [ ] Bei Online-Shop: Screenshot des Angebots + Bestellseite. ### Testkauf - [ ] Kaufbeleg / Quittung mit Datum, Verkäufer, Warenbezeichnung. - [ ] Produkt selbst aufbewahren (Beweismittel für Gericht). - [ ] Fotodokumentation des Produkts: Markierung, Verpackung, Produktbeschreibung. ### Eidesstattliche Versicherung - [ ] Datum der Erstkenntnis. - [ ] Wie die Verletzung entdeckt wurde. - [ ] Zusammenfassung der Tatsachen des Verletzungsvorgangs. - [ ] Bestätigung der Richtigkeit aller Anlagen. ## Belegpaket für EV-Antrag (Checkliste) | Beleg | Zweck | Status | |---|---|---| | Registerauszug DPMA/EUIPO | Schutzrecht valide | [ ] | | Screenshot Verletzung + URL + Datum | Verletzungshandlung belegt | [ ] | | Eidesstattliche Versicherung | Glaubhaftmachung § 920 ZPO | [ ] | | Testkauf mit Beleg (falls zutreffend) | Beweis Verletzungsprodukt | [ ] | | Abmahnschreiben (falls vorhanden) | Reaktion der Gegenseite | [ ] | | Vollstreckbare Ausfertigung EV (nach Erlass) | Vollzug § 929 ZPO | [ ] | ## Quellenregel - [§ 14 MarkenG – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html) - [§ 9 PatG – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/PatG/9.html) - [§ 97 UrhG – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html) - [§ 8 UWG – dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UWG/8.html) - Rechtsprechung zur Glaubhaftmachung: BGH auf [bgh.de](https://www.bundesgerichtshof.de); keine BeckRS-Blindzitate. ## Anschluss-Skills - `spezial-klausel-beweislast-und-darlegungslast` – Beweislastverteilung - `gewr-einstweilige-verfuegung-eilverfahren-spezial` – EV-Antrag - `verletzungs-triage` – Erstentscheidung IP-Verletzung - `spezial-freedom-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine` – Schriftsatz-Bausteine