--- name: streitwert-igr-berechnen description: "Anwalt muss Streitwert für IP-Verletzungsklage oder einstweilige Verfuegung im gewerblichen Rechtsschutz festlegen. Streitwertbemessung MarkenG PatG UWG UrhG. Prüfraster: Senatspraxis OLG Hamburg LG Frankfurt LG Muenchen I LG Duesseldorf wirtschaftlicher Wert des Schutzrechts Marktstaerke Eilverf..." --- # Streitwert im Gewerblichen Rechtsschutz berechnen ## Arbeitsbereich Anwalt muss Streitwert für IP-Verletzungsklage oder einstweilige Verfuegung im gewerblichen Rechtsschutz festlegen. Streitwertbemessung MarkenG PatG UWG UrhG. Prüfraster: Senatspraxis OLG Hamburg LG Frankfurt LG Muenchen I LG Duesseldorf wirtschaftlicher Wert des Schutzrechts Marktstaerke Eilverfuegungs-Reduktion Streitgegenstand Streitwertherabsetzung § 51 GKG § 12 UWG. Output: Streitwertbegründung und Kostenberechnung. Abgrenzung zu mandat-triage-gewerblicher-rechtsschutz (Ersteinschaetzung) und verletzungs-triage. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Eingaben - Schutzrecht (Marke Patent Design Geschmacksmuster Urheber Sortenschutz) - Wirtschaftliche Bedeutung (Umsatz Marktanteil Branchenstellung) - Verletzungs-Charakter (Umfang Dauer schuldhaft Eile) - Klage-Anträge (Unterlassung Auskunft Schadensersatz Vernichtung Rückruf) - Eilverfahren oder Hauptsache - Sitz der Parteien - Bisherige Korrespondenz ## Schritt 1 — Wert des Schutzrechts ### Marke § 51 GKG - **Aufbau-Investitionen** und Marketing-Aufwendungen - **Marktstellung** der Marke - **Lizenz-Einkünfte** wenn vorhanden - **Wettbewerbsschutz** Bedeutung in der Branche - Typische Spannweite EUR 50000 bis EUR 1000000 ### Patent - **Branchenüblicher Lizenzsatz** mal jährlicher Umsatz mal verbleibende Laufzeit - **Forschungs- und Entwicklungs-Kosten** - **Marktbedeutung** in der Branche - Typisch hoher Wert — sechs- bis siebenstellig ### Design / Gebrauchsmuster - Geringerer Wert typisch — EUR 25000 bis EUR 500000 - Hängt von Umsatz mit dem geschützten Design ab ### Urheber - **Wert des Werks** und seines Umsatz-Potenzials - Bei Filesharing EUR 1000 nach § 97a Abs. 3 UrhG bei Verbrauchern Standard - Bei gewerblicher Verwendung deutlich höher ### UWG-Unterlassungsklage - **Wirtschaftliches Interesse** des Verletzten - Typischer Streitwert EUR 30000 bis EUR 200000 je nach Schwere - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Schritt 2 — Eilverfahren-Reduktion - Allgemein: **etwa ein Drittel bis Halb** des Hauptsachewerts - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Begründung: vorläufige Sicherung - Bei Klage in der Hauptsache Streitwert hoch — nach Vergleich auch hoch - Bei Reduktion Wert der Begründungs-Schritte einkalkulieren ## Schritt 3 — Streitwertherabsetzung § 51 Abs. 5 GKG / § 12 UWG ### Bei UWG-Verfahren § 12 UWG - Auf Antrag bei wirtschaftlich-existenzbedrohlicher Belastung - **Streitwertbegünstigung** auf Antrag — Anwalt muss Antrag stellen - Anwendung bei kleinem / mittelständischem Verletzer ### Bei GRUR § 51 Abs. 5 GKG - Vergleichbare Norm ## Schritt 4 — Kumulation verschiedener Klage-Anträge - **Unterlassung** Hauptantrag — höchster Wert - **Auskunft** typisch 10 Prozent des Unterlassungs-Werts - **Vernichtung** vergleichbar oder geringer - **Rückruf** vergleichbar - **Schadensersatz** konkrete Forderung - Kumulative Wertfestsetzung bei mehreren Anträgen mit § 39 GKG - Senatspraxis kann unterschiedlich sein — typisch nicht alle einzelnen Werte addiert ## Schritt 5 — Senatspraxis-Tabelle (typisch) ### LG Hamburg / OLG Hamburg - Marke: gerne hoher Streitwert bei bekannten Marken EUR 100000+ - UWG: typisch EUR 30000 bis 100000 - Lizenz-Streit: nach Lizenz-Wert ### LG Frankfurt / OLG Frankfurt - Marke: konservativer als Hamburg - Wettbewerb: typisch EUR 25000 bis 100000 ### LG München I / OLG München - Patent-Streit häufig EUR 250000 bis Millionen - Design: konservativ ### LG Düsseldorf / OLG Düsseldorf - **Patent-Senat-Praxis** zentral - Patent typisch sechs- bis siebenstellig - Wettbewerb mittlere Spannweite ## Schritt 6 — Berufungs- und Revisions-Streitwert - **Berufung** Streitwert des Berufungs-Antrags § 47 GKG - **Revision** nur bei Streitwert über EUR 20000 zugelassen (§ 26 EGZPO) oder bei rechtlich relevanter Frage - **Nichtzulassungsbeschwerde** OLG-Streitwert plus EUR 20000 ## Schritt 7 — Sicherheitsleistung ### § 709 ZPO (Hauptsache) - Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung - Höhe typisch 110 oder 120 Prozent des Vollstreckungs-Volumens ### § 940 ZPO (Einstweilige Verfügung) - Sicherheitsleistung zur Schadensabsicherung - Höhe ermessen — meist Bruchteil des Hauptsache-Volumens ## Schritt 8 — Strategische Aspekte | Konstellation | Strategie | |---|---| | Verletzer klein — Streitwert begünstigt | § 12 UWG Antrag stellen | | Hauptsache nach EV | Wertabgleich — keine Bevorzugung wegen frühere EV | | Mehrere Verletzungs-Akte | Einheitlicher Streitwert oder einzeln? | | Streit über Anwaltskosten | Streitwert beeinflusst Gebühren | | EuGVVO Vollstreckung im Ausland | Streitwert im Heimatstaat klar machen | ## Schritt 9 — Praktische Schritte 1. Schutzrecht-Wert kalkulieren (Lizenz-Analogie Marketing-Aufwand Marktstellung) 2. Verletzungs-Umfang dokumentieren 3. Verfahrensart wählen Eile vs. Hauptsache 4. Senat-Wahl bei Konkurrenzzuständigkeit (Gerichtsstands-Auswahl strategisch) 5. § 12 UWG Antrag prüfen wenn Verletzer-Existenz gefährdet ## Ausgabe - `streitwert-bewertung.md` mit Berechnungsschritten - Tabelle für die einzelnen Anträge - Begründung gegenüber Gericht für gewählten Streitwert - Vergleichs-Werte aus aktuellen Senatsentscheidungen - Bei § 12 UWG-Antrag: Begründung mit Bilanzen Umsatz ## Quellen - GKG §§ 39 47 48 51 - UWG § 12 - ZPO §§ 709 940 - EGZPO § 26 - BGH I. Zivilsenat (GRUR-Sachen) - GRUR / GRUR-RR Senatsentscheidungen - Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG - Köhler/Feddersen UWG - Ingerl/Rohnke MarkenG - Benkard PatG ## Triage-Fragen bei Streitwert-Berechnung Bevor der Streitwert festgesetzt wird, klaere: 1. Handelt es sich um ein UWG-Verfahren (§ 12 II UWG — Antragsgebundenheit), Markenrecht oder Patentrecht? 2. Wird einstweiliger Rechtsschutz (Gegenstandswert = 50-100 % des Hauptsachewerts) oder Hauptsacheklage beantragt? 3. Welchen wirtschaftlichen Wert hat das Unterlassungsbegehren — Umsatz des Verletzers, Bedeutung der Marke/des Patents? 4. Gibt es Vergleichswerte aus OLG-Beschluessen für aehnliche Faelle (GRUR-RR, WRP)? ## Aktuelle Rechtsprechung > Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. > Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. > Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Audit-Hinweis (27.05.2026) Im Halluzinations-Audit 2026-05-27 wurden in diesem Skill folgende Aktenzeichen geprueft und korrigiert: - BGH I ZR 20/07 (NOT_FOUND: Aktenzeichen nicht in dejure nachweisbar): ersetzt durch verifizierte Entscheidung BGH X ZR 171/12 vom 13.11.2013 (Einkaufskuehltasche), GRUR 2014, 206 (Quelle: dejure.org/2013,31771)