--- name: verletzungs-triage description: "Mandant sieht IP-Verletzung oder hat Verletzungsschreiben erhalten und fragt: Was ist zu tun? Verletzungs-Triage gewerblicher Rechtsschutz. Prüfraster: Marke § 14 MarkenG Patent § 9 PatG Urheber § 97 UrhG Wettbewerb § 8 UWG Entscheidungsempfehlung Ignorieren/informelles Schreiben/Abmahnung/eV/Kla..." --- # Verletzungs-Triage ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Verletzungs Triage** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Gewerblicher Rechtsschutz** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Arbeitsbereich Mandant sieht IP-Verletzung oder hat Verletzungsschreiben erhalten und fragt: Was ist zu tun? Verletzungs-Triage gewerblicher Rechtsschutz. Prüfraster: Marke § 14 MarkenG Patent § 9 PatG Urheber § 97 UrhG Wettbewerb § 8 UWG Entscheidungsempfehlung Ignorieren/informelles Schreiben/Abmahnung/eV/Klage. Output: Entscheidungs-Memo mit Empfehlung und naechstem Schritt. Abgrenzung zu unterlassungsverlangen (Abmahnung selbst) und mandat-triage-gewerblicher-rechtsschutz. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Eingaben - Beschreibung der möglichen Verletzungshandlung (mit Beweismitteln: URLs, Screenshots, Produktbeschreibungen, Werbematerial) - Art des eigenen Schutzrechts (falls bekannt: Registernummer) - Identität der gegnerischen Partei (falls bekannt) - Kommerzieller Kontext (Wettbewerber, Trittbrettfahrer, gutgläubiger Dritter) - Zeitpunkt der Entdeckung - Marktsituation (Marktanteile, wirtschaftlicher Schaden schätzungsweise) ## Ablauf ### 1. Rechtsgrundlage identifizieren Zunächst bestimmen, welches Recht verletzt sein könnte: #### Markenrecht (§ 14 MarkenG) **Verletzungsformen:** - § 14 Abs. 2 Nr. 1: Doppelidentität (identisches Zeichen + identische Waren/DL) - § 14 Abs. 2 Nr. 2: Verwechslungsgefahr (ähnliches Zeichen + ähnliche Waren/DL) - § 14 Abs. 2 Nr. 3: Bekannte Marke, Rufausnutzung/-beeinträchtigung **Checkliste Markenrechtsverletzung:** - [ ] Handelt der Verletzer im geschäftlichen Verkehr? - [ ] Benutzt er das Zeichen für Waren oder Dienstleistungen? - [ ] Fehlt die Zustimmung des Markeninhabers? - [ ] Ist die Marke schutzfähig und nicht durch Einreden (Benutzungsschonfrist § 26 MarkenG, Verfalls § 53 MarkenG) gefährdet? - [ ] Greift keine Schranke (§§ 20–26 MarkenG: beschreibende Benutzung, rein dekorative Benutzung)? Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. #### Patentrecht (§ 9 PatG) **Verletzungshandlungen:** - § 9 Satz 2 Nr. 1: Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen des patentierten Erzeugnisses - § 9 Satz 2 Nr. 2: Anbieten/Liefern von Mitteln zur Benutzung der Erfindung (mittelbare Patentverletzung, § 10 PatG) - § 9 Satz 2 Nr. 3: Verfahrenspatentverletzung **Checkliste Patentverletzung:** - [ ] Patent in Kraft (Jahresgebühren, keine Nichtigerklärung)? - [ ] Alle Merkmale des Hauptanspruchs im Verletzungsgegenstand? - [ ] Äquivalenzprüfung erforderlich? (BGH – "Pemetrexed") - [ ] Schranken (§§ 11, 12 PatG: Privatbenutzung, Vorbenützungsrecht)? #### Urheberrecht (§ 97 Abs. 1 UrhG) **Verletzungshandlungen:** Vervielfältigung (§ 16), Verbreitung (§ 17), öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a), Bearbeitung ohne Zustimmung (§ 23). **Checkliste Urheberrechtsverletzung:** - [ ] Werk urheberrechtlich schutzfähig (§ 2 UrhG, persönliche geistige Schöpfung)? - [ ] Urheber/Rechteinhaber identifiziert? - [ ] Schutzfrist nicht abgelaufen (70 Jahre nach Tod des Urhebers, § 64 UrhG)? - [ ] Keine Schranke (§§ 44a ff. UrhG: Zitat, Karikaturl Parodik)? - [ ] Nachweis der Verletzung ausreichend (z. B. Hash-Vergleich bei Filesharing)? Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. #### Wettbewerbsrecht (§ 8 UWG) **Verletzungshandlungen:** Unlautere geschäftliche Handlungen gem. §§ 3 ff. UWG (Irreführung § 5, Anschwärzung § 4 Nr. 2, Imitation § 4 Nr. 3, vergleichende Werbung § 6, aggressive Praktiken § 4a, unzumutbare Belästigung § 7). **Checkliste UWG-Verstoß:** - [ ] Geschäftliche Handlung? - [ ] Unlauterkeit nachweisbar? - [ ] Mitbewerber, qualifizierte Einrichtung oder Verbraucherschutzverband anspruchsberechtigt (§ 8 Abs. 3 UWG)? - [ ] Besondere Gefahr des Leistungsschutzes nach § 4 Nr. 3 UWG (konkrete Nachahmung)? Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### 2. Schwere der Verletzung bewerten **Faktoren:** | Faktor | Erhöht Schwere | Vermindert Schwere | |---|---|---| | Kommerzieller Schaden | Konkreter Umsatzverlust nachweisbar | Kein messbarer Schaden | | Vorsatz | Bewusstes Kopieren, Wiederholungstäter | Gutgläubig, einmaliger Verstoß | | Reichweite | Bundesweite oder internationale Verbreitung | Lokal begrenzt | | Wettbewerbssituation | Direkter Wettbewerber | Randmarkt, kein direkter Wettbewerber | | Zeitkritizität | Weihnachtsgeschäft, Produkteinführung | Kein Zeitdruck | | Beweissituation | Klare Verletzung dokumentiert | Verletzung bestreitbar | ### 3. Handlungsoptionen | Option | Beschreibung | Geeignet wenn | |---|---|---| | **A) Ignorieren / Beobachten** | Aktenvermerk; Beobachtung; kein aktives Vorgehen | Geringfügig, kein kommerzieller Schaden, defensiver Mandant | | **B) Informelles Schreiben** | Freundliche Kontaktaufnahme ohne Anwaltsbrief; Aufforderung zur Unterlassung ohne Vertragsstrafe | Gutgläubiger Dritter; Erstkontakt sinnvoll; Beziehungserhalt | | **C) Abmahnung** | Förmliche Abmahnung mit modifizierter Unterlassungserklärung und Kostenerstattungsanspruch | Klare Verletzung; ausgewogene/offensive Strategie; Kostenerstattung gewünscht | | **D) Einstweilige Verfügung** | Antrag auf EV ohne vorherige Abmahnung (Dringlichkeit); oder nach fruchtlosem Fristablauf | Eilbedürftigkeit; drohende Messepräsenz; laufende Verletzung mit steigendem Schaden | | **E) Hauptsacheklage** | Klage auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft | Schwere Verletzung; Abmahnung erfolglos; hoher Streitwert; Grundsatzklärung | **Dringlichkeitsprüfung für einstweilige Verfügung:** - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - EV-Antrag muss schlüssig und mit eidesstattlichen Versicherungen gestützt sein - Vollziehungsfrist: EV muss innerhalb 1 Monat zugestellt werden (§ 929 Abs. 2 ZPO) ### 4. Strategische Einschätzung **Kostenrisiko:** Streitwert und voraussichtliche Kosten (beide Seiten) grob schätzen: - OLG-Verfahren Markenrecht: oft 5.000–30.000 € Anwaltskosten je Seite - LG-Hauptsacheklage Patent: oft 50.000–200.000 €+ je Seite - EV-Verfahren: i. d. R. günstiger, aber Abschlussschreiben folgt **Gegenmaßnahmen-Risiko:** - Kann Gegner Widerklage auf Nichtigkeit (Patent) oder Löschung (Marke) erheben? - Gegenseitige Verletzungsansprüche? - Reputationsrisiko bei öffentlichem Streit? ### 5. Empfehlung Durchsetzungsstrategie aus Kanzleiprofil anwenden und klare Empfehlung formulieren (A–E), mit Begründung und Vorbehalt für anwaltliche Letztentscheidung. ## Quellen und Zitierweise Zitierweise nach `../references/zitierweise.md`. **Normen:** §§ 14, 15 MarkenG; §§ 9, 10, 139 PatG; §§ 97, 97a UrhG; §§ 3, 8 UWG; §§ 935–945 ZPO (EV); § 256 ZPO (NFL). **Leitentscheidungen:** - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert. - Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 43. Aufl. 2025, § 8 Rn. 1.100 ff. - Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 345 ff. - Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl. 2022, § 97 Rn. 10 ff. - Schricker/Löwenheim, UrhG, 6. Aufl. 2020, § 97 Rn. 42 ff. ## Risiken / typische Fehler - **EV-Dringlichkeit verpassen:** Frist von 1 Monat ab Kenntnis läuft schnell ab; sofort nach Entdeckung handeln. - **Beweis nicht sichern:** Screenshots, archivierte Webseiten (Wayback Machine, web.archive.org), notarielle Protokolle sofort nach Entdeckung anfertigen; Beweise könnten sonst verschwinden. - **Gegenangriff nicht einkalkulieren:** Besonders bei Patentverfahren besteht erhebliches Nichtigkeitsrisiko; bei Marken Löschungsantrag möglich. - **Missbrauchsrisiko § 8c UWG:** Serielle Abmahnungen mit primärem Gebührenerzielungszweck sind missbräuchlich; anwaltliche Prüfung des Gesamtbilds erforderlich. - **Verjährung beachten:** § 20 MarkenG (3 Jahre), § 141 PatG (3 Jahre), § 102 UrhG (3 Jahre), § 11 UWG (6 Monate ab Kenntnis / 3 Jahre absolut); `[Modellwissen – prüfen]`.