--- name: anwendungsbereich-berufliche-abweichende description: "GOÄ § 1 Anwendungsbereich berufliche Leistungen: prüft die einschlägigen Voraussetzungen, Dokumente, Risiken und Ausnahmen. Norm-/Quellenanker: GOÄ §§ 1-14 und Anlage, BGB Behandlungsvertrag §§ 630a ff., PKV/Beihilfe-Regelungen, Berufsrecht, aktuelle GOÄ-Reformhinweise im Goae Gebührenordnung Aer..." --- # GOÄ § 1 Anwendungsbereich berufliche Leistungen ## Arbeitsbereich GOÄ § 1 Anwendungsbereich berufliche Leistungen: prüft die einschlägigen Voraussetzungen, Dokumente, Risiken und Ausnahmen. Norm-/Quellenanker: GOÄ §§ 1-14 und Anlage, BGB Behandlungsvertrag §§ 630a ff., PKV/Beihilfe-Regelungen, Berufsrecht, aktuelle GOÄ-Reformhinweise. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: GOÄ § 1 Anwendungsbereich berufliche Leistungen - **Normen-/Quellenanker:** GOÄ, BGB-Behandlungsvertrag, ärztliches Berufsrecht, § 12 GOÄ-Rechnung, Analogbewertung, Honorarvereinbarung, Erstattung PKV/Beihilfe. - **Entscheidende Weiche:** Prüfe Leistungsinhalt, Ziffer, Steigerungsfaktor, Begründung, Auslagen, Wahlleistung, Schuldner, Erstattungsfähigkeit und Einwendungsfrist. ## Worum geht es konkret § 1 GOÄ definiert den Anwendungsbereich der Gebührenordnung für Ärzte: Berufliche Leistungen approbierter Ärzte gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern. GKV-Leistungen sind nicht von der GOÄ erfasst (EBM, § 87 SGB V). Abgrenzung: nichtärztliche Leistungen, IGel, Wahlleistungen Krankenhaus, telemedizinische Leistungen — alle haben ihre eigenen Spezialregeln, gehen aber im Grundsatz auf § 1 GOÄ zurück. ## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen - Erstellung einer Privatrechnung — Anwendungsbereich vorab klären. - Streit, ob eine Leistung überhaupt nach GOÄ abrechenbar ist (z. B. IGel, Wahlleistung, Gutachten). - Mandant ist nicht Privatversicherter, sondern Beihilfeberechtigter, Selbstzahler oder PKV-Patient. - Honoraranspruch zu einem Auslandsbehandlungsfall. Eingaben: - Approbationsstatus der Ärztin/des Arztes. - Patientenstatus (PKV, Beihilfe, GKV-Privatabrechnung, Selbstzahler, IGel). - Behandlungsumfang und -gegenstand. - Behandlungsvertrag (sofern schriftlich). - ggf. Wahlleistungsvereinbarung. ## Rechtlicher Rahmen - **§ 1 GOÄ:** Anwendungsbereich — berufliche Leistungen approbierter Ärzte. - **§ 1 Abs. 1 GOÄ:** Die GOÄ gilt für die Vergütung beruflicher Leistungen approbierter Ärzte, soweit nicht durch Bundesgesetz andere Regelungen bestehen. - **§ 2 GOÄ:** Abweichende Honorarvereinbarung — eng begrenzt zulässig. - **§ 87 SGB V:** EBM für GKV-Vertragsärzte. - **§§ 630a ff. BGB:** Behandlungsvertrag. - **§ 12 GOÄ:** Fälligkeit und Rechnungspflicht. - **Berufsordnung der Ärztekammern** (§ 12 MBO-Ä) — Verbot ungerechtfertigt hoher Liquidationen. - BGH staend. Rspr. zur Abgrenzung Heilbehandlung / Begutachtung / IGel. ## / Schritt für Schritt 1. **Approbation prüfen:** Approbationsurkunde Ärztin/Arzt vorhanden? Ohne Approbation kein GOÄ-Anwendungsbereich (Berufserlaubnis genügt im Einzelfall). 2. **Patientenstatus klären:** - PKV-Privatpatient: GOÄ-Anwendung vollumfänglich. - Beihilfeberechtigter: GOÄ + Beihilfeverordnung des Dienstherrn (Bund/Land). - GKV-Patient mit Privatbehandlung (z. B. IGel): GOÄ-Anwendung mit Hinweispflicht. - Selbstzahler: GOÄ-Anwendung. - Auslandsbehandlung: GOÄ-Anwendung nach deutschem Recht. 3. **Leistung klassifizieren:** - Heilbehandlung im engeren Sinn: GOÄ direkt. - Gutachten/Bescheinigung: GOÄ Abschnitt L (Sonderleistungen). - Wahlleistung Krankenhaus: GOÄ § 6a + Wahlleistungsvereinbarung. - Telemedizin: GOÄ + spezielle GOÄ-Ziffern (vom Anwender zu verifizieren — laufende Anpassungen). 4. **Abweichende Honorarvereinbarung:** § 2 GOÄ — nur in engen Grenzen zulässig. 5. **Schwellenwert/Höchstsatz:** § 5 GOÄ — Bemessung. 6. **Rechnungserstellung:** § 12 GOÄ — Fälligkeit erst nach formgerechter Rechnung. ## Trade-off-Matrix | Patientenstatus | GOÄ-Anwendung | Besonderheit | |---|---|---| | PKV-Vollprivatpatient | direkt | Erstattung nach Tarif | | Beihilfe-Berechtigter | direkt | Erstattungsgrenze Beihilfe + ggf. PKV | | GKV mit IGel | nur für IGel | schriftliche Aufklärung Pflicht | | GKV mit "Privatbehandlung" (Wunsch des Patienten) | direkt für Privatleistung | Hinweispflicht, dass GKV-Anspruch besteht | | Selbstzahler ohne Versicherung | direkt | besondere Hinweispflicht Kosten | | Auslandspatient | direkt nach deutschem Recht | Übersetzung Rechnung empfehlenswert | | Werksarzt mit Anstellungsverhältnis | nicht GOÄ | Arbeitsrechtsvergütung | ## Praxistipps - IGel-Aufklärung schriftlich, mit Kostenvoranschlag — sonst keine Anspruchsgrundlage gegen Patient. - Bei "Privatbehandlung" eines GKV-Patienten: schriftliche Erklärung des Patienten verlangen, dass er Privatleistung wünscht und Kostenpflicht akzeptiert. - Approbationsurkunde im Praxis-Stammbuch ablegen — bei Streit vorzeigbar. - Bei Auslandspatient Rechnung in deutscher Sprache mit englischer Kurzfassung; Bezahlung in EUR. - Wahlleistung Krankenhaus: § 17 KHEntgG i.V.m. § 6a GOÄ; Vereinbarung Wahlleistung notwendig. ## Mustertexte ### IGel-Aufklärung (Auszug) "Sehr geehrte:r [Patient:in], die von Ihnen gewünschte Leistung [Bezeichnung] ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Sie wird als Individuelle Gesundheitsleistung (IGel) abgerechnet. Die Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Geschätzte Kosten: [EUR brutto]. Bei Mehrbedarf werden Sie vor Durchführung erneut informiert. Bitte bestätigen Sie nachstehend, dass Sie die Privatbehandlung wünschen und die Kosten selbst tragen." ### Klarstellung Rechnung an Patient (Auszug) "Die berechnete Leistung [Ziffer] erfolgte als berufliche Leistung im Sinne des § 1 GOÄ. Sie sind als [PKV-Patient / Beihilfeberechtigter / Selbstzahler] Schuldner:in der Vergütung. Die Erstattung durch Ihre Versicherung obliegt Ihnen; wir leisten gerne unterstützend Auskunft." ## Typische Fehler - GOÄ-Rechnung an GKV-Patienten ohne explizite Privatbehandlung — Forderung nicht durchsetzbar. - IGel ohne schriftliche Aufklärung; § 630c BGB-Aufklärungspflicht verletzt — keine Vergütung. - Werksarztleistung wird nach GOÄ abgerechnet — Vergütung über Arbeitsvertrag, nicht GOÄ. - Bei Beihilfe wird Patient als Vollerstatter behandelt — Beihilfegrenze und PKV-Tarif beachten. - Auslandspatient wird in dortiger Sprache abgerechnet — Verständnisproblem, Anspruchsdurchsetzung erschwert. ## Quellen Stand 06/2026 - GOÄ §§ 1, 2, 5, 12 — Stand zur Berechnung im amtlichen Bundesgesetzblatt prüfen. - GOÄ-Reform 2024/2025 — vom Anwender zu verifizieren (laufende politische Anpassungen, ggf. neue Gebührenordnung). - BGB §§ 630a–630h. - KHEntgG § 17. - Berufsordnung Ärztekammer (MBO-Ä § 12). - BGH staend. Rspr. zur GOÄ-Anwendung. - PKV-Verband — Erstattungsleitlinien (informativ, nicht verbindlich).