--- name: grosskanzlei-ma-insolvenzreife description: "Freistehender Insolvenzreife- und StaRUG-Schwellencheck für M&A: Anwendungsfall im Kaufprozess oder Beratungsmandat muss geprüft werden ob Zielunternehmen oder Mandant nahe an Insolvenzantragspflicht ist. §§ 17-19 InsO Zahlungsunfähigkeit drohende Zahlungsunfähigkeit Überschuldung, § 1 StaRUG dro..." --- # Freistehender Insolvenzreife- und StaRUG-Schwellencheck ## Fachlicher Anker - **Normen:** §§ 3, §§ 76, §§ 105. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Fachkern: Freistehender Insolvenzreife- und StaRUG-Schwellencheck - **Normen-/Quellenanker:** GmbHG, AktG, HGB, UmwG, WpHG/MAR, GWB/FKVO, AWG/AWV, LMA-Finanzierung, Beirats-/Organregeln, SPA/SHA/Term-Sheet-Praxis. - **Entscheidende Weiche:** Dealphase, Mandantenrolle, CP/Consent, Haftung, Disclosure, Signing/Closing, Notar/Register, Beirat/Organ und Verhandlungstaktik trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Kernsachverhalt Im M&A-Kontext ist die Insolvenzreife-Prüfung in zwei Richtungen relevant: Einerseits als Due-Diligence-Instrument des Käufers, der sicherstellen muss, dass das Zielunternehmen bei Signing nicht bereits insolvenznah ist (andernfalls drohen MAC-Trigger, W&I-Ausschlüsse, Closing-Versagungen). Andererseits als Pflichtinstrument der Geschäftsleitung, die bei Eintritt von Insolvenzreife Antragspflichten hat und für masseschmälernde Zahlungen nach § 15b InsO haftet. Die drei Insolvenztatbestände — Zahlungsunfähigkeit (§ 17), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18) und Überschuldung (§ 19 InsO) — sind scharf zu trennen: Nur § 17 und § 19 begründen Antragspflichten, § 18 ist Voraussetzung für das StaRUG-Verfahren. ## Kaltstart-Rückfragen 1. Welcher Prüfungsanlass besteht — Buy/Sell-Side-DD, Board Paper, StaRUG-Frühwarnung, akutes Krisenmandat? 2. Liegen Bankkontoauszüge (aktuell), OPOS Kreditoren und Debitoren, Bilanz, BWA und Management Forecast vor? 3. Existieren Rangrücktritte, Patronatserklärungen, Stundungsvereinbarungen oder Sicherheiten, die Verbindlichkeiten rechtlich modifizieren? 4. Wurden bereits Zahlungsstockungen, Rücklastschriften, Vollstreckungsankündigungen oder Kreditkündigungen beobachtet? 5. Hat die Geschäftsleitung eine aktuelle Fortbestehensprognose? Auf welchen Annahmen beruht sie? 6. Sind stille Lasten (Pensionsverpflichtungen, Prozessrisiken, Gewährleistungsrückstellungen) in der Bilanz enthalten? 7. Welche Deal-Auswirkungen sind zu prüfen — MAC-Klausel, Ordinary-Course-Covenant, Closing Condition, W&I-Versicherung? 8. Welcher Zeithorizont gilt für die Prüfung — Stichtagsbetrachtung oder Prognose 24 Monate? - **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.) ## Rechtsgrundlagen ### Normtexte | Norm | Regelungsinhalt (Auszug) | |---|---| | § 17 InsO | Zahlungsunfähigkeit: Schuldner nicht in der Lage, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen; > 10 % Liquiditätslücke über 3 Wochen in der Regel anzunehmen | | § 18 InsO | Drohende Zahlungsunfähigkeit: voraussichtlich nicht in der Lage, Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu erfüllen; Prognosezeitraum für StaRUG: 24 Monate | | § 19 InsO | Überschuldung: Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht, außer bei positiver Fortbestehensprognose (zweistufige Prüfung) | | § 15a InsO | Antragspflicht: 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit; 6 Wochen bei Überschuldung; Pflicht des Geschäftsführers / Vorstands | | § 15b InsO | Zahlungsverbote nach Insolvenzreife; Haftung des Geschäftsführers / Vorstands; Direktanspruch des Insolvenzverwalters | | §§ 1–93 StaRUG | Vorinsolvenzlicher Restrukturierungsrahmen: setzt drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) voraus | | § 321a HGB | Berichtspflicht des Abschlussprüfers über bestandsgefährdende Risiken; Frühwarnpflicht | | §§ 91 Abs. 2 AktG; 43 GmbHG | Pflicht zur Einrichtung eines Überwachungssystems für bestandsgefährdende Risiken | ### Leitentscheidungen | Gericht | Az. | Datum | Leitsatz (kurz) | |---|---|---|---| | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren | | IDW S 11 | — | 2022 | Standard zur Beurteilung von Insolvenzeröffnungsgründen; Methodik Liquiditätsstatus, Überschuldungsstatus, Fortbestehensprognose | ## Prüfschema **Vorab:** Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm. | Schritt | Prüfungspunkt | Inhalt | Ergebnis | |---|---|---|---| | 1 | Datenqualität prüfen | Bankstände, OPOS, Forecast, Bilanz, stille Lasten, Finanzierungslinien, Patronate, Rangrücktritte vorhanden und aktuell? | Datenlücken-Liste | | 2 | Liquiditätsstatus erstellen | Aktuelle Liquidität aus Bankdaten; fällige Verbindlichkeiten aus OPOS; Deckungslücke berechnen | EUR [X] Deckungslücke | | 3 | 3-Wochen-Vorschau (§ 17 InsO) | Liegt Deckungslücke > 10 % der fälligen Verbindlichkeiten vor? → Ampel rot = Zahlungsunfähigkeit | § 17-Status: [ZU / nicht ZU] | | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren | | 5 | Überschuldungsstatus (§ 19 InsO) | Bilanz-Passiva > Aktiva zu Fortführungswerten? Stille Lasten, Rückstellungen aufdecken | Überschuldung: [Ja / Nein] | | 6 | Fortbestehensprognose (§ 19 InsO) | Überwiegende Wahrscheinlichkeit des Fortbestehens über 12 Monate? Finanzierungszusagen, Auftragsbestand, Geschäftsplan | Prognose: [positiv / negativ] | | 7 | Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) | Prognose 24 Monate: werden Verbindlichkeiten voraussichtlich nicht erfüllt werden können? StaRUG-Schwelle? | § 18-Status: [DZU / nicht DZU] | | 8 | Antragspflicht bewerten (§ 15a InsO) | Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne positive Prognose? → Frist läuft; Geschäftsleitung informieren | Fristbeginn: [Datum] | | 9 | Zahlungsverbot (§ 15b InsO) | Welche Zahlungen wurden seit Insolvenzreife geleistet? Rückforderungsrisiko des Insolvenzverwalters? | Zahlungsprotokoll | | 10 | StaRUG-Eignung prüfen | § 18 InsO liegt vor; Hauptverwaltung in Deutschland (COMI); Planbetroffene identifizierbar? | StaRUG: [geeignet / nicht geeignet] | | 11 | Deal-Auswirkungen bewerten | MAC-Trigger; Ordinary-Course-Covenant-Verletzung; Closing-Condition-Gefährdung; W&I-Ausschluss | Deal Impact Memo | | 12 | W&I-Versicherung prüfen | Enthält W&I-Police Ausschlüsse für Insolvenzreife, MAC oder Zahlungsunfähigkeit? | W&I-Status | | 13 | Fragenliste an Stakeholder | Geschäftsleitung, CFO, Steuerberater, Hausbank, Insolvenzrechtsteam: konkrete Fragen mit Frist | Fragenliste | | 14 | Senior-Review-Gate | Insolvenzreife-Matrix an Senior Partner; Human-in-the-loop bei roter Ampel; Dokumentation | Freigabe erteilt | | 15 | Abschlussdokumentation | Deal-Karte aktualisieren; Board Paper-Version erstellen; Closing-Condition-Status setzen | Dokumentation fertig | ## Insolvenzreife-Matrix | Prüfung | Kriterium | Status | Kommentar | |---|---|---|---| | § 17 InsO — Zahlungsunfähigkeit | Deckungslücke > 10 % über 3 Wochen | Grün / Gelb / Rot | [Kommentar] | | § 18 InsO — Drohende ZU | Voraussichtliche Nichterfüllung 24 Monate | Grün / Gelb / Rot | [Kommentar] | | § 19 InsO — Überschuldung | Passiva > Aktiva; Fortbestehensprognose | Grün / Gelb / Rot | [Kommentar] | | § 15a InsO — Antragspflicht | Frist läuft? | Ja / Nein | [Datum] | | StaRUG-Eignung | § 18 InsO + COMI + Planbetroffene | Geeignet / Nicht geeignet | [Kommentar] | | MAC-Trigger | Vertragsdefinition MAC erfüllt? | Ja / Nein / Unklar | [Kommentar] | | W&I-Ausschluss | Insolvenzreife in Police ausgeschlossen? | Ja / Nein | [Kommentar] | ## Beweislast | Beweisthema | Beweislastträger | Beweismittel | |---|---|---| | Zahlungsunfähigkeit bei Antragspflicht-Verletzung | Insolvenzverwalter | Bankkontoauszüge, OPOS, Zahlungsrückstände | | Positive Fortbestehensprognose (§ 19 InsO) | Geschäftsleitung | Finanzplan, Auftragsbestand, Finanzierungszusagen (schriftlich) | | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren | | Masseschmälernde Zahlung (§ 15b InsO) | Insolvenzverwalter | Buchungsbelege, Zeitpunkt der Insolvenzreife, Vergleich ordentlicher Kaufmann | | MAC-Eintritt | Partei, die Vollzugsverweigerung geltend macht | Finanzberichte, Gutachten, Marktdaten | ## Fristen und Verjährung | Fristtyp | Dauer | Norm | Hinweis | |---|---|---|---| | Antragspflicht — Zahlungsunfähigkeit | 3 Wochen | § 15a Abs. 1 InsO | Absolute Frist; Strafbarkeit nach § 15a Abs. 4 InsO | | Antragspflicht — Überschuldung | 6 Wochen | § 15a Abs. 1 InsO | Bei positiver Fortbestehensprognose keine Pflicht | | § 15b-Haftung | 3 Jahre ab Kenntnis | §§ 195, 199 BGB | Insolvenzverwalter geltend machen | | StaRUG-Rahmen | 12–24 Monate | §§ 31, 33 StaRUG | Bei § 17 InsO kein StaRUG-Zugang mehr | | Insolvenzanfechtung | 1–10 Jahre je nach Tatbestand | §§ 130–134 InsO | Relevanz für pre-Closing-Zahlungen | ## Typische Gegenargumente | Argument | Erwiderung | |---|---| | Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren | | Rangrücktritt schriftlich vereinbart | Prüfen ob formwirksam; Zweckbindung; Vereinbarung muss alle Verbindlichkeiten mit Rang erfassen | | MAC-Klausel zu unbestimmt | Gerichtliche Auslegung der MAC-Definition; Verweis auf EBITDA-Schwellenwerte schärft Klausel | ## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden) Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige. | Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — Insolvenzreife im M-and-A-Kontext pruefen | Insolvenzreife-Pruefung nach Schema; Schriftsatz unten | | Variante A — Insolvenzreife klar Antragspflicht besteht | Direkt zu Antragspflicht-Skill; kein Gutachten noetig | | Variante B — Insolvenzreife noch nicht erreicht Sanierung moeglich | Sanierungs-Szenario nach StaRUG pruefen | | Variante C — Kreditgeber will Einblick in Lage | Bankengespraech-Dokumentation statt interner Pruefung | Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen. ## Schriftsatzbausteine ### Baustein 1 — Insolvenzreife-Memo an Geschäftsleitung (vertraulich) ``` VERTRAULICH — Anwaltliches Arbeitsdokument An: Geschäftsleitung [Firma] Von: [Kanzlei] Datum: [TT.MM.JJJJ] INSOLVENZREIFE-PRÜFUNG — ERSTE EINSCHÄTZUNG Wir haben auf Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen (Bankkontoauszug [Datum], OPOS Kreditoren [Datum], Bilanz [Stichtag]) eine erste Insolvenzreife-Prüfung durchgeführt. ERGEBNIS: § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit): AMPEL ROT Zum Stichtag [Datum] besteht eine Deckungslücke von EUR [X] (entspricht [Y] % der fälligen Verbindlichkeiten von EUR [Z]). Dies überschreitet die BGH-Schwelle von 10 %. Die Antragspflicht nach § 15a InsO könnte ausgelöst sein. § 19 InsO (Überschuldung): AMPEL GELB Bilanzielles Eigenkapital: EUR [X] (positiv). Stille Lasten (Pensionen EUR [Y]) nicht vollständig bewertet. Fortbestehensprognose: Finanzierungszusage Bank [Name] noch nicht bestätigt. DRINGLICHE MASSNAHMEN: 1. Liquiditätsprüfung durch Restrukturierungsberater bis [Datum]. 2. Finanzierungszusage Bank [Name] schriftlich bestätigen lassen bis [Datum]. 3. Entscheidung über StaRUG-Anzeige bis [Datum]. TODO: Insolvenzanwalt hinzuziehen. HINWEIS: Diese erste Einschätzung ersetzt keine finale insolvenzrechtliche Stellungnahme. Wir empfehlen die sofortige Hinzuziehung eines spezialisierten Insolvenzrechtsteams. ``` ### Baustein 2 — Deal Impact Memo (MAC-Klausel) ``` DEAL IMPACT MEMO — Insolvenzreife — Projekt [Deal-Code] Erstellt: [Datum] Autor: [Name] Insolvenzreife-Status: § 17 InsO — Zahlungsunfähigkeit MÖGLICH DEAL-AUSWIRKUNGEN: 1. MAC-Klausel (SPA Ziffer [X]): Definition: "[MAC-Definition aus SPA]". Einschätzung: Der festgestellte Liquiditätsrückgang von EUR [X] innerhalb von [Y] Wochen könnte als MAC-Ereignis zu werten sein. Endgültige Entscheidung erfordert Vergleich mit Ausgangszustand bei Signing (Anlage [X]). TODO [Partner] bis [Datum]: MAC-Analyse abschließen. 2. Closing Condition (SPA Ziffer [X]): Garantie der Zahlungsfähigkeit bei Closing. Bei Zahlungsunfähigkeit ist Closing Condition nicht erfüllt. Käufer kann Vollzug verweigern. 3. W&I-Versicherung: Police Ziffer [X] schließt Schäden aus, die auf Insolvenzreife beruhen. TODO [W&I-Owner] bis [Datum]: W&I-Broker über Situation informieren. 4. Ordinary-Course-Covenant: Geschäftsleitung darf ohne Käufer-Zustimmung keine außerordentlichen Zahlungen > EUR [X] leisten. § 15b InsO-Risiko ist unabhängig davon zu beachten. ``` --- vor Versand klaeren --- 1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung] 2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis] 3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf] Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten. Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten. ## Streitwert und Kosten | Schadensfall | Ansatz | Norm | |---|---|---| | § 15b-Haftung | Summe masseschmälernder Zahlungen | § 15b InsO; direkter Anspruch gegen Geschäftsführer | | Closing-Verweigerung wegen Insolvenzreife | Schadensersatz des Käufers bei unbegründeter Verweigerung | SPA-Freistellungsklausel; § 280 BGB | | MAC-Streit | Streitwert = Kaufpreis; international meist Schiedsverfahren | SPA-Schiedsklausel | | StaRUG-Beratungskosten | EUR 100.000–1 Mio. je nach Komplexität | Budgetplanung Geschäftsleitung | ## Strategische Empfehlung | Akteur | Empfehlung | |---|---| | Geschäftsleitung | Liquiditätsstatus wöchentlich schriftlich dokumentieren; Fortbestehensprognose zeitnah extern bestätigen lassen; Insolvenzrechtsteam frühzeitig einbinden | | Käufer (DD) | Insolvenzreife als Closing Condition absichern; MAC-Klausel mit konkreten Finanzschwellen schärfen; W&I-Ausschlüsse prüfen | | Berater | Insolvenzreife-Matrix niemals allein beurteilen; immer Insolvenzrechtsspezialist einbinden; Senior-Review-Gate obligatorisch | ## Anschluss-Skills - `grosskanzlei-ma-liquiditaetsvorschau` — Detaillierte Liquiditätsplanung - `corporate-kanzlei-restructuring-starug-insolvenzplan` — StaRUG-Planung und Insolvenzplan - `grosskanzlei-ma-aktenanlage` — Dokumentation in Deal-Akte - `anw-insolvenzreife-pruefung-17-19-inso` — Technische Insolvenzprüfung nach IDW S 11 ## Quellen - § 15a InsO (Insolvenzantragspflicht; Hoechstfrist 3 Wochen ZU / 6 Wochen UE seit SanInsFoG): https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15a.html - § 15b InsO (rechtsformneutrales Zahlungsverbot bei Insolvenzreife seit 01.01.2021): https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15b.html - §§ 17, 18, 19 InsO: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__17.html - StaRUG (in Kraft seit 01.01.2021 durch SanInsFoG, BGBl. I 2020, 3256): https://www.gesetze-im-internet.de/starug/ - § 91 II AktG (Vorstandspflicht Frueherkennungssystem): https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__91.html - § 43 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__43.html - § 1 StaRUG (Pflicht zur Krisenfrueherkennung seit 01.01.2021): https://www.gesetze-im-internet.de/starug/__1.html - IDW S 11 (Beurteilung Insolvenzeroeffnungsgruende): https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen - Rechtsprechung im Uebrigen: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe ueber offizielle oder frei zugaengliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.