--- name: abschlussprovision description: "Prüft den Provisionsanspruch des Abschlussvertreters nach §§ 87 und 87a HGB: Kausalität zwischen Vermittlungstätigkeit und Vertragsabschluss, Fälligkeit mit Ausführung durch den Unternehmer, Ansprüche bei vorzeitiger Vertragsauflösung sowie Abgrenzung von Abschluss- und Vermittlungsprovision im H..." --- # Abschlussprovision des Abschlussvertreters nach §§ 87 und 87a HGB ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 89b, Wettbewerbsverbot; § 90a und Vertriebsmodelle — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Überblick Dieser Skill unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Abschlussprovision des Abschlussvertreters nach §§ 87 und 87a HGB. Er deckt die wichtigsten Normen des deutschen Handelsvertreterrechts nach HGB §§ 84–92c ab und bezieht die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG sowie einschlägige BGH- und EuGH-Rechtsprechung ein. Der Skill zielt auf konkrete, umsetzbare Ergebnisse: Schriftsätze, Berechnungen, Vertragsentwürfe und Prüfvermerke. Sowohl die Handelsvertreter- als auch die Unternehmerseite werden abgedeckt. ## Mandantenfall - Handelsvertreter A hat einen Kaufvertrag zwischen Kunde K und Unternehmer U abgeschlossen; U verweigert die Provisionszahlung mit Hinweis auf angeblich fehlende Kausalität der Vermittlung. - Unternehmer U löst einen vom Vertreter A abgeschlossenen Vertrag einvernehmlich mit dem Kunden auf; A verlangt seine Provision nach § 87a Abs. 3 HGB. - Handelsvertreter A streitet mit U darüber, ob ein bestimmter Auftrag im Rahmen der Abschlussvertretung oder außerhalb seiner Vollmacht zustande kam. ## Erste Schritte 1. Vertragsart klären: Abschlussvertreter mit Vollmacht oder Vermittlungsvertreter ohne Abschlussvollmacht? 2. Kausalzusammenhang zwischen Tätigkeit des Vertreters und Vertragsabschluss dokumentieren. 3. Fälligkeitszeitpunkt nach § 87a Abs. 1 HGB bestimmen: Ausführung des Geschäfts durch Unternehmer. 4. Provisionssatz und Bemessungsgrundlage aus dem Vertretervertrag ermitteln. 5. Bei vorzeitiger Aufhebung: Prüfung nach § 87a Abs. 3 HGB, ob Aufhebung dem Unternehmer zuzurechnen ist. 6. Verjährung prüfen: §§ 195, 199 BGB; Abschlusszeitpunkt festhalten. ## Rechtsrahmen - § 87 HGB — Entstehung des Provisionsanspruchs, Kausalität - § 87a HGB — Fälligkeit und Erlöschen der Provision - § 87a Abs. 3 HGB — Provision bei nicht ausgeführtem Geschäft ohne Vertreterverschulden - § 84 HGB — Begriff des Handelsvertreters und Selbständigkeit - § 54 HGB — Handlungsvollmacht des Abschlussvertreters - Art. 7 und 8 RL 86/653/EWG — Provisionsanspruch auf abgeschlossene und ausgeführte Geschäfte ## Prüfraster - Hat der Handelsvertreter den Vertragsabschluss tatsächlich herbeigeführt oder wesentlich mitgewirkt? - Ist das Geschäft wirksam zustande gekommen und liegt im Vertragsgebiet oder beim Kundenstamm des Vertreters? - Hat der Unternehmer das Geschäft ausgeführt oder verweigert er dies ohne Verschulden des Vertreters? - Liegt eine einvernehmliche Aufhebung vor, die dem Unternehmer nach § 87a Abs. 3 HGB zuzurechnen ist? - Entspricht die berechnete Provision dem vereinbarten Satz und der richtigen Bemessungsgrundlage? - Ist der Anspruch verjährt oder durch vertragliche Ausschlussfristen erloschen? ## Typische Fallstricke - Kausalität nicht ausreichend dokumentiert — Unternehmer bestreitet Vermittlungsleistung. - Fälligkeitszeitpunkt falsch bestimmt: Provision erst fällig, wenn Unternehmer das Geschäft ausführt. - § 87a Abs. 3 HGB bei einvernehmlicher Vertragsaufhebung übersehen. - Abschlussvertreter handelt ohne ausreichende Vollmacht — Provisionsanspruch gefährdet. - Provisionssatz aus alten Vertragsversionen übernommen — aktuelle Fassung nicht geprüft. ## Hintergrund und Kontext Das deutsche Handelsvertreterrecht ist im fünften Buch des HGB in den §§ 84 bis 92c geregelt. Es setzt die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG in nationales Recht um. Kernprinzipien sind: Selbständigkeit des Handelsvertreters, Provisionsanspruch, Informationsrechte, Ausgleichsanspruch bei Vertragsende sowie Schutz vor einseitiger Benachteiligung. BGH und EuGH haben das Handelsvertreterrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt, insbesondere zur Berechnung des Ausgleichs, zur Richtlinienkonformität und zu Ausschlussgründen. Praktisch relevant sind insbesondere: Provisionsabrechnungen und Buchauszug (§ 87c HGB), nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) und Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB). Zwingende Vorschriften zum Schutz des Handelsvertreters nach § 92c HGB können vertraglich nicht abgebedungen werden; entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. ## Quellen - [§ 87 HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__87.html) - [§ 87a HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__87a.html) - [§ 84 HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__84.html) - [RL 86/653/EWG auf EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31986L0653) - [Dejure § 87 HGB](https://dejure.org/gesetze/HGB/87.html) ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - Art. 9 Rom-I-VO - Art. 101 AEUV - Art. 28 DSGVO - § 14 UStG - § 19 UStG - § 5 ArbGG - § 59 VVG - § 1 UStG - § 23 GeschGehG - § 66c EnWG - Art. 17 DSGVO - § 75 AMG ### Leitentscheidungen - EuGH C-465/04 - EuGH C-381/19 - EuGH C-217/05