--- name: alleinvertreter-alters-krankheitskuendigung description: "Prüft Rechte und Pflichten des Alleinvertreters nach § 87 Abs. 2 HGB: Anspruch auf Bezirksprovision bei Direktabschlüssen des Unternehmers, Abgrenzung zum Alleinvertriebsrecht, Beweislast bei Bestellung eines weiteren Vertreters sowie Schadensersatz bei Verletzung der Alleinvertretungsabrede im H..." --- # Alleinvertreter und Bezirksprovision nach § 87 Abs. 2 HGB ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 89b, Wettbewerbsverbot; § 90a und Vertriebsmodelle — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Überblick Dieser Skill unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Alleinvertreter und Bezirksprovision nach § 87 Abs. 2 HGB. Er deckt die wichtigsten Normen des deutschen Handelsvertreterrechts nach HGB §§ 84–92c ab und bezieht die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG sowie einschlägige BGH- und EuGH-Rechtsprechung ein. Der Skill zielt auf konkrete, umsetzbare Ergebnisse: Schriftsätze, Berechnungen, Vertragsentwürfe und Prüfvermerke. Sowohl die Handelsvertreter- als auch die Unternehmerseite werden abgedeckt. ## Mandantenfall - Alleinvertreter A stellt fest, dass Unternehmer U direkte Vertragsabschlüsse mit Kunden im Vertragsgebiet des A tätigt, ohne diesem Provision zu zahlen; A klagt auf Bezirksprovision nach § 87 Abs. 2 HGB. - Unternehmer U hat einen zweiten Handelsvertreter im gleichen Gebiet eingesetzt; Alleinvertreter A macht Schadensersatz und Unterlassung geltend. - Alleinvertreter A und Unternehmer U streiten darüber, ob ein Großkunde dem Alleinvertretungsgebiet zuzuordnen ist oder als Key-Account direkt betreut werden darf. ## Erste Schritte 1. Alleinvertretungsklausel im Vertretervertrag auf Umfang und Gebietsdefinition prüfen. 2. Direktgeschäfte des Unternehmers im Gebiet ermitteln und dokumentieren. 3. Provisionsanspruch nach § 87 Abs. 2 HGB für Direktabschlüsse berechnen. 4. Abgrenzung: Alleinvertretung vs. Alleinvertriebsrecht (exklusiver Vertriebshändler). 5. Schadensersatzanspruch bei Verletzung der Alleinvertretungsabrede prüfen. 6. Key-Account-Ausnahmen im Vertrag identifizieren und auf Wirksamkeit prüfen. ## Rechtsrahmen - § 87 Abs. 2 HGB — Bezirksprovision des Alleinvertreters - § 87 Abs. 1 HGB — Provisionspflichtige Geschäfte - § 280 BGB — Schadensersatz bei Verletzung der Alleinvertretungsabrede - § 86a HGB — Pflicht des Unternehmers zur Unterstützung - Art. 7 RL 86/653/EWG — Provisionsanspruch auf Gebietsgeschäfte - § 242 BGB — Treu und Glauben bei Gebietszuweisung ## Prüfraster - Ist eine Alleinvertretungsabrede wirksam vereinbart und wie ist das Gebiet definiert? - Hat der Unternehmer im Alleinvertretungsgebiet Direktabschlüsse ohne Zustimmung getätigt? - Besteht nach § 87 Abs. 2 HGB ein Provisionsanspruch für diese Direktabschlüsse? - Gibt es vertragliche Key-Account- oder Sonderkundenregelungen, die Direktgeschäfte erlauben? - Welche Schäden entstehen dem Alleinvertreter durch unbefugte Direktgeschäfte des Unternehmers? - Ist die Alleinvertretungsabrede nach AGB-Recht wirksam? ## Typische Fallstricke - Alleinvertretungsgebiet nicht klar definiert — Streit über Zugehörigkeit einzelner Kunden. - Key-Account-Ausnahmen nicht ausdrücklich vereinbart — Unternehmer kann Direktgeschäfte nicht rechtfertigen. - Bezirksprovision nach § 87 Abs. 2 HGB mit allgemeiner Provision verwechselt. - Beweislast für Direktabschlüsse liegt beim Handelsvertreter — Dokumentation erforderlich. ## Hintergrund und Kontext Das deutsche Handelsvertreterrecht ist im fünften Buch des HGB in den §§ 84 bis 92c geregelt. Es setzt die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG in nationales Recht um. Kernprinzipien sind: Selbständigkeit des Handelsvertreters, Provisionsanspruch, Informationsrechte, Ausgleichsanspruch bei Vertragsende sowie Schutz vor einseitiger Benachteiligung. BGH und EuGH haben das Handelsvertreterrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt, insbesondere zur Berechnung des Ausgleichs, zur Richtlinienkonformität und zu Ausschlussgründen. Praktisch relevant sind insbesondere: Provisionsabrechnungen und Buchauszug (§ 87c HGB), nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) und Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB). Zwingende Vorschriften zum Schutz des Handelsvertreters nach § 92c HGB können vertraglich nicht abgebedungen werden; entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. ## Quellen - [§ 87 HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__87.html) - [§ 86a HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__86a.html) - [§ 280 BGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html) - [RL 86/653/EWG auf EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31986L0653) - [Dejure § 87 HGB](https://dejure.org/gesetze/HGB/87.html) ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - Art. 9 Rom-I-VO - Art. 101 AEUV - Art. 28 DSGVO - § 14 UStG - § 19 UStG - § 5 ArbGG - § 59 VVG - § 1 UStG - § 23 GeschGehG - § 66c EnWG - Art. 17 DSGVO - § 75 AMG ### Leitentscheidungen - EuGH C-465/04 - EuGH C-381/19 - EuGH C-217/05