--- name: bezirksprovision-bezirksvertreter-bonus description: "Prüft den Anspruch auf Bezirksprovision nach § 87 Abs. 2 HGB: Voraussetzungen des Bezirksvertreterschutzes, Provisionspflicht bei Direktabschlüssen des Unternehmers im Bezirk, Abgrenzung von Stammkunden- und Neukunden-Provision sowie vertragliche Modifikation des Bezirksschutzes im Handelsvertret..." --- # Bezirksprovision nach § 87 Abs. 2 HGB ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 89b, Wettbewerbsverbot; § 90a und Vertriebsmodelle — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Überblick Dieser Skill unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Bezirksprovision nach § 87 Abs. 2 HGB. Er deckt die wichtigsten Normen des deutschen Handelsvertreterrechts nach HGB §§ 84–92c ab und bezieht die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG sowie BGH- und EuGH-Rechtsprechung ein. Ziel sind konkrete, umsetzbare Ergebnisse: Schriftsätze, Berechnungen, Vertragsentwürfe und Prüfvermerke. Sowohl die Handelsvertreter- als auch die Unternehmerseite werden abgedeckt. ## Mandantenfall - Bezirksvertreter B klagt gegen Unternehmer U auf Bezirksprovision, weil U Verträge direkt mit Kunden in B's Bezirk abgeschlossen hat, ohne B zu beteiligen. - Unternehmer U behauptet, ein bestimmter Großkunde sei als Key Account vom Bezirksschutz des B ausgenommen; B bestreitet dies und verlangt Bezirksprovision. - Bezirksvertreter B fragt, ob er Provision für Online-Bestellungen von Kunden aus seinem Bezirk erhält, auch wenn B selbst keinen Beitrag geleistet hat. ## Erste Schritte 1. Vertragstext auf Bezirksvertretungsklausel und Definition des Bezirks prüfen. 2. Direktabschlüsse des Unternehmers im Bezirk aus Abrechnungen und Buchauszug ermitteln. 3. Ausnahmen für Key Accounts oder Direktkunden im Vertrag prüfen. 4. Online-Bestellungen aus dem Bezirk auf Provisionspflichtigkeit prüfen. 5. Berechnung der Bezirksprovision auf Basis des Buchauszugs. 6. Stufenklage auf Buchauszug und Bezirksprovisionszahlung vorbereiten. ## Rechtsrahmen - § 87 Abs. 2 HGB — Bezirksprovision bei Alleinvertretung - § 87 Abs. 1 HGB — Provisionspflichtige Geschäfte des Handelsvertreters - § 87c HGB — Buchauszug zur Überprüfung der Bezirksprovision - § 86a HGB — Pflicht des Unternehmers zur Unterstützung des Vertreters - Art. 7 Abs. 2 RL 86/653/EWG — Provision auf Geschäfte im zugewiesenen Gebiet - § 242 BGB — Treu und Glauben bei Bezirksabgrenzung ## Prüfraster - Ist eine Alleinvertretung oder ein exklusiver Bezirk vertraglich vereinbart? - Hat der Unternehmer Geschäfte im Bezirk ohne Beteiligung des Vertreters getätigt? - Gibt es wirksame Ausnahmen für Key Accounts oder andere Sonderkunden? - Sind Online-Bestellungen aus dem Bezirk provisionspflichtig? - Wie wird die Bezirksprovision berechnet und auf Basis welcher Abrechnungsgrundlagen? - Ist der Buchauszug vollständig genug, um Direktabschlüsse vollständig zu erfassen? ## Typische Fallstricke - Bezirk nicht präzise definiert — Streit über Zugehörigkeit einzelner Kunden. - Online-Bestellungen ohne Provisionspflicht vereinbart, ohne dass dies ausdrücklich geregelt ist. - Key-Account-Ausnahmen nachträglich behauptet, ohne vertragliche Grundlage. - Buchauszug enthält keine Direktgeschäfte — separates Auskunftsverlangen erforderlich. ## Hintergrund und Kontext Das deutsche Handelsvertreterrecht ist im fünften Buch des HGB in den §§ 84 bis 92c geregelt. Es setzt die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG in nationales Recht um. Kernprinzipien: Selbständigkeit des Handelsvertreters, Provisionsanspruch, Informationsrechte, Ausgleichsanspruch bei Vertragsende sowie Schutz vor einseitiger Benachteiligung. BGH und EuGH haben das Handelsvertreterrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt, insbesondere zur Berechnung des Ausgleichs, zur Richtlinienkonformität und zu Ausschlussgründen. Zwingende Vorschriften nach § 92c HGB können vertraglich nicht abgebedungen werden; entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Praktisch zentral: Provision (§ 87 HGB), Buchauszug (§ 87c HGB), Ausgleich (§ 89b HGB), Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) sowie Kündigung (§§ 89, 89a HGB). ## Quellen - [§ 87 HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__87.html) - [§ 87c HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__87c.html) - [§ 86a HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__86a.html) - [RL 86/653/EWG auf EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31986L0653) - [Dejure § 87 HGB](https://dejure.org/gesetze/HGB/87.html)