--- name: ecommerce-marketplace description: "Analysiert Provisionsansprüche und Ausgleich bei E-Commerce- und Marketplace-Vertrieb: Einordnung von Plattformvermittlern als Handelsvertreter oder Makler, Provision bei Online-Abschlüssen durch Dritte, Bezirksschutz im digitalen Vertrieb und Auswirkungen von Marktplatzbeziehungen auf Ausgleichs..." --- # E-Commerce und Marketplace-Vertrieb im Handelsvertreterrecht nach §§ 84 und 87 HGB ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 89b, Wettbewerbsverbot; § 90a und Vertriebsmodelle — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Überblick Dieser Skill unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um E-Commerce und Marketplace-Vertrieb im Handelsvertreterrecht nach §§ 84 und 87 HGB. Er deckt die wichtigsten Normen des deutschen Handelsvertreterrechts nach HGB §§ 84–92c ab und bezieht die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG sowie BGH- und EuGH-Rechtsprechung ein. Ziel sind konkrete, umsetzbare Ergebnisse: Schriftsätze, Berechnungen, Vertragsentwürfe und Prüfvermerke. Sowohl die Handelsvertreter- als auch die Unternehmerseite werden abgedeckt. ## Mandantenfall - Handelsvertreter X hat ein PLZ-Gebiet exklusiv; Unternehmer Y verkauft über Amazon auch an Kunden im Gebiet des X; X verlangt Bezirksprovision nach § 87 Abs. 2 HGB. - Plattformbetreiber P vermittelt Verträge zwischen Herstellern und Endkunden; er fragt, ob er als Handelsvertreter nach § 84 HGB einzustufen ist und Ausgleich verlangen kann. - Handelsvertreter X und Unternehmer Y streiten, ob Online-Bestellungen, die Kunden aus X's Gebiet aufgeben, provisionspflichtig sind, wenn X keinen Beitrag geleistet hat. ## Erste Schritte 1. Einordnung des Plattformbetreibers oder Online-Vertriebsmittlers als Handelsvertreter prüfen. 2. Vertrag auf Regelung von Online-Verkäufen und Bezirksprovision durchsehen. 3. Buchauszug zur Ermittlung aller Online-Bestellungen aus dem Vertretergebiet anfordern. 4. Provision für Direktabschlüsse über digitale Kanäle im Bezirk berechnen. 5. Ausgleich bei Beendigung des Plattformvertrags nach § 89b HGB prüfen. 6. Kartellrechtliche Aspekte von Exklusivitätsregelungen im Online-Vertrieb prüfen. ## Rechtsrahmen - § 84 HGB — Begriff des Handelsvertreters, Einordnung von Plattformbetreibern - § 87 Abs. 2 HGB — Bezirksprovision bei Direktabschlüssen über Online-Kanäle - § 87c HGB — Buchauszug für Online-Bestellungen - § 89b HGB — Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Plattformvertrags - Art. 1 RL 86/653/EWG — Anwendungsbereich und Begriff des Handelsvertreters - P2B-Verordnung (EU) 2019/1150 — Fairness auf Online-Plattformen ## Prüfraster - Ist der Plattformbetreiber Handelsvertreter nach § 84 HGB oder Dienstleister? - Umfasst der Bezirksschutz auch Online-Bestellungen mit Lieferadresse im Gebiet? - Hat der Handelsvertreter Provision für Online-Abschlüsse des Unternehmers im Bezirk? - Sind Direktabschlüsse über Marketplace-Kanäle vertraglich vom Provisionsanspruch ausgenommen? - Entsteht ein Ausgleichsanspruch bei Beendigung eines Marketplace-Vermittlungsvertrags? - Entsprechen Exklusivitätsregelungen im Online-Vertrieb dem Kartellrecht? ## Typische Fallstricke - Online-Verkäufe ohne Provisionsregelung im Vertrag — Lücke zugunsten des Unternehmers. - Plattformbetreiber als Handelsvertreter eingestuft — Ausgleichsansprüche nicht eingeplant. - Bezirksschutz auf Online-Kanal nicht explizit erstreckt — Unternehmer schließt Bezirksprovision aus. - P2B-Verordnungspflichten für Plattformbetreiber nicht beachtet. ## Hintergrund und Kontext Das deutsche Handelsvertreterrecht ist im fünften Buch des HGB in den §§ 84 bis 92c geregelt. Es setzt die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG in nationales Recht um. Kernprinzipien: Selbständigkeit des Handelsvertreters, Provisionsanspruch, Informationsrechte, Ausgleichsanspruch bei Vertragsende sowie Schutz vor einseitiger Benachteiligung. BGH und EuGH haben das Handelsvertreterrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt, insbesondere zur Berechnung des Ausgleichs, zur Richtlinienkonformität und zu Ausschlussgründen. Zwingende Vorschriften nach § 92c HGB können nicht abgebedungen werden; entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Praktisch zentral: Provision (§ 87 HGB), Buchauszug (§ 87c HGB), Ausgleich (§ 89b HGB), Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) sowie Kündigung (§§ 89 und 89a HGB). ## Quellen - [§ 84 HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__84.html) - [§ 87 HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__87.html) - [§ 89b HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__89b.html) - [P2B-Verordnung auf EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R1150) - [Dejure § 87 HGB](https://dejure.org/gesetze/HGB/87.html)