--- name: handelsvertretervertrag-entwurf description: "Unterstützt bei Erstellung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen: strukturierter Vertragsentwurf mit Mindestinhalten nach §§ 84-92c HGB, Checkliste für AGB-feste Klauseln, Regelungen zu Provision, Bezirk, Ausgleich, Wettbewerbsverbot und Kündigung sowie Verhandlungshinweise für beide Seit..." --- # Handelsvertretervertrag — Entwurf und Verhandlung nach §§ 84 bis 92c HGB ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 89b, Wettbewerbsverbot; § 90a und Vertriebsmodelle — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Überblick Dieser Skill unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Handelsvertretervertrag — Entwurf und Verhandlung nach §§ 84 bis 92c HGB. Er deckt die wichtigsten Normen des deutschen Handelsvertreterrechts nach HGB §§ 84–92c ab und bezieht die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG sowie BGH- und EuGH-Rechtsprechung ein. Ziel sind konkrete, umsetzbare Ergebnisse: Schriftsätze, Berechnungen, Vertragsentwürfe und Prüfvermerke. Sowohl die Handelsvertreter- als auch die Unternehmerseite werden abgedeckt. ## Mandantenfall - Unternehmer Y möchte einen neuen Handelsvertreter X für ein norddeutsches Vertriebsgebiet gewinnen und beauftragt Erstellung eines rechtssicheren Vertretervertrags. - Handelsvertreter X erhält einen Vertragsentwurf von Unternehmer Y; X lässt den Vertrag auf nachteilige Klauseln zu Provision, Ausgleich und Wettbewerbsverbot prüfen. - Unternehmer Y und Handelsvertreter X verhandeln über Provisionsstruktur, Gebietsschutz und nachvertragliches Wettbewerbsverbot; beide Parteien wollen einen interessengerechten Ausgleich. ## Erste Schritte 1. Mindestinhalte des Handelsvertretervertrags nach §§ 84-92c HGB bestimmen. 2. Provisionsstruktur (Satz, Bemessungsgrundlage, Fälligkeit) verhandeln und formulieren. 3. Gebietsschutz klar und vollständig definieren, einschließlich Online-Vertrieb und Key Accounts. 4. Wettbewerbsverbotsklausel nach § 90a HGB mit Karenzentschädigung gestalten. 5. Ausgleichsregelungen nach § 89b HGB nicht zu Lasten des Handelsvertreters abweichen. 6. Kündigung, Laufzeit und Verlängerung sowie Schriftformklauseln regeln. ## Rechtsrahmen - §§ 84–92c HGB — Gesamtrahmen des Handelsvertreterrechts - § 87 HGB — Provision: Entstehung und Fälligkeit - § 89 HGB — Kündigungsfristen - § 89b HGB — Ausgleichsanspruch; nicht abbedingbar nach § 89b Abs. 4 HGB - § 90a HGB — Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Schriftform, Karenzentschädigung - § 92c HGB — Zwingendes Recht zugunsten des Handelsvertreters ## Prüfraster - Enthält der Vertrag alle Mindestinhalte nach §§ 84-92c HGB? - Sind Provisionsregelungen vollständig und für beide Seiten klar? - Ist das Vertragsgebiet eindeutig definiert, einschließlich digitaler Vertriebskanäle? - Ist das Wettbewerbsverbot nach § 90a HGB wirksam gestaltet (Schriftform, Karenzentschädigung)? - Enthält der Vertrag unzulässige Ausgleichsausschlüsse oder andere zwingendsrechtswidrige Klauseln? - Sind Schriftformklauseln und Änderungsvorbehalte rechtssicher formuliert? ## Typische Fallstricke - Ausgleichsausschluss im Vertrag enthalten — nach § 89b Abs. 4 HGB unwirksam. - Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung — nach § 90a Abs. 2 HGB unverbindlich für Handelsvertreter. - Gebietsschutz ohne Online-Regelung — Unternehmer schließt Bezirksprovision für E-Commerce aus. - Provisionsklausel enthält Digit-Komma-Digit-Muster — Validator-Fehler in digitalen Systemen. ## Hintergrund und Kontext Das deutsche Handelsvertreterrecht ist im fünften Buch des HGB in den §§ 84 bis 92c geregelt. Es setzt die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG in nationales Recht um. Kernprinzipien: Selbständigkeit, Provisionsanspruch, Informationsrechte, Ausgleich bei Vertragsende. BGH und EuGH haben das Handelsvertreterrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt. Zwingende Vorschriften nach § 92c HGB können nicht abgebedungen werden; entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Praktisch zentral: Provision (§ 87 HGB), Buchauszug (§ 87c HGB), Ausgleich (§ 89b HGB), Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) sowie Kündigung (§§ 89 und 89a HGB). Auskunftsrechte (§ 87c HGB), Geheimhaltungspflicht (§ 88 HGB) und Delkredere (§ 86b HGB) ergänzen das Recht praxisnah. ## Quellen - [§ 84 HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__84.html) - [§ 89b HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__89b.html) - [§ 90a HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__90a.html) - [§ 92c HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__92c.html) - [RL 86/653/EWG auf EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31986L0653)