--- name: key-account-kommissionaer-abgrenzung description: "Prüft Konflikte zwischen Handelsvertretern und Unternehmen bei Key-Account-Betreuung: Ausnahme von Key Accounts vom Gebietsschutz, Provision bei Direktbetreuung durch Unternehmer, Abgrenzung Stammkunde und neuer Großkunde sowie vertragliche Gestaltung von Key-Account-Klauseln im Handelsvertreterr..." --- # Key-Account-Konflikte im Handelsvertretervertrag — Gebietsschutz und Provision ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 89b, Wettbewerbsverbot; § 90a und Vertriebsmodelle — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Überblick Dieser Skill unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Key-Account-Konflikte im Handelsvertretervertrag — Gebietsschutz und Provision. Er deckt die wichtigsten Normen des deutschen Handelsvertreterrechts nach HGB §§ 84–92c ab und bezieht die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG sowie BGH- und EuGH-Rechtsprechung ein. Ziel sind konkrete, umsetzbare Ergebnisse: Schriftsätze, Berechnungen, Vertragsentwürfe und Prüfvermerke. Sowohl die Handelsvertreter- als auch die Unternehmerseite werden abgedeckt. ## Mandantenfall - Handelsvertreter X hat einen Alleinvertretungsvertrag; Unternehmer Y erklärt einen Großkunden einseitig zum Key Account und betreut ihn direkt ohne Provision für X. - Handelsvertreter X und Unternehmer Y streiten, ob ein neu gewonnener Großkunde als Key Account einzustufen ist, der vom Gebietsschutz ausgenommen werden darf. - Handelsvertreter X verlangt Provision für alle Abschlüsse des Key Accounts im Bezirk, unabhängig davon, ob er beteiligt war. ## Erste Schritte 1. Vertrag auf Key-Account-Klauseln und Ausnahmen vom Gebietsschutz prüfen. 2. Provisionsanspruch nach § 87 Abs. 2 HGB für Abschlüsse im Bezirk, auch ohne Mitwirkung, klären. 3. Nachträgliche einseitige Erklärung zum Key Account auf Wirksamkeit prüfen. 4. Kriterienkatalog für Key-Account-Qualifikation aus dem Vertrag oder nach Billigkeitsgrundsätzen entwickeln. 5. Schadensersatz bei unberechtigter Direktbetreuung des Unternehmers berechnen. 6. AGB-Kontrolle von Key-Account-Klauseln nach § 307 BGB vornehmen. ## Rechtsrahmen - § 87 Abs. 2 HGB — Bezirksprovision auch bei Direktabschlüssen des Unternehmers - § 86a HGB — Pflicht des Unternehmers zur Unterstützung des Vertreters - § 307 BGB — Unangemessene Benachteiligung durch Key-Account-Klausel - § 242 BGB — Treu und Glauben bei nachträglicher Umdefinition - Art. 7 Abs. 2 RL 86/653/EWG — Provision auf Gebietsgeschäfte ohne Mitwirkung - § 280 BGB — Schadensersatz bei Verletzung der Vertreterpflichten ## Prüfraster - Ist eine Key-Account-Ausnahme im Vertrag wirksam vereinbart? - Hat der Unternehmer einen Kunden nachträglich und einseitig zum Key Account erklärt? - Hat der Handelsvertreter Bezirksprovision für Key-Account-Abschlüsse im Bezirk? - Ist die Key-Account-Klausel nach AGB-Recht wirksam? - Welcher Schadensersatz entsteht bei unberechtigter Direktbetreuung? - Wie ist ein neuer Großkunde vom bestehenden Key Account abzugrenzen? ## Typische Fallstricke - Nachträgliche einseitige Key-Account-Erklärung ohne vertragliche Grundlage — unwirksam. - Bezirksprovision nach § 87 Abs. 2 HGB bei Key-Account-Abschlüssen im Bezirk übersehen. - AGB-Klausel, die alle Großkunden automatisch zu Key Accounts macht, nach § 307 BGB nichtig. - Schadensersatz bei unberechtigter Direktbetreuung nicht geltend gemacht. ## Hintergrund und Kontext Das deutsche Handelsvertreterrecht ist im fünften Buch des HGB in den §§ 84 bis 92c geregelt. Es setzt die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG in nationales Recht um. Kernprinzipien: Selbständigkeit, Provisionsanspruch, Informationsrechte, Ausgleich bei Vertragsende. BGH und EuGH haben das Handelsvertreterrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt. Zwingende Vorschriften nach § 92c HGB können nicht abgebedungen werden; entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Praktisch zentral: Provision (§ 87 HGB), Buchauszug (§ 87c HGB), Ausgleich (§ 89b HGB), Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) sowie Kündigung (§§ 89 und 89a HGB). Auskunftsrechte (§ 87c HGB), Geheimhaltungspflicht (§ 88 HGB) und Delkredere (§ 86b HGB) ergänzen das Recht praxisnah. ## Quellen - [§ 87 HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__87.html) - [§ 86a HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__86a.html) - [§ 307 BGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html) - [RL 86/653/EWG auf EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31986L0653) - [Dejure § 87 HGB](https://dejure.org/gesetze/HGB/87.html)