--- name: nachvertragliche-provision-rechtsabteilung description: "Prüft Ansprüche auf Provision für Geschäfte nach Vertragsende nach § 87 Abs. 3 HGB: Folgeprovision für Geschäfte, die auf vor Vertragsende geleisteter Tätigkeit des Handelsvertreters beruhen, Abgrenzung zur Folgeprovision nach § 87 Abs. 1 HGB und Verjährung nachvertraglicher Provisionsansprüche i..." --- # Provision nach Vertragsende nach § 87 Abs. 3 HGB — Folgeprovision und Nachwirkung ## Arbeitsbereich Prüft Ansprüche auf Provision für Geschäfte nach Vertragsende nach § 87 Abs. 3 HGB: Folgeprovision für Geschäfte, die auf vor Vertragsende geleisteter Tätigkeit des Handelsvertreters beruhen, Abgrenzung zur Folgeprovision nach § 87 Abs. 1 HGB und Verjährung nachvertraglicher Provisionsansprüche. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 89b, Wettbewerbsverbot; § 90a und Vertriebsmodelle — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Überblick Dieser Skill unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Provision nach Vertragsende nach § 87 Abs. 3 HGB — Folgeprovision und Nachwirkung. Er deckt die wichtigsten Normen des deutschen Handelsvertreterrechts nach HGB §§ 84–92c ab und bezieht die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG sowie BGH- und EuGH-Rechtsprechung ein. Ziel: konkrete, umsetzbare Ergebnisse für Handelsvertreter und Unternehmer. ## Mandantenfall - Handelsvertreter X hat während seiner Vertragszeit Kundenbeziehungen aufgebaut; nach Vertragsende schließt Unternehmer Y Folgeverträge mit diesen Kunden ab; X verlangt Provision nach § 87 Abs. 3 HGB. - Unternehmer Y bestreitet die Folgeprovision mit dem Argument, die Folgegeschäfte seien auf die Tätigkeit des neuen Vertreters Z zurückzuführen. - Handelsvertreter X fragt, bis wann er nach Vertragsende Ansprüche auf nachvertragliche Provision geltend machen kann. ## Erste Schritte 1. Nachvertragliche Provisionsansprüche nach § 87 Abs. 3 HGB identifizieren. 2. Kausalzusammenhang zwischen vorvertraglicher Tätigkeit und Folgegeschäften nachweisen. 3. Abgrenzung: Folgegeschäfte auf Basis vor Vertragsende erbrachter Tätigkeit vs. Tätigkeit des Nachfolgers. 4. Buchauszug für nachvertragliche Geschäfte nach § 87c HGB verlangen. 5. Verjährungsfristen für nachvertragliche Provisionsansprüche nach §§ 195 und 199 BGB prüfen. 6. Stufenklage auf Buchauszug und nachvertragliche Provision vorbereiten. ## Rechtsrahmen - § 87 Abs. 3 HGB — Provision für Nachfolgegeschäfte nach Vertragsende - § 87a HGB — Fälligkeit der nachvertraglichen Provision - § 87c HGB — Buchauszugsanspruch auch für nachvertragliche Geschäfte - § 195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre - § 199 BGB — Beginn der Verjährungsfrist - Art. 8 RL 86/653/EWG — Provision auf nach Vertragsende abgeschlossene Geschäfte ## Prüfraster - Sind die Folgegeschäfte ursächlich auf die vorvertragliche Tätigkeit des Handelsvertreters zurückzuführen? - Besteht ein Buchauszugsanspruch auch für nachvertragliche Geschäfte? - Hat der Nachfolger einen konkurrierenden Provisionsanspruch auf dieselben Folgegeschäfte? - Sind die Ansprüche noch nicht verjährt? - Wie sind Geschäfte abzugrenzen, die teils von X und teils von Z vermittelt wurden? - Hat der Unternehmer nachvertragliche Provisionen bei der Abschlussabrechnung berücksichtigt? ## Typische Fallstricke - Kausalität zwischen Vortätigkeit und Folgegeschäft nicht ausreichend dokumentiert. - Nachvertragliche Provisionsansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht — Verjährung. - Buchauszug für nachvertragliche Geschäfte nicht angefordert. - Concurrent-Provision mit Nachfolger ungeklärt — Doppelzahlung oder Verlust. ## Hintergrund und Kontext Das deutsche Handelsvertreterrecht ist im fünften Buch des HGB in §§ 84 bis 92c geregelt. Es setzt die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG um. Kernprinzipien: Selbständigkeit, Provisionsanspruch, Informationsrechte, Ausgleich bei Vertragsende. BGH und EuGH haben zentrale Rechtsfragen durch Leitentscheidungen geklärt. Zwingende Vorschriften nach § 92c HGB schützen den Handelsvertreter zwingend. Entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Praktisch zentral: Provision (§ 87 HGB), Buchauszug (§ 87c HGB), Ausgleich (§ 89b HGB), Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) und Kündigung (§§ 89 und 89a HGB). Auskunftsrechte (§ 87c HGB), Geheimhaltung (§ 88 HGB) und Delkredere (§ 86b HGB) ergänzen den praxisrelevanten Rechtsrahmen. Für internationale Sachverhalte gilt zudem die Rom-I-Verordnung für das anwendbare Recht. ## Quellen - [§ 87 HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__87.html) - [§ 87c HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__87c.html) - [§ 195 BGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html) - [Art. 8 RL 86/653/EWG auf EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31986L0653) - [Dejure § 87 HGB](https://dejure.org/gesetze/HGB/87.html)