--- name: onboarding-online-vertrieb-pharma-medtech description: "Unterstützt beim Start einer Handelsvertretung: Vertragsabschluss, Vollmachtserteilung, erste Pflichten des Handelsvertreters nach § 86 HGB, Einrichtung von Berichts- und Abrechnungssystemen, Einarbeitung in das Produktsortiment sowie Klärung von Provisionssatz, Bezirk und Berichtspflichten zu Ve..." --- # Onboarding eines neuen Handelsvertreters — Vertragsstart und erste Pflichten nach § 86 HGB ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 89b, Wettbewerbsverbot; § 90a und Vertriebsmodelle — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Überblick Dieser Skill unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Onboarding eines neuen Handelsvertreters — Vertragsstart und erste Pflichten nach § 86 HGB. Er deckt die wichtigsten Normen des deutschen Handelsvertreterrechts nach HGB §§ 84–92c ab und bezieht die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG sowie BGH- und EuGH-Rechtsprechung ein. Ziel: konkrete, umsetzbare Ergebnisse für Handelsvertreter und Unternehmer. Für internationale Sachverhalte gilt die Rom-I-Verordnung für das anwendbare Recht. Zwingende Normen (§ 92c HGB) schützen den Handelsvertreter auch bei ausländischer Rechtswahl. ## Mandantenfall - Unternehmer Y hat soeben einen neuen Handelsvertreter X für ein süddeutsches Vertriebsgebiet gewonnen; er möchte den Onboarding-Prozess rechtssicher gestalten. - Handelsvertreter X hat seinen ersten Handelsvertretervertrag unterschrieben und fragt, welche Pflichten nach § 86 HGB er ab sofort hat und welche Unterlagen er benötigt. - Unternehmer Y und Handelsvertreter X klären gemeinsam Bezirk, Provisionsstruktur, Berichtspflichten und technische Zugänge zu Beginn der Zusammenarbeit. ## Erste Schritte 1. Handelsvertretervertrag auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit prüfen. 2. Vollmachtsurkunde ausstellen und dem Handelsvertreter übergeben. 3. Provisionsstruktur, Bezirk und Berichtspflichten gemeinsam dokumentieren. 4. Einarbeitung in Produktsortiment und CRM-System planen. 5. Datenschutzerklärung und DSGVO-Vereinbarungen abschließen. 6. Erstabrechnung nach dem ersten Monat nach § 87c HGB planen. ## Rechtsrahmen - § 86 HGB — Pflichten des Handelsvertreters ab Vertragsstart - § 86a HGB — Pflichten des Unternehmers zur Unterstützung - § 87c HGB — Erste Provisionsabrechnung und Buchauszugspflicht - § 54 HGB — Handlungsvollmacht für Abschlussvertreter - § 84 HGB — Selbständigkeit und unternehmerische Freiheit - Art. 6 RL 86/653/EWG — Informations- und Kooperationspflichten ## Prüfraster - Enthält der Vertrag alle wesentlichen Regelungen für den Vertragsstart? - Wurde die Vollmachtsurkunde ausgestellt und übergeben? - Sind Bezirk, Provisionsstruktur und Berichtspflichten klar vereinbart? - Hat der Handelsvertreter Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen und Systemen? - Sind DSGVO- und Datenschutzvereinbarungen getroffen? - Ist die erste Provisionsabrechnung nach § 87c HGB geplant? ## Typische Fallstricke - Fehlende Vollmachtsurkunde — Abschlüsse des Vertreters binden den Unternehmer nicht. - Unklare Bezirksdefinition zu Beginn — spätere Streitigkeiten vorprogrammiert. - DSGVO-Vereinbarungen vergessen — Bußgeldrisiko bei Kundendatenverarbeitung. - Berichtspflichten nicht vereinbart — Unternehmer hat keine Kontrollmöglichkeit. ## Hintergrund und Kontext Das deutsche Handelsvertreterrecht ist im fünften Buch des HGB in §§ 84 bis 92c geregelt. Es setzt die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG in nationales Recht um. Kernprinzipien: Selbständigkeit, Provisionsanspruch, Informationsrechte, Ausgleich bei Vertragsende. BGH und EuGH haben das Handelsvertreterrecht durch zentrale Leitentscheidungen geprägt. Zwingende Vorschriften nach § 92c HGB schützen den Handelsvertreter. Entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Praktisch zentral: Provision (§ 87 HGB), Buchauszug (§ 87c HGB), Ausgleich (§ 89b HGB), Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) und Kündigung (§§ 89 und 89a HGB). Auskunftsrechte, Geheimhaltung (§ 88 HGB) und Delkredere (§ 86b HGB) ergänzen das Recht. ## Quellen - [§ 86 HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__86.html) - [§ 86a HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__86a.html) - [§ 87c HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__87c.html) - [§ 54 HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__54.html) - [Dejure § 86 HGB](https://dejure.org/gesetze/HGB/86.html)