--- name: online-vertrieb-konflikt description: "Prüft Konflikte zwischen stationärem Handelsvertreter-Vertrieb und Online-Direktvertrieb des Unternehmers: Provisionsanspruch bei Online-Bestellungen aus dem Vertretergebiet nach § 87 Abs. 2 HGB, AGB-Kontrolle von Online-Kanal-Ausnahmen, Bezirksschutz im digitalen Zeitalter und Ausgleich bei Onli..." --- # Online-Vertriebskonflikt — Bezirksschutz vs. E-Commerce nach § 87 HGB ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 89b, Wettbewerbsverbot; § 90a und Vertriebsmodelle — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Überblick Dieser Skill unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Online-Vertriebskonflikt — Bezirksschutz vs. E-Commerce nach § 87 HGB. Er deckt die wichtigsten Normen des deutschen Handelsvertreterrechts nach HGB §§ 84–92c ab und bezieht die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG sowie BGH- und EuGH-Rechtsprechung ein. Ziel: konkrete, umsetzbare Ergebnisse für Handelsvertreter und Unternehmer. Für internationale Sachverhalte gilt die Rom-I-Verordnung für das anwendbare Recht. Zwingende Normen (§ 92c HGB) schützen den Handelsvertreter auch bei ausländischer Rechtswahl. ## Mandantenfall - Handelsvertreter X hat einen stationären Vertriebsauftrag in Berlin; Unternehmer Y eröffnet einen Online-Shop, der Kunden aus X's Bezirk direkt beliefert, ohne X Provision zu zahlen. - Unternehmer Y beruft sich auf eine Klausel im Vertrag, die Online-Verkäufe vom Bezirksschutz ausnimmt; X prüft die AGB-Konformität dieser Klausel. - Handelsvertreter X kündigt nach Jahren des Online-Direktvertriebs des Unternehmers Y und verlangt erhöhten Ausgleich wegen online-bedingter Marktverdrängung. ## Erste Schritte 1. Vertrag auf Online-Ausnahmen vom Bezirksschutz prüfen. 2. AGB-Kontrolle der Online-Kanal-Ausnahme nach §§ 305 ff. BGB. 3. Provisionsanspruch nach § 87 Abs. 2 HGB für Online-Bestellungen aus dem Bezirk berechnen. 4. Kausalität zwischen Online-Vertrieb und Umsatzrückgang des Handelsvertreters dokumentieren. 5. Ausgleich bei online-bedingtem Umsatzverlust des Handelsvertreters berechnen. 6. Kündigung wegen Online-Konkurrenz des Unternehmers als wichtiger Grund nach § 89a HGB prüfen. ## Rechtsrahmen - § 87 Abs. 2 HGB — Bezirksprovision bei Direktabschlüssen des Unternehmers - § 307 BGB — AGB-Kontrolle von Online-Ausnahme-Klauseln - § 89b HGB — Ausgleich bei online-bedingtem Marktanteilsverlust - § 89a HGB — Fristlose Kündigung bei Online-Wettbewerb als wichtiger Grund? - Art. 7 Abs. 2 RL 86/653/EWG — Provision auf Gebietsgeschäfte - § 242 BGB — Treu und Glauben bei nachträglichem Online-Direktvertrieb ## Prüfraster - Hat der Unternehmer Direktgeschäfte über Online-Kanäle im Bezirk des Handelsvertreters? - Ist eine Online-Ausnahme vom Bezirksschutz wirksam vereinbart? - Besteht ein Provisionsanspruch nach § 87 Abs. 2 HGB für Online-Bestellungen aus dem Bezirk? - Hat der Handelsvertreter durch den Online-Vertrieb erhebliche Umsatzeinbußen erlitten? - Rechtfertigt der Online-Direktvertrieb des Unternehmers eine außerordentliche Kündigung? - Ist der Ausgleich bei online-bedingtem Marktanteilsverlust erhöht zu berechnen? ## Typische Fallstricke - Online-Ausnahme ohne vertragliche Grundlage — Bezirksprovision nicht ausgeschlossen. - AGB-Kontrolle der Online-Ausnahme-Klausel versäumt — Klausel nach § 307 BGB nichtig. - Online-bedingter Umsatzverlust nicht in Ausgleichsberechnung einbezogen. - Kündigung wegen Online-Direktvertrieb ohne wichtigen Grund nach § 89a HGB — Schadensersatz. ## Hintergrund und Kontext Das deutsche Handelsvertreterrecht ist im fünften Buch des HGB in §§ 84 bis 92c geregelt. Es setzt die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG in nationales Recht um. Kernprinzipien: Selbständigkeit, Provisionsanspruch, Informationsrechte, Ausgleich bei Vertragsende. BGH und EuGH haben das Handelsvertreterrecht durch zentrale Leitentscheidungen geprägt. Zwingende Vorschriften nach § 92c HGB schützen den Handelsvertreter. Entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Praktisch zentral: Provision (§ 87 HGB), Buchauszug (§ 87c HGB), Ausgleich (§ 89b HGB), Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) und Kündigung (§§ 89 und 89a HGB). Auskunftsrechte, Geheimhaltung (§ 88 HGB) und Delkredere (§ 86b HGB) ergänzen das Recht. ## Quellen - [§ 87 HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__87.html) - [§ 307 BGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html) - [§ 89b HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__89b.html) - [RL 86/653/EWG auf EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31986L0653) - [Dejure § 87 HGB](https://dejure.org/gesetze/HGB/87.html)