--- name: mitzuverarbeitende-bausubstanz description: "HOAI-Fachfrage: mitzuverarbeitende Bausubstanz bei Umbau, Modernisierung, Instandsetzung und Bestand nach § 2 Abs. 7 und § 4 Abs. 3 HOAI mit Textform, Wertansatz, Beweis und Honorarfolge prüfen im Hoai Leistungsphasen Praxis." --- # Mitzuverarbeitende Bausubstanz Im Bestand ## Arbeitsbereich HOAI-Fachfrage: mitzuverarbeitende Bausubstanz bei Umbau, Modernisierung, Instandsetzung und Bestand nach § 2 Abs. 7 und § 4 Abs. 3 HOAI mit Textform, Wertansatz, Beweis und Honorarfolge prüfen. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Normanker - § 2 Abs. 7 HOAI: Begriff der mitzuverarbeitenden Bausubstanz. - § 4 Abs. 3 HOAI: Umfang und Wert objektbezogen ermitteln und in Textform vereinbaren. - § 10 HOAI, wenn spätere Änderungen den Bestandseinbezug verschieben. ## Arbeitsgang 1. Bestand beschreiben: Bauteile, Anlagen, Substanz, Zustand, Verwendungsabsicht. 2. Prüfen, ob der Planer den Bestand technisch/gestalterisch tatsächlich mitverarbeitet. 3. Wertansatz klären: Zeitpunkt, Bewertungsgrundlage, Fotos, Gutachten, Kostenschätzung. 4. Textformvereinbarung suchen oder Entwurf vorbereiten. 5. Honorarfolge von Haftungsfolge trennen: Bestand kann Honorar erhöhen und zugleich Risiken verschärfen.