--- name: sachverstaendige-beweisfragen-planungsfehler description: "HOAI-Fachfrage: Sachverständigenfragen zu Planungsfehler, Bauüberwachungsfehler, Kostensteuerung, Nachtrag, Mangelursache und LPH-Abgrenzung gerichtsfest formulieren im Hoai Leistungsphasen Praxis." --- # Sachverständigenfragen Zu Planungsfehlern ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Norm- und Prozessanker - BGB §§ 650p bis 650t für Architekten- und Ingenieurverträge; daneben je nach Anspruch BGB §§ 633, 634, 280, 281, 286, 634a. - HOAI nur für Honorar- und Leistungsbildlogik heranziehen: Leistungsphase, Grundleistung, besondere Leistung, anrechenbare Kosten und Honorarparameter sauber trennen. - ZPO §§ 402 ff., 411 für gerichtliche Sachverständige; ZPO §§ 485 ff. für selbständige Beweisverfahren; ZPO § 286 für die spätere richterliche Beweiswürdigung. - DIN, VDI, Herstellervorgaben, öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Brandschutzkonzepte und Ausführungspläne nur als technische Maßstäbe verwenden, nicht als automatische Haftungsnorm. ## Arbeitsgang 1. **Vertrag und Leistungsphase fixieren:** Objekt, Vertrag, beauftragte LPH, besondere Leistungen, Planstand, Änderungsanordnungen und Zuständigkeit des Fachplaners erfassen. 2. **Rechtsfrage in Beweistatsache übersetzen:** Nicht fragen: "Hat der Architekt seine Pflicht verletzt?", sondern: "Welche Detailplanung lag am 14.03.2026 für den Dachanschluss Achse C/7 vor und entsprach sie den anerkannten Regeln der Technik?" 3. **Mangelursache trennen:** Planungsfehler, Ausschreibungsfehler, Bauüberwachungsfehler, Unternehmerausführung, Bauherrnentscheidung, Bestandsrisiko und Wartung gesondert abfragen. 4. **Kausalitätskette bauen:** Planstand -> Ausführung -> Mangelbild -> Sanierungsvariante -> Mehrkosten/Sowiesokosten -> Verzögerung. 5. **Beweisfähigkeit prüfen:** Welche Unterlage beweist was: Planindex, Bautagebuch, Jour-fixe-Protokoll, Bedenkenanzeige, Fotodokumentation, Nachtrag, Mängelanzeige, Abnahmeprotokoll. 6. **Unzulässige Rechtsfragen markieren:** Verschulden, Vertragspflicht, Verjährung, Mitverschulden und Schadensersatzhöhe bleiben anwaltliche/richterliche Bewertung. 7. **Alternativfragen aufnehmen:** Wenn die erste Ursache nicht feststellbar ist, muss der Gutachter hilfsweise zu Plausibilität, typischer Schadensentstehung und abgrenzbaren Kostenblöcken Stellung nehmen. ## Formulierungsbeispiele - "Welche konkreten planerischen Angaben fehlten in der Ausführungsplanung zur Abdichtung des Sockelanschlusses, und waren diese Angaben für eine mangelfreie Ausführung erforderlich?" - "War der festgestellte Feuchteschaden nach Lage, Verlauf und Materialbild eher auf eine fehlerhafte Detailplanung, eine Ausführungsabweichung oder spätere Nutzung/Wartung zurückzuführen?" - "Welche Kosten wären bei ursprünglich mangelfreier Planung ohnehin angefallen, und welche Mehrkosten beruhen erst auf der nachträglichen Sanierung?"