--- name: stufenbeauftragung-abruf-subunternehmer description: "HOAI-Fachfrage: Stufenbeauftragung, Optionsabruf, Nichtabruf weiterer Leistungsphasen, Kündigung, Vergütung, Vorleistung und Akquisitionsrisiko im Architektenvertrag prüfen im Hoai Leistungsphasen Praxis." --- # Stufenbeauftragung, Abruf Und Nichtabruf ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Prüffragen 1. Welche Stufe ist verbindlich beauftragt? 2. Ist der spätere Abruf echte Option, Rahmenvertrag oder faktisch schon zugesagt? 3. Hat der Planer Leistungen der nächsten Stufe vor Abruf erbracht? 4. Gab es Freigaben, Protokolle, Abschläge oder Projektkommunikation, die einen Abruf belegen? 5. Ist Nichtabruf, Kündigung oder freier Wechsel des Planers das richtige Rechtsproblem? ## Normanker - §§ 631, 648, 650p bis 650r BGB. - HOAI nur für Honorarorientierung und Leistungsabgrenzung, nicht als automatischer Abruf.