--- name: wiederholungsleistungen-planungsaenderung description: "HOAI-Fachfrage: Planungsänderung, Wiederholung von Grundleistungen, § 10 HOAI, Bauherrnanordnung, Textform, geänderte Kostenbasis und Nachtragsvergütung des Planers prüfen im Hoai Leistungsphasen Praxis." --- # Wiederholungsleistungen Und Planungsänderung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Normanker - § 10 HOAI: vertragliche Änderung des Leistungsumfangs und Wiederholung von Grundleistungen. - §§ 650b, 650q BGB: Änderungsmechanik im Architekten-/Ingenieurvertrag entsprechend prüfen. ## Prüfung 1. Ursprünglich beauftragte Leistung und Freigabe feststellen. 2. Änderungsauslöser bestimmen: Bauherr, Behörde, Planungsfehler, Fachplaner, Unternehmer, Fördermittel. 3. Prüfen, ob anrechenbare Kosten, Flächen oder Verrechnungseinheiten betroffen sind. 4. Textformvereinbarung suchen oder nachholen. 5. Wiederholung wegen Planerfehler von vergütbarer Zusatzleistung trennen.