--- name: beauty-filter-und-irrefuehrung description: "Influencer-Recht: Beauty-Filter und Bildbearbeitung – Irreführung, § 5 UWG, internationale Regulierungstendenzen und Körperbild-Kennzeichnung im Influencer-Recht." --- # Influencer-Recht: Beauty-Filter und Irreführung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Kontext und Regelungslage Beauty-Filter und KI-Bildbearbeitung in Werbeposts sind zunehmend reguliert: - **§ 5 Abs. 1 UWG**: Irreführende geschäftliche Handlung; nachbearbeitetes Produktfoto, das tatsächliche Produkteigenschaften verfälscht → irreführend. - **§ 5a UWG**: Weglassen von Informationen; wenn Filter die Wirkung eines beworbenen Produkts verfälscht → Pflicht zur Offenlegung. - **LMIV Art. 7**: Lebensmittelrecht – kein irreführendes Bild bei Lebensmitteln (z. B. übertrieben appetitanregendes Essen-Bild). - **Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009**: Werbeaussagen für Kosmetika müssen belegt sein; nachbearbeitetes „After"-Foto ohne Produktreferenz = irreführend. - **Frankreich**: Seit 2017 Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder in Werbung. - **UK ASA**: Influencer müssen digitale Manipulationen in Werbung kennzeichnen. - **EU Digital Services Act Art. 26**: Plattformen müssen bei kommerziellen Kommunikationen Transparenz gewährleisten; Filter könnten darunter fallen. - **§ 3 UWG**: Allgemeines Verbot unlauterer Praktiken; systematische Filter-Täuschung als unlauter. ### Filter-Einsatz: Zulässig vs. Unzulässig | Situation | Status | |-----------|--------| | Ästhetischer Filter, keine Produktwirkung verfälscht | Zulässig | | Filter an Produktfotos: Farbe, Textur verändert | § 5 UWG – Irreführung | | Fitness-Content mit Body-Slim-Filter | Riskant; Kennzeichnung empfohlen | | Kosmetik-„After"-Foto mit Glättungsfilter | KPVO + § 5 UWG – verboten | | KI-generiertes Modelfoto für Kleidung (ohne echte Person) | Kennzeichnung als KI empfohlen | ## Kaltstart-Fragen (6) 1. Werden Filter verwendet, die Produkteigenschaften (Wirkung, Farbe, Textur) verfälschen? 2. Geht es um Kosmetik-, Fitness- oder Beauty-Werbung? 3. Gibt es einen Brand-Auftrag, der starke Bildbearbeitung verlangt? 4. Hat es bereits Beschwerden von Konsumenten oder eine Abmahnung wegen falscher Produktdarstellung gegeben? 5. Soll ein KI-generiertes Model-Foto ohne Kennzeichnung verwendet werden? 6. Gewünschtes Ergebnis: Filter-Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Abmahnantwort? ## Prüfprogramm - Produktwahrheit: Entspricht das bearbeitete Bild dem echten Produkt? - Körperbild: Body-Slim-Filter in Fitness-/Kosmetikwerbung → Irreführungs-Risiko. - Kosmetik: KPVO + § 5 UWG; keine „After"-Effekte die nur durch Filter entstehen. - KI-Bild-Kennzeichnung: AI Act Art. 50 + § 5a UWG. - Internationale Regulierung: UK, FR, DK haben strengere Regeln; Creator mit internationalem Publikum. - Abmahnung: Konsumenten und Mitbewerber können § 5 UWG-Verstoß abmahnen. ## Typische Fallen - Lippenstift-Farbe im Post durch Filter verändert → Produkt sieht anders aus als geliefert. - Body-Slim-Filter für Fitness-Supplement → Körperideal-Täuschung + § 5 UWG. - KI-generiertes Modelfoto ohne Hinweis → AI Act-Verstoß. - UK-Follower: Britische ASA-Regeln für Beauty-Filter gelten für UK-Zielgruppe. ## Normen und Quellen - § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html - Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009R1223 - LMIV Art. 7: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011R1169 - EU AI Act Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689 ## Output-Formate - Filter-Compliance-Ampel - Kennzeichnungstext für bearbeitete Bilder - Abmahnantwort (Bildbearbeitungs-Täuschung) - KI-Bild-Hinweis-Vorlage