--- name: betriebsfeier-content-und-datenschutz description: "Influencer-Recht: Betriebsfeier und Content – KUG, DSGVO, Mitarbeiterfotos, Veröffentlichungspflichten und Datenschutz im Influencer-Recht." --- # Influencer-Recht: Betriebsfeier, Content und Datenschutz ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Kontext und Regelungslage Fotos und Videos von Betriebsfeiern und internen Events unterliegen besonderen Regeln: - **§ 22 KUG**: Mitarbeiterfotos erfordern Einwilligung; Ausnahme: § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG – Versammlungen (Betriebsfeiern können darunter fallen, wenn Fokus auf Gruppe, nicht Einzelperson). - **DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a**: Einwilligung als Rechtsgrundlage für Mitarbeiterfotos; freiwillig und jederzeit widerrufbar. - **§ 26 BDSG**: Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis; Fotos von Mitarbeitern = Verarbeitung personenbezogener Daten. - **§ 23 KUG Nr. 3**: Personengruppen – wenn Einzelperson nicht im Vordergrund steht, kann Einwilligung entbehrlich sein. - **§ 823 BGB**: Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos ohne Einwilligung → PersR-Verletzung. - **Arbeitsrecht**: Betriebsfeier als Arbeitszeit-Verlängerung; Unfall bei Betriebsfeier → ggf. Arbeitsunfall. ### Einwilligungs-Matrix Betriebsfeier | Situation | Einwilligung nötig? | |-----------|---------------------| | Gruppenfoto ohne identifizierbare Einzelperson | Entbehrlich (§ 23 Nr. 3 KUG) | | Einzelperson deutlich im Fokus | Ja (§ 22 KUG) | | Internes Intranet | Ggf. § 26 BDSG – Einwilligung | | Öffentliche Social Media | Ja, ausdrückliche Einwilligung | | Brand-Deal-Foto mit Mitarbeitern | Ja + Nutzungsrechtsvereinbarung | ## Kaltstart-Fragen (6) 1. Sollen Fotos intern (Intranet) oder öffentlich (Social Media, Unternehmens-Account) veröffentlicht werden? 2. Sind Einzel-Mitarbeiter deutlich erkennbar abgebildet? 3. Gibt es eine Vorab-Einwilligungserklärung für alle Teilnehmer? 4. Hat der Betriebsrat der Bildverarbeitung zugestimmt? 5. Werden Fotos auch für Werbematerial (Stellenanzeigen, Brand Content) genutzt? 6. Gewünschtes Ergebnis: Einwilligungsformular, DSGVO-Check oder Nutzungsrechtsregelung? ## Prüfprogramm - Einzelperson vs. Gruppe: Wenn Einzelperson im Vordergrund → § 22 KUG-Einwilligung. - DSGVO: Fotos auf Social Media = öffentlich → höhere Anforderungen. - Einwilligung freiwillig: Kein Zwang auf Betriebsfeier; separate Einwilligung, keine AGB-Koppelung. - Widerruf: Einwilligung jederzeit widerrufbar; Löschpflicht bei Widerruf (Art. 17 DSGVO). - Nutzungsrechte: Fotos für Werbung → separate Vereinbarung mit Mitarbeitern. - Betriebsrat: Bei systematischer Bildverarbeitung von Mitarbeitern → § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. ## Typische Fallen - Einwilligung zu Beginn der Feier pauschal für alles → DSGVO: zu unbestimmt. - Fotos ins Firmen-Instagram ohne einzelne Rückfragen → § 22 KUG-Risiko. - Dritte (Catering-Personal) auf Fotos ohne Einwilligung. - Widerruf nach Veröffentlichung nicht beachtet → DSGVO-Beschwerde. ## Normen und Quellen - § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html - § 23 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__23.html - § 26 BDSG: https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html - DSGVO Art. 6: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679 ## Output-Formate - Einwilligungsformular Betriebsfoto - DSGVO-konformer Aushang für Veranstaltungen - Betriebsrats-Information (§ 87 BetrVG) - Fotoverwendungs-Protokoll