--- name: bildrechte-kug-beiwerk-oeffentlichkeit description: "Influencer-Recht: Recht am eigenen Bild – KUG, Einwilligung, Beiwerk, Öffentlichkeit, Personen im Hintergrund und Haftungsrisiken im Influencer-Recht." --- # Influencer-Recht: Bildrechte – KUG, Beiwerk und Öffentlichkeit ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Kontext und Regelungslage Das Recht am eigenen Bild schützt Persönlichkeitsrechte und ist für Creator täglich relevant: - **§ 22 KUG**: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. - **§ 23 KUG**: Ausnahmen ohne Einwilligung: Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk, Versammlungen, Öffentlichkeit der Darstellung. - **§ 24 KUG**: Beleidigung oder Bloßstellung durch Bild ist verboten, auch bei zulässiger Aufnahme. - **DSGVO Art. 6**: Verarbeitung personenbezogener Daten (Fotos von Personen) bedarf Rechtsgrundlage – bei Nicht-Prominenten Einwilligung erforderlich. - **BGH „Cathy Hummels"**: Auch Prominente haben Rückzugsrecht bei privaten Bereichen. - **§ 201a StGB**: Strafbarer Bildverrat bei unbefugter Aufnahme in Wohnungen / höchstpersönlichem Lebensbereich. ### KUG-Ausnahmen im Creator-Kontext | Situation | § 23 KUG-Ausnahme? | Einwilligung nötig? | |-----------|--------------------|---------------------| | Person im Hintergrund (Beiwerk) | Ja, § 23 Abs. 1 Nr. 2 | Nein | | Demo / öffentliche Veranstaltung | Ja, § 23 Abs. 1 Nr. 3 | Nein (Menge) | | Identifizierbare Einzelperson | Nein | Ja | | Minderjährige | Nein | Eltern/Vormund | | Promi in der Öffentlichkeit | Bedingt, Zeitgeschichte | Bedingt | ## Kaltstart-Fragen (6) 1. Wer ist auf dem Bild / im Video zu sehen – Privatperson, Promi, Minderjährige? 2. Ist die Person identifizierbar (Gesicht, Stimme, besondere Merkmale)? 3. Wurde eine schriftliche Einwilligung (Model Release) eingeholt? 4. Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung oder private Situation? 5. Soll das Bild kommerziell (Brand Deal, Werbung) oder redaktionell genutzt werden? 6. Gewünschtes Ergebnis: Freigabecheck, Einwilligungsformular oder Reaktion auf KUG-Abmahnung? ## Prüfprogramm - Identifizierbarkeit prüfen: Gesicht, charakteristische Merkmale, Kontext → falls ja, Einwilligung nötig. - Beiwerk-Test: Ist die Person erkennbar Hauptmotiv oder tatsächlich nebensächlich? - Öffentlichkeitstest: Öffentliche vs. private Veranstaltung; Erwartungshorizont der abgebildeten Person. - Minderjährige: Elterliche Einwilligung erforderlich; KUG + DSGVO + JuSchG kumulativ. - Kommerzielle Nutzung: Strengere Anforderungen als redaktionelle Nutzung; schriftliche Einwilligung zwingend. - DSGVO-Konformität: Einwilligung = DSGVO-Rechtsgrundlage; ggf. Löschanspruch nach Art. 17 DSGVO. ## Typische Fallen - Person deutlich im Hintergrund ohne Blur → KUG-Verstoß, wenn erkennbar. - Einwilligung mündlich → Beweisproblem. - Model Release für organischen Content, Brand nutzt für Paid Ads → Zwecküberschreitung. - Kinder auf Creator-Content ohne elterliche Einwilligung → KUG + DSGVO-Verstoß. ## Normen und Quellen - § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__22.html - § 23 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kukg/__23.html - Art. 6 DSGVO: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679 - § 201a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html ## Output-Formate - Bildrechte-Ampel pro Aufnahme - Model-Release-Vorlage (deutsch/englisch) - KUG-Abmahnung: Reaktionsschreiben - Minderjährigen-Einwilligungsformular