--- name: geschenk-pr-sample-sachleistung-und-steuer description: "Influencer-Recht: PR-Samples, Geschenke und Sachleistungen – steuerliche Bewertung, Kennzeichnungspflicht, Abgrenzung Schenkung vs. Gegenleistung im Influencer-Recht." --- # Influencer-Recht: Geschenk, PR-Sample, Sachleistung und Steuer ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Kontext und Regelungslage Zugesendete Produkte ohne Vergütungsvereinbarung sind rechtlich vielschichtig: - **Werbekennzeichnung**: BGH I ZR 35/21 (Huss): Auch unverlangt zugesandtes Produkt, über das positiv berichtet wird, kann kennzeichnungspflichtig sein, wenn der Post werblichen Charakter aufweist. - **Steuer § 8 EStG**: Sachleistungen sind mit dem gemeinen Wert (Marktpreis) zu bewerten und als Betriebseinnahme zu erfassen – unabhängig davon, ob ein Posting-Auftrag bestand. - **§ 22 Nr. 3 EStG**: Gelegentliche Sachzuwendungen können als sonstige Einkünfte zu versteuern sein (ab 256 € Freigrenze). - **§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG**: Geschenke an Geschäftspartner (für Brands) nur bis 50 € als Betriebsausgabe abziehbar. - **§ 3 UStG**: Sachleistung des Brands an Creator ist umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch, wenn Posting erwartet wird. ### Steuerliche Bewertungsmatrix | Situation | Steuerfolge Creator | |-----------|-------------------| | Produkt + Posting-Auftrag | Betriebseinnahme (§ 15/22 EStG), UStpfl. | | Produkt ohne Auftrag, kein Posting | Schenkung, ggf. § 22 Nr. 3 EStG | | Produkt ohne Auftrag, Posting erfolgt | Betriebseinnahme (BGH-Rspr.) | | Produkt zurückgesandt nach Test | Kein Zufluss | ## Kaltstart-Fragen (6) 1. Wurde das Produkt unverlangt zugesandt oder gibt es einen Kooperationsauftrag? 2. Wie hoch ist der Marktwert des Produkts? 3. Hast du bereits ein Posting veröffentlicht oder ist es geplant? 4. Hast du das Produkt behalten oder zurückgesandt? 5. Führst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und erfasst du Sachleistungen? 6. Gewünschtes Ergebnis: Steuernotiz, Kennzeichnungsampel oder Vertragscheck? ## Prüfprogramm - Auftragsbeziehung klären: Liegt schriftlicher Kooperationsvertrag oder auch nur mündliche Erwartung vor? - Marktwertsbestimmung: Listenpreis, Amazon-Preis oder Gutachten? - Kennzeichnung: Auch bei „PR-Sample" → prüfen, ob werblicher Charakter des Posts Pflicht auslöst. - Buchung: Sachleistung als Betriebseinnahme in EÜR, Gegenwert als Aufwand für „Testprodukt" nicht immer abziehbar. - Rücksendeklausel: Klären, ob Eigentum übergegangen ist; bei Leihe: keine Einnahme. - Schenkungssteuer: Bei sehr hochwertigen Produkten (> 20 000 €) ggf. § 7 ErbStG prüfen. ## Typische Fallen - PR-Sample behalten, kein Posting veröffentlicht, aber auch nicht versteuert → Nacherfassung bei Betriebsprüfung. - Post mit werblichem Charakter ohne „Werbung"-Label, weil „es war ja unverlangt" → keine Ausnahme. - Produkte am Ende des Jahres nicht in EÜR erfasst → Betriebsprüfungsrisiko. - Markenkoffer im Wert von 800 € als „Geschenk" ohne Steuerpflicht angesehen → Irrtum. ## Normen und Quellen - § 8 EStG – Einnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html - § 22 EStG – Sonstige Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html - § 5a Abs. 4 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html - BGH I ZR 35/21: https://openjur.de/u/2432342.html - § 3 UStG – Lieferung/Leistung: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3.html ## Output-Formate - Steuernotiz: Sachleistungs-Einnahme buchen - Kennzeichnungsampel: Muss der Post gelabelt werden? - Checkliste: PR-Sample annehmen / ablehnen / zurücksenden