--- name: gluecksspiel-werbung-und-altersgrenzen description: "Influencer-Recht: Glücksspiel-Werbung – GlüStV 2021, Werbeverbote, Altersgrenzen, Sperrdatei und Haftungsrisiken für Creator im Influencer-Recht." --- # Influencer-Recht: Glücksspiel-Werbung und Altersgrenzen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Kontext und Regelungslage Glücksspiel-Werbung durch Influencer ist stark reguliert und teilweise verboten: - **§ 5 GlüStV 2021**: Glücksspiel-Werbung nur erlaubt, wenn der Glücksspielanbieter eine gültige Lizenz nach GlüStV hat; Werbung muss Suchthilfe-Hinweis enthalten. - **§ 5 Abs. 3 GlüStV**: Keine Werbung, die sich besonders an Minderjährige richtet; Altersgrenzen strikt. - **§ 5 Abs. 4 GlüStV**: Werbeverbot in bestimmten Formaten (z. B. Werbung, die reale Gewinnchancen verzerrt). - **§ 4 GlüStV**: Illegalem Glücksspiel (ohne deutsche Lizenz) darf nicht Vorschub geleistet werden; Werbung = strafbare Beihilfe. - **§ 284 StGB**: Unerlaubte Veranstaltung von Glücksspiel; Beihilfe durch Werbung möglich. - **JMStV**: Glücksspiel-Werbung nicht ohne Altersverifikation zulässig, wenn Minderjährige angesprochen werden können. - **§ 5a UWG**: Kennzeichnungspflicht für gesponserte Glücksspiel-Posts. ### Erlaubt-/Verboten-Matrix | Situation | Status | |-----------|--------| | Werbung für lizenziertes Online-Casino (GlüStV-Lizenz) | Grds. erlaubt mit Auflagen | | Werbung für nicht lizenziertes Casino (Curacao-Lizenz) | Verboten, Beihilfe § 284 StGB | | „Responsible Gambling"-Hinweis fehlt | GlüStV-Verstoß | | Content richtet sich erkennbar an Minderjährige | Verboten | | Sportwetten-Werbung mit Bonus-Versprechen | Eingeschränkt erlaubt | ## Kaltstart-Fragen (6) 1. Hat der Glücksspielanbieter eine Lizenz nach GlüStV 2021, und kann diese nachgewiesen werden? 2. Richtet sich der Content an Minderjährige oder hat er erhebliche Minderjährigen-Reichweite? 3. Enthält der Post einen Suchthilfe-Hinweis (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)? 4. Werden unrealistische Gewinnversprechen gemacht? 5. Wurden Konditionen und Boni korrekt kommuniziert? 6. Gewünschtes Ergebnis: Lizenz-Verifikations-Hilfe, Compliance-Text oder Ablehnungsempfehlung? ## Prüfprogramm - Lizenzverifikation: GlüStV-Lizenz des Anbieters beim Bundeszentralamt für Steuern oder staatlichen Lotterien prüfen. - § 284 StGB-Risiko: Werbung für EU-ausländischen Anbieter ohne DE-Lizenz → Beihilfeprüfung. - Zielgruppenanalyse: Audience-Demografie → Minderjährigen-Anteil über 10 % → erhöhtes Risiko. - Pflichtinhalte: Suchthilfe-Hinweis, Mindestalter 18, BZgA-Verweis. - Kennzeichnung: § 5a UWG + § 22 MStV. - Ablehnungsempfehlung: Bei nicht verifizierbarer Lizenz dringend empfehlen, Kooperation abzulehnen. ## Typische Fallen - Anbieter mit Curacao-Lizenz als „lizenziert" dargestellt → in DE illegal. - Bonus-Aktion mit irreführenden Konditionen → § 5 UWG. - Kein Suchthilfe-Hinweis → GlüStV-Bußgeld. - Creator mit jungem Publikum → § 5 Abs. 3 GlüStV-Verstoß. ## Normen und Quellen - § 5 GlüStV 2021: https://www.gesetze-im-internet.de/gluestv_2021/__5.html - § 284 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__284.html - § 5a UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html - JMStV: https://www.gesetze-im-internet.de/jmstv/ ## Output-Formate - Glücksspiel-Kooperation: Ampelcheck (annehmen/ablehnen) - Pflichthinweis-Text für GlüStV-konforme Werbung - Lizenz-Verifikationsprotokoll - Ablehnungsschreiben an Glücksspielanbieter