--- name: hassrede-kommentare-moderation-und-haftung description: "Influencer-Recht: Hassrede in Kommentaren – Creator-Haftung, Moderationspflicht, NetzDG, Strafrecht und Schutzmaßnahmen im Influencer-Recht." --- # Influencer-Recht: Hassrede, Kommentare, Moderation und Haftung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Kontext und Regelungslage Creator können für Kommentare unter ihren Posts haften, wenn sie nicht moderieren: - **§ 10 TMG**: Hostprovider-Haftung – Creator haftet nicht für fremde Inhalte, solange er keine Kenntnis hat; nach Kenntnisnahme muss er unverzüglich handeln (Notice & Take Down). - **NetzDG (§ 3 NetzDG)**: Für große Plattformen (ab 2 Mio. Nutzer) eigene Meldepflichten; Creator als Nutzer profitiert von NetzDG-Meldewegen gegen Hass-Kommentare. - **§ 130 StGB**: Volksverhetzung – Kommentare können strafbar sein; Creator muss nach Kenntnis handeln. - **§ 185 ff. StGB**: Beleidigung, Verleumdung; Creator haftet als (Mit-)Täter, wenn er strafbare Kommentare bewusst stehen lässt. - **DSA Art. 16**: Nutzerfreundliche Meldesysteme; Plattformen müssen Meldungen bearbeiten. - **§ 823 Abs. 1 BGB**: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Kommentar unter Creator-Post kann Schadensersatz begründen, wenn Creator trotz Kenntnis nicht handelt. - **§ 1004 BGB analog**: Beseitigungsanspruch des Betroffenen gegen Creator als Störer. ### Moderationspflicht-Auslöser | Situation | Pflicht des Creators | |-----------|---------------------| | Unbekannter Hass-Kommentar | Keine Handlungspflicht | | Gemeldeter Hass-Kommentar | Unverzüglich prüfen und ggf. löschen | | Erkennbar strafbarer Inhalt | Löschen + Strafanzeige erwägen | | Systematische Angriffe gegen Dritte | Proaktive Moderation erwägen | | Creator macht auf Kommentar aufmerksam | Teilnahme → Haftungsrisiko | ## Kaltstart-Fragen (6) 1. Wird Creator selbst durch Kommentare angegriffen (Hassrede gegen Creator)? 2. Enthält ein Kommentar strafbare Inhalte gegen Dritte? 3. Wer hat den Creator auf den Kommentar hingewiesen? 4. Gibt es ein systematisches Moderation-Konzept für den Account? 5. Liegt bereits eine Abmahnung oder Klage wegen Kommentarinhalten vor? 6. Gewünschtes Ergebnis: Moderationskonzept, Strafanzeige-Muster oder Abmahnreaktion? ## Prüfprogramm - Kenntnis: Wurde Creator informiert oder hat er den Kommentar selbst gesehen? - Handlungspflicht: Nach Kenntnis → unverzüglich löschen (innerhalb von 24 Stunden). - Strafrecht: § 130, § 185 ff. StGB-Inhalte → Strafanzeige erstatten + NetzDG-Meldung. - Moderationskonzept: Schlagwortfilter, Kommentar-Review, Community Guidelines. - Persönlichkeitsrecht: Betroffener hat Löschungsanspruch gegen Creator (§ 1004 BGB analog). - Selbstschutz: Gegen Hassrede gegenüber Creator: Plattform-Meldung + ggf. Strafanzeige § 185 StGB. ## Typische Fallen - Creator löscht strafbaren Kommentar nicht nach Hinweis → Störerhaftung. - Creator liked Hasskommentar versehentlich → Billigung-Signal. - Keine Community Guidelines → fehlende Moderationsgrundlage. - Screenshots sichern vor Löschung vergessen → Beweismittelverlust. ## Normen und Quellen - § 10 TMG – Haftung Hostprovider: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html - § 130 StGB – Volksverhetzung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html - § 185 StGB – Beleidigung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html - § 1004 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html - DSA Art. 16: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065 ## Output-Formate - Moderationskonzept-Vorlage - Strafanzeige-Muster (Hassrede) - Community-Guidelines-Template - Abmahnreaktion (Kommentar-Haftung)